Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Ratsfrau Schröder-Ehlers führt aus, dass sich die Position ihrer Fraktion geändert habe und man nunmehr dem Antrag zustimmen werde. Sie erläutert, dass entgegen der Unterhaltungsmaßnahmen der letzten Jahre nunmehr viele Straßen einer grundlegenden Sanierung bedürfen würden. Das würde viele Anwohnende vor finanzielle Probleme stellen, die Beiträge nicht zahlen zu können. Durch eine Gesetzesänderung sei es möglich geworden, auf diese Beiträge zu verzichten.
Ratsherr Neumann erläutert die Gründe für die Zustimmung seiner Fraktion. Die Kostenbeteiligung der Bürgerschaft sei ohnehin gegeben. Das Ausgabeproblem der Stadt für den Haushalt müsse gelöst werden. Außerdem sollte die Straßenunterhaltung verbessert werden, um nicht in einen Sanierungszwang zu gelangen.
Ratsherr Blanck ist überzeugt, dass die Straßenausbaubeitragssatzung ein gut nutzbares Instrument sei. Er sehe das Streichen kritisch und verweist auf die Auswirkungen für Mieter von Wohnraum. Straßenausbaubeiträge seien im Gegensatz zu höheren Grundsteuern nicht auf die Miete umlegbar. Für ihn sei die Entscheidung, die Satzung zu streichen, sozial nicht erklärbar.
Ratsherr Soldan weist darauf hin, dass der Antrag nicht der erste Versuch sei, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen. Der Bürger werde bereits über die Erschließung belastet. Außerdem werde der Eindruck erweckt, als werde die Grundsteuer nicht zur Investition in die Infrastruktur genutzt. Das werde als ungerecht empfunden. Auch die Verwaltung solle entlastet werden, indem der Prüfaufwand zur Beitragsfähigkeit entfalle.
Ratsherr Schwake signalisiert die Zustimmung seiner Fraktion, um die Entbürokratisierung der Prozesse zugunsten der Lüneburger:innen voranzubringen.
Ratsfrau Dr. Dartenne geht darauf ein, dass die Bürger:innen in der Vergangenheit nicht hoch belastet worden seien. Man beraube sich mit der Aufhebung der Satzung der Möglichkeit, große Unternehmen zu beteiligen.
Ratsherr Grimm stellt klar, dass die Erschließungsbeiträge erhalten blieben. Hinsichtlich der Straßenausbaubeiträge würde künftig die Einzelfallbetrachtung entfallen. Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich folgenden Beschluss:
Der Antrag wird angenommen. Abstimmungsergebnis:
Eine genaue Auszählung der Stimmen erfolgte nicht (§ 14 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung der Hansestadt Lüneburg in der zurzeit geltenden Fassung) |
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