Ratsherr Nowak geht zunächst auf die Anfrage der FDP-Fraktion zum Haushalt 2025/2026 ein.
Oberbürgermeisterin Kalisch teilt mit, dass die Verwaltung zu der Anfrage der FDP-Fraktion zum Haushalt 2025/2026 eine Stellungnahme erstellt hat, die im Amtsinformationssystem eingestellt wurde und für alle einsehbar ist.
Anmerkungen und Fragen zu der Stellungnahme der Verwaltung liegen nicht vor.
Herr Gomell, Leiter des Bereichs Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen, erläutert anhand der PowerPointPräsentation, die als Anlage zu TOP 7 dem Protokoll beigefügt ist, die Entwicklung des Haushaltes 2025/2026. Im Doppelhaushalt für die Jahre 2025/2026 werden Fehlbeträge im mittleren zweistelligen Millionenbereich ausgewiesen. Die Hansestadt beabsichtigt das geplante Defizit über haushaltswirtschaftliche Sperren zu verbessern. Dennoch bleibt festzustellen, dass es der Hansestadt Lüneburg nur unter Berücksichtigung von Hilfe Dritter, beispielsweise über die konsequente Einhaltung des Konnexitätsprinzips, gelingen könnte, mittelfristig wieder einen ausgeglichenen Haushalt zu planen. Unter Hinweis auf die Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Interne Services am 21.11.2024 stellt Herr Gomell weiterhin die Entwicklung des Personalbudgets vor.
Frau Schallar, Leiterin des Fachbereichs Kinder- und Jugendhilfe, berichtet anhand der Folie fünf der PowerPointPräsentation, die als Anlage zu TOP 7 dem Protokoll beigefügt ist über die außerschulische Jugendbildung. Hier handelt es sich sowohl um freiwillige Leistungen der Hansestadt Lüneburg wie auch um Pflichtaufgaben. Die Refinanzierung erfolgt teilweise durch den Finanzvertrag mit dem Landkreis Lüneburg.
Frau Bauer, Leiterin des Fachbereichs Familie und Bildung, informiert anhand der Folie sechs der PowerPointPräsentation, die als Anlage zu TOP 7 dem Protokoll beigefügt ist, über den Jahresfehlbetrag des Familienbüros.
Herr Gomell, Leiter des Bereichs Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen, geht anhand der Folien sieben bis 10 der PowerPointPräsentation, die als Anlage zu TOP 7 dem Protokoll beigefügt ist, auf die Finanzierung der Investitionen in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 ein. Es wird positiv hervorgehoben, dass die Hansestadt Lüneburg im kommunalen Vergleich ein überdurchschnittlich hohes Investitionsvolumen umsetzt. Dies führt jedoch auch zu einer überdurchschnittlichen Zunahme von Investitionskrediten. Aufgrund der eingangs aufgeführten Haushaltslage ist die Hansestadt Lüneburg derzeitig nicht in der Lage den entstehenden Schuldendienst aus eigens erwirtschafteten Haushaltsmitteln zurückzuzahlen. Tatsächlich erfolgt die Rückzahlung über die Erhöhung der Liquiditätskredite. Der Zinsaufwand für einen investiven Kredit müsse daher mehrfach finanziert bzw. erwirtschaftet werden. Es steht außer Frage, dass Investitionen getätigt werden müssen, fraglich ist jedoch, in welchem Tempo die erforderlichen Maßnahmen umgesetzt werden. Eine Fokussierung bzw. Priorisierung der umzusetzenden Investitionsmaßnahmen ist zwingend erforderlich, um die aktuelle Geschwindigkeit der Verschuldung zu mindern.
Ratsherr Nowak merkt an, dass der Haushalt Ansätze für freiwillige Leistungen enthält, die 2024 auslaufen. Er möchte wissen, ob die Politik für die Verlängerung der freiwilligen Leistungen Anträge stellen muss.
Oberbürgermeisterin Kalisch erläutert, dass das Dezernat V hiervon nicht betroffen ist.
Ratsherr Heerbeck möchte wissen, ob für die freiwilligen Leistungen im sozialen Bereich regelmäßig eine Kosten-Nutzungs-Prüfung durchgeführt wird.
Oberbürgermeisterin Kalisch erläutert, dass das Kosten-Nutzungsverhältnis regelmäßig von der Verwaltung überprüft wird. Im Rahmen dieser Prüfung wird evaluiert, ob Synergien genutzt werden können und bestehende Verträge gekündigt werden müssen. Das Ergebnis dieser Prüfungen wird regelmäßig in den politischen Gremien vorgestellt.
Ratsherr Heerbeck merkt an, dass die vorgestellten Folien der PowerPointPräsentation nur grob besprochen wurden. Interessant wäre noch zu wissen, welche Aufgaben genau unter die Tätigkeiten fallen und ob sich Aufgaben überschneiden.
