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Beratungsinhalt:
Der Teilhaushalt „Schulen“ wird anhand der als Anlage 1 beigefügten Präsentation vorgestellt.
Einleitend trägt Herr Prigge (Fachbereichsleitung 2- Finanzen) zum Doppelhaushalt vor. Die Hansestadt Lüneburg befindet sich in einer angespannten Finanzlage, so dass es erstmalig zu hauswirtschaftlichen Sperren kam, welche in der Haushaltssatzung festgeschrieben werden. Diese Haushaltssperren können nur durch politischen Beschluss freigegeben werden. Erstmalig werden auch die freiwilligen Leistungen dargestellt; im Bereich Schulen gibt es die Leistung „Unterstützung des Ganztagsschulangebotes“.“. Herr Miekautsch (Bereichsleitung 55- Schulen) trägt zur Folie 5 – Unterstützung des Ganztagsschulangebotes- vor. Es sind 240.000.-€ für die Ganztagsbetreuung an Schulen vorgesehen, bis zu 40.000.-€ pro genehmigte Ganztagsschule. Es handelt sich um eine Fehlbedarfsfinanzierung, das Land Niedersachsen ist originär für die Finanzierung des Ganztages zuständig. Sollte eine Restfinanzierung über die Hansestadt Lüneburg ausbleiben, müssten die Angebote an den Schulen drastisch zurückgefahren werden, so dass die Qualität der Ganztagsbetreuung darunter leiden wird.
Laut Ratsherrn Soldan gibt es demnächst einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung. Es stellt sich daher die Frage, ob hierdurch der städtische Zuschuss entfallen kann, da die gesamte Finanzierung über das Land Niedersachsen vorgenommen wird.
Laut Mitteilung der Verwaltung, Frau Bauer (Fachbereichsleitung 5-3 Familie und Bildung), ist keine pauschale Aussage hierzu möglich. Im Ergebnis wird die Höhe der Landesfinanzierung abhängig sein von dem konkreten Ganztagsangebot an der jeweiligen Schule, z.B. ob an 5 Tagen das Ganztagsangebot bis 16.00 Uhr ausgeweitet wird. Hierzu werden auch noch Gespräche zwischen den Schulen und der Verwaltung erfolgen. Es ist aber zu erwarten, dass der Schulträger weiterhin freiwillige finanzielle Mittel wird einbringen müssen, um einen qualitativ guten Ganztag gewähren zu können. Welche Qualitätsstandards zugrunde gelegt werden, sollte gemeinsam mit dem Landkreis Lüneburg abgestimmt werden, der sich dann finanziell auch stärker beteiligen soll.
Zu den vorgesehenen Kreditaufnahmen (S.6 der Präsentation) teilt Herr Prigge (Fachbereichsleitung 2 Finanzen) mit, dass mittlerweile neue Kredite aufgenommen werden, um die bestehenden abzulösen; im privaten Bereich würde dies unweigerlich zur Insolvenz führen. Die Entwicklung der bilanziellen Verschuldung und des Eigenkapitals (S.9 der Präsentation) könnte in den nächsten Jahren zu einer Überschuldung der Hansestadt Lüneburg führen. Im Jahr 2012 gab es bereits eine gleichgelagerte Situation, welche nur durch eine Landesentschuldungshilfe von ca. 70 Mio. Euro abgewendet werden konnte.
Auf Nachfrage von Ratsfrau Dartenne führt die Verwaltung aus, dass bei den Versicherungen laut Schülerzahlen (S. 10 Präsentation) keine finanziellen Puffer eingeplant sind.
Ratsfrau Dartenne fragt nach, was sich hinter den Aufwendungen für sonst. Dienstleistungen verbirgt (Produkt 211001 – Grundschulen, SK 4291 –Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen FB 8; +79.200.- €) und wo diese Kosten vormalig im Haushalt veranschlagt waren.
Die Antwort wird wie folgt zum Protokoll gegeben: Bei diesen Aufwendungen handelt es sich um die Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Zahlung der Managementleistungen an den Errichter der PPP-Hallen, Firma Depenbrock Partnering GmbH & Co. KG, für die Hallen an den Standorten GS Hagen (Igelschule), GS Lüne und GS Hasenburger Berg. Es gab bereits in 2024 einen anteiligen Ansatz für die Bewirtschaftung der PPP-Hallen (Produkt 217001, SK 4241), welcher allgemein unter Turnhallen angemeldet war. Mit der letztjährigen Planung wurden die Ansätze dann verursachungsgerecht den Liegenschaften zugeordnet. Die Aufwendungen fallen jährlich an, bis zum Ende der PPP-Laufzeit.
Weiterhin fragt Ratsfrau Dartenne, weswegen die Zuweisungen vom Landkreis Lüneburg sinken (S.11 Präsentation). Laut Frau Zabel (Stabstellenleitung 5-3 Service und Finanzen) sind die Energiepreise im Vergleich zum Jahr 2023/2024 rückläufig, dies habe auch Auswirkungen auf die 80%-ige Erstattung des Landkreises Lüneburg.
Ratsherr Heerbeck möchte wissen, warum die Aufwendungen für Mieten und Pachten um 100.200.- € abfallen (S.11 Präsentation).
Die Antwort wird wie folgt zum Protokoll genommen: Die Senkung ist zurückzuführen auf die Anpassung der Energiekosten an den Arbeitspreis und Entfernung von Puffern.
