Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Herr
Gerhard HOLLE
spricht an, dass im Jahr 1998 für den Bebauungsplan Nr. 95 die Flächen für
Solarenergie auf maximal 8 qm pro Wohneinheit eingeschränkt worden waren. Er
fragt, ob damit zu rechnen sei, dass diese Einschränkung künftig aufgehoben
wird. Stadtbaurätin
GUNDERMANN
antwortet, sie werde die Anregung prüfen lassen. Bei Festlegungen in
Bebauungsplänen gebe es immer den Weg über Ausnahmen und Befreiungen, wenn
diese nachvollziehbar begründet seien. Hierüber befinde die Verwaltung und ggf.
der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung. Sie werde sich am Ende der
Sitzung mit dem Fragesteller in Verbindung setzen, um die Möglichkeiten für
seinen speziellen Fall zu klären. |
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