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Auszug - 45. Änderung des Flächennutzungsplans "Bilmer Berg II" Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 27.01.2025    
Zeit: 14:00 - 17:30 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/11687/25 45. Änderung des Flächennutzungsplans "Bilmer Berg II"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Schmidt
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Hauschild, Kristin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Die Tagesordnungspunkte 6 und 7 werden zusammen beraten.

 

Stadtbaurätin Gundermann gibt eine kurze Einführung. Mit dem Bilmer Berg II werde die Entwicklung von Gewerbe- und Sportflächen vorangetrieben.

 

Herr Patt, Planungsbüro Patt, stellt die beteiligten Fachgutachter und die Rahmenbedingungen durch A39, Leitungen und Grünstrukturen vor. Der Bebauungsplan umfasse insgesamt etwa 300 Hektar Baufläche, in denen das Gewerbegebiet festgelegt werde. Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf den einzelnen Grundstücken werden ausgeschlossen, da sie keine Arbeitsplätze schaffen würden. Nachhaltige Nutzung für Gewerbe sei sinnvoll, wobei besonders auf die klimatischen Auswirkungen, wie die Versiegelung, geachtet werde. Es seien keine erkennbaren Beeinträchtigungen auf angrenzenden Flächen, beispielsweise in Hagen, zu erwarten. Weiterhin werde eine Gebäudehöhe von 12 15 m, zweigeschossige Bauten und feste Baugrenzen definiert sowie eine Gemeinbedarfsfläche r Sportanlagen festgesetzt.

Im nördlichen Teil des Planungsgebietes bestehe das Ziel, auch den westlich angrenzenden Gewerbebetrieben die Möglichkeit zu geben, sich auf dem Plangebiet zu erweitern.

Im südlichen Teil werde eine spezielle Baugrenze unter einer Stromleitung in Abstimmung mit der Avacon festgelegt. Die Sportfläche erhalte kaum Vorschriften, um eine freie Entwicklung zu ermöglichen. Östlich der A39 sei eine Entstehung des Bilmer Berg III vorgesehen. Deshalb werde eine Unterführung der Autobahn geprüft.

 

Herr Eberhard, Bereichsleitung Stadtplanung, weist darauf hin, dass bis zum Satzungsbeschluss eine Entscheidung über eine eventuelle Unterführung getroffen werden müsse. Für Bilmer Berg III werde eine Verknüpfung zum Gewerbegebiet Hafen angestrebt. Mit dem niedersächsischen Landesamt für Straßenbau und Verkehr wurde gesprochen. Knotenpunkte außerhalb der Ortschaft seien tendenziell schwierig realisierbar. Falls die Überprüfung ergebe, dass eine Anbindung über das Gewerbegebiet Hafen nicht realisierbar sei, müsse die Unterführung mit Kosten von etwa 3,5 Millionen Euro gebaut werden.

 

Das Gutachten zur Oberflächenentwässerung besagt, dass die Oberflächenentwässerung durch Versickerung im gesamten Gebiet zu erfolgen hat, bis auf die rot und violett hinterlegten Flächen. Für den Hagener Dorfteich werde ein Wasserabfluss notwendig.

Das Verkehrsgutachten stellt fest, dass trotz der großen Fläche die Verkehrsmenge unproblematisch sei. In der Nähe seien aufnahmefähige Straßen vorhanden, sodass eine zufriedenstellende Verkehrsqualität erreicht werde.

Das schalltechnische Gutachten legt dar, dass für jede Gewerbefläche individuelle Emissionskontingente festgelegt werden. Vorbelastungen fließen mit ein, sodass Einschränkungen und passiver Lärmschutz erforderlich seien.

Das Klimagutachten führt aus, dass es zur Mittagszeit zu maximaler Wärmebelastung komme. Durch Maßnahmen wie Dachbegrünung und Erhalt der Wallhecken werde sichergestellt, dass die Wärmebelastung nicht zu hoch werde. Insgesamt lägen keine hohen vorhabenbedingten Auswirkungen vor.

Das Fachgutachten zur Grünordnung, Natur und Landschaft zeigt, dass Wallhecken erhalten und ergänzt, Fledermausrouten und Wälder bewahrt sowie Waldsäume und Gewässerstrukturen hergestellt werden sollen. Der Ausgleich der Eingriffe erfolge vor Ort und die Auswirkungen für die ansässige Bevölkerung werden stark kompensiert.