Zu S. 12 der Präsentation fragt Ratsfrau Dartenne nach, warum die Kosten für Lehr- und Lernmittel bei den Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen steigen, bei anderen Schulformen eher sinken. Die Kosten für Lern- und Lehrmittel sind aus dem jeweiligen Schulbudget zu tragen, welches eigenverantwortlich von den Schulen bewirtschaftet wird. Es wird angefragt, an welchen Stellen des Haushaltes die Schulbudgets verortet sind.
Im Nachgang zu der Schulausschusssitzung werden folgende Informationen der Verwaltung gegeben: Aufgrund gestiegener Schülerzahlen ändern sich die Pauschalbeträge für das Schulbudget. Diese Pauschalbeträge werden auf die jeweiligen Sachkonten aufgeteilt. Da die Schulbudgets den Schulen zur eigenverantwortlichen Mittelbewirtschaftung zur Verfügung gestellt werden, lässt sich im Vorfeld nicht abschätzen, zu welchen Zwecken diese Mittel verwendet werden. Daher verteilt die Verwaltung die Schülerbudgets auf folgende Sachkonten: - SK 4271262 Unterhaltung bewegliches Vermögen - SK 4271080 Lehrmaterial - SK 4271251 Büromaterial - SK 4271261 GVG /geringfügige Aufwendungen - SK 4271256 Porto
Auf Nachfrage teilt Frau Lucht (Fachbereichsleitung 8 –Gebäudewirtschaft) mit, dass sich die Kosten für die Anmietung von Räumlichkeiten der Leuphana, Wilschenbrucher Weg, für die Wilhelm-Raabe-Schule in den Aufwendungen „Mieten und Pachten“ der Gymnasien wiederfinden.
Ratsfrau Bauseneick fragt nach Mechanismen hinsichtlich einer Wirksamkeitsprüfung der freiwilligen Leistungen im Teilhaushalt Schulen.
Oberbürgermeisterin Kalisch merkt an, dass es sich – bis auf den Zuschuss für die Ganztagsschulen- Ausgaben für Ganztagsschulen – um Pflichtaufgaben des Schulträgers handelt. In den städtischen Haushalt werden entsprechend des Bedarfes die erforderlichen Mittel eingebracht, welche vorab mit den Schulleitungen intensiv besprochen werden. Ggf. werden im Rahmen des Bildungspaktes 2040 weitere Bedarfe ermittelt.
Frau Lucht (Fachbereichsleitung 8 – Gebäudewirtschaft) trägt zu Folie 19 – Ergebnishaushalt vor. Bei den Energiekosten ist erstmalig kein sog. Kältepuffer eingeplant. Die Kosten für bauliche Unterhaltung belaufen sich auf ca. 2 Mio. €, der Bauunterhaltungsbedarf an Schulen mit Priorität 1 (= 1,35 Mio. €) und mit Priorität 2 (= 8,5 Mio. €) kann hiervon nicht gedeckt werden. Maßnahmen im investiven Bereich können Sanierungsbedarfe reduzieren. Insgesamt sind im Ergebnishaushalt ca. 8,2 Mio. €, im investiven Bereich ca. 12 Mio. € vorgesehen, insgesamt 20 Mio. €. Der jetzige Haushaltsentwurf berücksichtigt weder Puffer noch die auf S. 21 der Präsentation dargestellten Maßnahmen.
Die Nachfrage des Ratsherren Soldan hinsichtlich etwaiger Maßnahmen, welcher der Oberschule am Wasserturm zugutekommen können, solange der Haushalt 2025/2026 noch nicht genehmigt ist (S. 30 Präsentation) beantwortet Frau Lucht (Fachbereichsleitung 8 – Gebäudewirtschaft) wie folgt: Da bereits in Baumaßnahmen an der Oberschule am Wasserturm investiert wurde, handelt es sich um Fortsetzungsmaßnahmen, es können sog. verpflichtende Ausgaben auch ohne genehmigten Haushalt getätigt werden. Als mögliche Maßnahme käme die erforderliche Fenstersanierung in Betracht, welche vorgezogen werden könnte.
Ratsherr Heerbeck bemerkt, dass für die Oberschule am Wasserturm ca. 3 Mio. € vorgesehen sind, obwohl es einen Sanierungsbedarf von ca. 16,7 Mio. € gibt, für andere weiterführende Schulen sind deutlich mehr finanzielle Mittel vorgesehen. Es wird nach dem Grund gefragt.
Laut Oberbürgermeisterin Kalisch fehlt es an einer Grundsatzentscheidung für die Schule, welche Auswirkungen haben wird auf Art und Umfang der anstehenden Baumaßnahmen. Unabhängig hiervon müssen natürlich erforderliche Umbauten und Sanierungen vorgenommen werden, um den tagtäglichen Schulbetrieb sicherzustellen. Dies ist durch die aktuellen finanziellen Mittel sichergestellt.
Frau Lucht (Fachbereichsleitung 8 –Gebäudewirtschaft) verweist auf die Vorlage VO/11459/24 – Haushaltssatzung und Festsetzung des Investitionsprogrammes. Diese Vorlage gibt einen Überblick über die Maßnahmen im investiven Bereich, welche nicht im Haushaltsplan 2025/2026 aufgenommen wurden.
Neu in den Haushalt aufgenommen wurden finanzielle Mittel für den Brandschutz (S.39 Präsentation). Beispielhaft ist der denkmalgerechte Anbau einer Fluchtaußentreppe am Kalandhaus zu nennen.
Die Fragen von Ratsherrn Soldan zum Haushalt 2025/2026 und die Antwort der Verwaltung werden als Anlage 2 und 3 dem Protokoll beigefügt. Beschluss:
Die Mitglieder des Schulausschusses nehmen den vorgelegten Entwurf zum Haushalt 2025/2026 zur Kenntnis.
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