Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Herr Schulz, Bereichsleitung Umwelt, berichtet über den aktuellen Sachstand zur Durchgängigkeit der Ilmenau. Das LAVES habe im Oktober gegenüber dem NLWKN eine Stellungnahme abgegeben, in der kritisiert wurde, dass die Fische beim Abstieg nicht hinreichend vor den Turbinen geschützt seien. Am 20.11.2024 habe daraufhin der NLWKN einen ablehnenden Förderbescheid erteilt. Das Land Niedersachsen stelle jedoch freiwillig finanzielle Mittel bereit, um durch einen externen Gutachter die Möglichkeit der Rückkehr von Fischen zum Meer neu beurteilen zu können. Es bestehe grundsätzlich die Möglichkeit, in Zukunft einen neuen Antrag einzureichen.
Ratsherr Pols erkundigt sich, was die Situation konkret im Hinblick auf die Wasserrahmenrichtlinie und die Wasserschutzrichtlinie bedeute.
Herr Schulz erläutert, dass Wasser Ländersache sei. Seit Jahren werde das Land Niedersachsen darauf hingewiesen, dass die Hansestadt Lüneburg als Untere Wasserbehörde hier keine Maßnahmen umsetzen könne. Wie das Land die Vorgaben umsetze, sei dessen Aufgabe.
Auf Nachfrage von Ratsherrn Grimm erklärt Herr Schulz, dass ein neuer Förderantrag frühestens im Herbst 2025 gestellt werden könne, sodass die Bauarbeiten 2026 beginnen könnten. Ein Bau zur Schaffung der Durchgängigkeit an der Ratsmühle sei 2026 nicht umsetzbar. Es sei nicht möglich, beide Projekte personell gleichzeitig zu bearbeiten. Weitere Maßnahmen würden in 2025 vorgestellt.
Herr Spließgar merkt an, dass die derzeitige Anlage nicht gesetzeskonform und deshalb abgelehnt worden sei. Kritisch zu sehen sei die Stromerzeugung mit der Anlage.
Herr Schulz stellt klar, dass für die Aufstiegsanlage zwar keine Baugenehmigung erforderlich sei, jedoch andere Genehmigungen. Die Anlage sei grundsätzlich genehmigungsfähig, aber die kritische Frage bleibe die Förderfähigkeit. Die Abtsmühle in Lüneburg sei eine stromerzeugende Anlage mit altem Recht. Änderungen an der Stromerzeugung könnten entschädigungsrelevant sein. Rechtlich sei die Anlage zulässig, werde jedoch fachlich nicht als optimal angesehen.
Auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden, Ratsherrn Gros, antwortet Herr Schulz, dass gegen einen Antrag für die Ratsmühle nichts einzuwenden sei.
Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Gros, verabschiedet Frau Uta Hesebeck und Herrn Volker Schulz, für welche dies jeweils die letzte Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten ist und bedankt sich bei beiden für die langjährige gute Zusammenarbeit.
Beschluss:
Die Informationen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
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