Insgesamt entstehe auf der Fläche von 500.000 m² unter anderem eine Gewerbefläche von ungefähr 300.000 m², die Gemeinbedarfsfläche Sport von ungefähr 60.000 m² sowie eine Fläche zur Entwicklung von Natur und Landschaft von ungefähr 60.000 m².

 

Frau Johannes, EGL GmbH, ergänzt, dass im Rahmen der Kompensationsleistung innerhalb des Plangebietes 6 Hektar und außerhalb 16 Hektar Kompensationsflächen geschaffen werde, beispielsweise mit Obstwiesen und Flächen für Feldlerchen. Dabei würden bestehende Wallhecken ersetzt und Grünland für Feldlerchen ausgewiesen.

 

Ratsherr Gros weist darauf hin, dass es lediglich eine textliche Festlegung ohne kartografische Regulierung gebe. Er fragt nach vertraglichen Regelungen.

 

Herr Meyer, Wirtschaftsförderung Landkreis Harburg, erläutert, dass solche Festlegungen Bestandteil des Erschließungsvertrages werden.

 

Auf Nachfrage von Ratsfrau John erklärt Frau Johannes, dass es sich bei Trittsteinbiotopen um Kleinstrukturen handele, etwa um Hecken- und Gebüschstrukturen.

 

Ratsherr Grimm betont, dass die Unterführung der Autobahn unbedingt erfolgen müsse, da eine spätere Erschließung teurer wäre. Er fragt aufgrund des vorliegenden Feststellungsbeschlusses für die A39, wann der erste Bauantrag für Bilmer Berg II eingehen werde.

 

Herr Eberhard erklärt, dass die Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung Mitte des Jahres erwartet werde und noch in diesem Jahr nne ein Beschluss folgen. Die Erschließungsarbeiten beginnen im kommenden Jahr im Norden. Die erste Bebauung könne danach starten.

 

Herr Meyer berichtet, dass ein Bauanträge gestellt werden, sobald Baurecht bestehe. Vorabnne die Vermarktung beginnen, wobei bereits eine Interessenliste vorliege. Das Projekt sei in zwei Abschnitten geplant, sodass der erste Abschnitt besiedelt werden könne, während der zweite später umgesetzt werde.

 

Ratsherr Kohlstedt merkt an, dass die ursprünglich größere Sportfläche durch die Bebauungsverbotszone zunehmend schrumpfe und äert Bedenken, ob die verbleibende Fläche ausreichend sei.

 

Stadtbaurätin Gundermann stellt klar, dass es sich lediglich um einen Flächentausch handle und die Fläche gleich groß geblieben sei.

 

Herr Novotny, Vorstand der Stiftung Hof Schlüter, führt aus, dass ein Gutachten diese Größe als optimale Größe für diese Sportfläche festgestellt habe.

 

Herr Eberhard ergänzt, dass für die Sportfläche 6,5 Hektar zur Verfügung stünden, die sowohl stadionartige Bereiche als auch mehrere Trainingsfelder und Freizeitfelder umfassen würden. Diese Fläche habe sich nicht verändert und sei im Sportausschuss beraten worden.

 

Ratsherr Kohlstedt plädiert dafür, dass die Unterführung gebaut werde und fragt, ob die Rampenlänge ausreiche und eine Durchfahrthöhe für die Unterführung von 4 m eingeplant sei.

 

Herr Eberhard weist darauf hin, dass die Autobahn an dieser Stelle in Hochlage sei und die Unterführung auch für den LKW-Verkehr vorgesehen sei.

 

Ratsherr Blanck merkt an, dass Bilmer Berg III eine völlig andere Größe aufweise als das aktuell diskutierte Gebiet. Bereits heute komme es zu Staus am Ortseingang. Diese Anbindung im Hinblick auf zukünftige Entwicklungen zu bauen, sei nicht sinnvoll und müsse bei einer Realisierung vom Bilmer Berg III überlegt werden. Er hinterfragt den Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben des Großhandels oder Möbelhäusern.

 

Herr Eberhard erklärt, dass dafür die Machbarkeitsstudie hinsichtlich der Anbindung erfolge. Gemäß dem Einzelhandelskonzept solle der Einzelhandel möglichst nah an die Bevölkerung gebracht werden, während großflächige Ansiedlungen derzeit weder vorgesehen noch nachgefragt werden.

 

Ratsherr Blanck findet, dass zwischen Einzelhandel, beispielsweise Lidl oder Rewe, die nahe an der Bevölkerung sein sollten und Möbelhäusern differenziert werden müsse, da diese anders beurteilt werden sollten.

