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Auszug - Antrag "Abschaffung der Bettelampeln" (Antrag des VCD vom 26.08.2024, eingegangen 27.08.2024)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 19.3
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 13.02.2025    
Zeit: 17:00 - 21:36 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Am Graalwall 12, 21335 Lüneburg
VO/11444/24 Antrag "Abschaffung der Bettelampeln" (Antrag des VCD vom 26.08.2024, eingegangen 27.08.2024)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Verfasser:Stephanie Mahler
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Richter, Jasmin  Bereich 35 - Mobilität
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr Schultz erklärt, dass der Antrag gestellt worden sei, damit Fahrradfahrende und Fußnger:innen schneller vorankämen. Die Verwaltung habe angeboten, dies sukzessive umzusetzen. Im NUMP sei aber eine Maßnahme beschrieben, r den ÖPNV eine Vorrangschaltung einzurichten. Dieser Zielkonflikt müsse genauer beleuchtet und diskutiert werden. Die Idee sei grundsätzlich sinnvoll, doch auch der Bedarf für blinde und gehörlose Menschen müsse mitgedacht werden. Es seien also noch Prüfungen und Abwägungen erforderlich.

 

Ratsherr Neumann begründet die Ablehnung des Antrags. Die Ausschaltung sollte nicht generell erfolgen sondern lediglich dort, wo besondere Bedarfe bestünden.

 

Ratsfrau Redenius beschreibt, dass bereits Mittel im Haushalt für die Umsetzung einer intelligenten Ampelschaltung enthalten seien. Hierzu könne im Mobilitätsausschuss berichtet werden. Sie gehe davon aus, dass einige Ampeln schnell umgeschaltet werden könnten. Es bestünde aber kein Interesse, die Bewegung für Menschen mit Beeinträchtigungen einzuschränken.

 

Ratsherr Soldan ergänzt, dass die Verwaltung beurteilen könne, wo eine unproblematische Umsetzung möglich wäre. Die Abschaltung sei individuell zu sehen, daher werde seine Fraktion den Antrag ablehnen.

 

Auch Ratsherr Heerbeck sieht keine Notwendigkeit, den Antrag anzunehmen, wenn die Verwaltung eine sukzessive Umsetzung zusichere.

 


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich folgenden Beschluss:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Eine genaue Auszählung der Stimmen erfolgte nicht (§ 14 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung der Hansestadt Lüneburg in der zurzeit geltenden Fassung)