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Beratungsinhalt:
Einleitend führt Frau Schallar (Fachbereichsleitung 5-2–Kinder- und Jugendhilfe) aus, dass im Zuge des Corona-Soforthilfepaketes im Jahr 2021 per Ratsbeschluss 2 VZÄ für Schulabsentismus im städtischen Stellenplan vorgesehen wurden. Beide Stellen sind befristet bis 31.12.2024. Die Arbeit der beiden Mitarbeiter:innen war geprägt von der Schaffung erforderlicher Netzwerke. Auch habe sich für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit im Einzelfall mit betroffenen Familien als positiv herausgestellt, dass die Mitarbeiter:innen nicht vorrangig als Mitarbeiter:innen des Jugendamtes erkennbar waren.
Frau Schallar (Fachbereichsleitung 5-2–Kinder- und Jugendhilfe) trägt anhand der als Anlage beigefügten Präsentation die Beratungsstelle für Schulabsentismus und Schulprobleme vor.
Es findet ein regelmäßiges Beratungsangebot an 3 Schulen (GS Anne-Frank-Schule, IGS Lüneburg und IGS Kreideberg statt. An anderen Schulen wird eine bedarfsorientierte Beratung vorgenommen.
Bei der sog. Schulassistenz handelt es sich um eine individuelle Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII. Eine Alternative hierzu wäre eine Poollösung, wonach alle Schüler:innen einer Klasse auf die Unterstützung einer Schulassistenz vertrauen können, auch ohne festgestellten Förderbedarf. Ein Vergleich der Schulen untereinander habe gezeigt, dass Bedarfe mit unterschiedlichen Ausprägungen angemeldet wurden.
Der Anspruch auf eine Schulassistenz ist in § 35a SGB VIII, § 27 Abs.2 KJSG geregelt.
Die Kosten werden über die Jugendhilfe der Hansestadt Lüneburg übernommen, wobei eine Refinanzierung über den Lüneburger Vertrag durch den Landkreis Lüneburg erfolgt.
Für die Zukunft ist geplant, eine der beiden Vollzeitstellen dauerhaft für den Ausbau der Schulprojektarbeit im Stellenplan aufzunehmen.
Auf Nachfrage von Ratsfrau Schäfer wird mitgeteilt, dass die 3 Schulen mit festen Beratungsterminen proaktiv auf die Beratungsstelle zugegangen sind; die Beratungsstelle ist selbstverständlich offen für weitere Anfragen städtischer Schulen.
Ratsherr Heerbeck fragt nach, was konkret unter dem Begriff „Pooling“ zu verstehen sei. Frau Schallar (Fachbereichsleitung 5-2–Kinder- und Jugendhilfe) führt hierzu aus, dass eine Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII nur mit vorangehender Diagnostik erfolgen kann. In der Praxis habe sich gezeigt, dass eine fortwährende 1:1-Betreuung im Unterricht nicht immer erforderlich und förderlich sei. So habe sich gezeigt, dass Schüler:innen mit einer Schulbegleitung auch durchaus Raum bräuchten, um im Klassenverband ihre Sozialkontakte zu pflegen. Ein Pooling würde die Schulassistenz für alle Schüler:innen einer Klasse öffnen. Es ist angedacht, für die Schulassistenz im Rahmen des Poolings entsprechende Fortbildungen anzubieten. Die Öffnung einer personenbezogenen Schulassistenz für den Klassenverband setzt ein hohes Maß an Beratung und Überzeugungsarbeit bei den Eltern voraus.
Auf Nachfrage Herrn Neumanns, beratendes Mitglied auf Vorschlag des Behindertenbeirates, wird bestätigt, dass eine Schulassistenz als rechtlicher Einzelanspruch zu werten ist, welcher nur durch freiwilligen Verzicht der Eltern auf die gesamte Klasse ausgeweitet werden kann.
Ratsfrau Lotze möchte gerne wissen,
Seitens der Verwaltung wird ausgeführt, dass
Herr Messaoud, beratendes Mitglied auf Vorschlag des Integrationsbeirates, bedauert das Auslaufen der Jugendwerkstatt, es wird nach Alternativen gefragt. Seitens der Verwaltung wird die Flexxi-Schule (ambulantes Jugendhilfeangebot mit einer niedrigschwelligen Tagesstruktur und der Möglichkeit zur Schulpflichterfüllung) als Alternative benannt.
Ratsfrau Dartenne fragt nach, ob nicht die Schulen dem Schulabsentismus entgegenwirken können. Die Verwaltung trägt vor, dass es durchaus mit entsprechender Begleitung durch das Jugendamt möglich wäre, allerdings sind entsprechende personelle Kapazitäten erforderlich. Jene Kapazitäten lagen bei der Stadt Lüneburg im Rahmen von 2 VZÄ vor.
Beschluss:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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