 

Herr Eberhard ergänzt, dass derartige Fragestellungen überörtlich untersucht werden müssten und kein Thema für diesen Bebauungsplan sei.

 

Herr Patt erklärt, dass großflächige Einzelhandelsbetriebe nur im Rahmen von Sondergebieten und nicht in Gewerbegebieten zulässig seien. Solche Betriebe würden nicht nur Möbel, sondern auch eine Vielzahl anderer Waren anbieten und ein Großhandel gelte nicht als Einzelhandel.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Gros erklärt Stadtbaurätin Gundermann, dass der städtebauliche Vertrag dem Verwaltungsausschuss vorgelegt werde und dort konkrete Festlegungen getroffen rden, die über die Festsetzungen des B-Plans hinausgehen.

 

Ratsherr Pols führt aus, dass er die Unterführung für notwendig hält. Er fragt, ob die Planungen der Straßenführung bereits konkret ist und erinnert daran, dass im Gewerbegebiet Stadtkoppel Radwege und Parkplätze fehlen würden. Zudem fragt er Herrn Meyer, ob Flächen von 2.000 bis 3.000 m²r Handwerksmeister vorgesehen sind und ob die Sportfläche ursprünglich der Stiftung gehörte.

 

Herr Novotny äert, dass die Fläche in Erbpacht abgegeben und die Erschließungskosten von der Stadt übernommen würden.

 

Herr Meyer erläutert, dass unter anderem Fußwege und KFZ-Stellplätze basierend auf bisherigen Erfahrungen eingeplant seien, ohne dass diese übermäßig ausfallen würden. Er fügt hinzu, dass die Flächenaufteilung auf die Bedürfnisse der Unternehmen zugeschnitten werde, beginnend ab 1.200 m² und möglichst variabel gestaltet werde.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass das Gutachten im Sportausschuss intensiv beraten wurde und die beschlossene Variante umgesetzt werde.

 

Ergänzung:

Der Aufstellungsbeschluss vom 25.04.2023 (VO/10610/23) stellte eine relativ große Fläche mit mehreren Entwicklungsoptionen für umfassende Sportflächen dar. Daraufhin wurde eine Machbarkeitsstudie zum geplanten Sportpark durchgeführt. Die Öffentlichkeit wurde vom 13.06. bis 21.07.2023 beteiligt. Nachdem ein Standort für das Stadion festgelegt wurde, wurde eine ausreichend große Fläche für die im Sportpark unterzubringenden Anlagen bestimmt. Die Machbarkeitsstudie wurde daraufhin weiterentwickelt und die Variante 3 priorisiert. Am 14.03.2024 wurden im Ausschuss für Sport mit Teilnahme des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung unter TOP 8 (VO/10891/23) die Ergebnisse der Studie vorgestellt. Entsprechend der Planung wurden ein Grundstückstauschvertrag und ein Kaufvertrag von Privaten geschlossen. Am 30.10.2024 hat der Rat (VO/11366/24) zwei Vereinbarungen zur Übernahme von Erschließungs-, Planungs- und Projektsteuerungskosten zugestimmt. Die Fläche soll von der Stiftung Hof Schlüter gepachtet werden und die Berechnungsgrundlage für die Vereinbarungen ist die stiftungseigene Fläche, entspr. Variante 3.

 

Herr Heiko Meyer betont, dass es endlich vorangehe und schnelles Handeln erforderlich sei. Eine innenstadtrelevante Einzelhandelsnutzung sei nicht sinnvoll und kleine Betriebe würden dringend Gewerbeflächen benötigen. Die Unterführung solle gebaut werden.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Grimm antwortet Herr Eberhard, dass oberhalb der Autobahn aufgrund der B216 noch kein Planrecht bestehe. Seit dem vergangenen Samstag bestehe mit der Planfeststellung für die Autobahn GmbH die Möglichkeit, in ein Planverfahren einzusteigen, dies könne jedoch nicht in Verbindung mit den bestehenden Planungen erfolgen. Die Thematik Bilmer Berg II und III sei separat zu betrachten und ob für den kleinen nördlichen Bereich ein eigener Plan erfolgen solle, müsse geprüft werden.

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtenwicklung empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Der Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplans „Bilmer Berg II“ einschl. Begründung wird beschlossen.
  2. Der Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung sowie die sonstigen Planunterlagen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen und zur Stellungnahme aufzufordern.

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 2

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 6 + 7_Bilmer Berg II - ABS 270125 (5071 KB)