Frau Schallar, Leiterin des Fachbereichs Kinder- und Jugendhilfe, erläutert, dass Überschneidungen im Vorwege kritisch geprüft werden. Die Entscheidung, ob die Maßnahmen der freiwilligen Leistungen fortgeführt werden, treffen die politischen Gremien.
Ratsfrau Kabasci fügt an, dass für das Jugendzentrum in der Salzstraße keine Haushaltsmittel für Investitionen in den Haushalt 2025 /2026 eingestellt wurden.
Oberbürgermeisterin Kalisch erklärt, dass das Objekt in der Salzstraße angemietet wird.
Frau Bauer, Leiterin des Fachbereichs Familie und Bildung, ergänzt, dass aufgrund des einzugehenden Mietverhältnisses davon ausgegangen wird, dass keine Investitionen auf die Hansestadt Lüneburg zukommen.
Ratsfrau Schäfer geht auf die für den Haushalt 2026 eingestellten Mittel für die Einrichtung der KiTa-App ein und möchte wissen, ob es hierzu bereits konkrete Umsetzungspläne gibt und ob die Einrichtung der KiTa-App wirklich erforderlich ist. Sofern die Einrichtung der KiTa-App nicht zwingend erforderlich ist, schlägt sie vor, die Umsetzung zu verschieben.
Frau Bauer, Leiterin des Fachbereichs Familie und Bildung, erläutert, dass die Hansestadt Lüneburg bereits seit einem längeren Zeitraum über die Einführung der KiTa-App intern intensiv diskutiert und die politischen Gremien über den jeweiligen Sachstand regelmäßig informiert werden. Die KiTa-App ist nicht nur für Familien vom großen Nutzen, es stellt vor allem eine erhebliche Erleichterung für die vielen Abläufe in den Kindertagesstätten, auch für pädagogische Themen, dar. Geplant war, dass die Einrichtung der KiTa-App zum jetzigen Zeitpunkt bereits umgesetzt ist. Hierfür ist jedoch eine gute W-Lan Struktur erforderlich, die vom Fachbereich Gebäudewirtschaft aufgrund des personellen Engpasses noch nicht umgesetzt werden konnte.
Oberbürgermeisterin Kalisch ergänzt, dass zunächst in einem ersten Schritt in jeder Kindertagesstätte auf einem Rechner die KiTa-App installiert werden soll, damit die Arbeit mit der KiTa-App gestartet werden kann. Bei den KiTa-Leitungen besteht der Wunsch, die KiTa-App einzurichten, da durch die hieraus resultierende Arbeitserleichterung mehr Zeit bleibt für die Arbeit am Kind.
Ratsfrau Schäfer möchte wissen, ob auch die Freien Träger von Kindertagesstätten eine KiTa-App nutzen bzw. künftig nutzen werden.
Frau Bauer, Leiterin des Fachbereichs Familie und Bildung, erläutert, dass bereits einige Freie Träger von Kindertagesstätten eine KiTa-App installiert haben und damit arbeiten. Die Kosten hierfür werden über die jährlichen Betriebskostenabrechnungen im Rahmen des Fehlfinanzierungsvertrages mit der Hansestadt Lüneburg abgerechnet.
Herr Treybig, Mitglied der Stabsstelle 05-1 – Strategische Führungsunterstützung, erläutert anhand der Folie 11 der PowerPointPräsentation, die als Anlage zu TOP 7 dem Protokoll beigefügt ist, die stadtteilorientierte Arbeit. Aktuell gibt es im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg 12 Stadtteilhäuser, Quartiers- und Bürgertreffs in den verschiedenen Stadtteilen. Alle sind sehr verschieden, die Bandbreite reicht dabei vom großen Geschwister-Scholl-Haus als zweistöckiges Mehrgenerationshaus am Bockelsberg, welches gemeinsam mit dem Caritasverband betrieben wird, bis hin zum Stadtteilbüro im Hanseviertel, dem Bürgertreff im Stadtteil Kaltenmoor oder dem Quartiersladen Am weißen Turm. Anfang 2025 wird das Stadtteilhaus Kaltenmoor mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) an den Start gehen und in 2026 wird die Erweiterung des KredO am Kreideberg fertig gestellt werden – also zwei weitere Stadtteilhäuser mit erweiterten räumlichen Möglichkeiten. Die Stadtteilarbeit integriert unterschiedliche Handlungsansätze und Methoden, z.B. niedrigschwellige Beratung, Kultur- und Bildungsangebote, Netzwerkarbeit und Gemeinschaft sowie Selbstbestimmung stärkende Beteiligungsmethoden.
Frau Schallar, Leiterin des Fachbereichs Kinder- und Jugendhilfe, geht erläuternd auf die Pyramide der Folie 12 der PowerPointPräsentation, die als Anlage zu TOP 7 dem Protokoll beigefügt ist, ein. Diese spiegelt den Auftrag des Jugendamtes wieder. Der Bedarf auf kostenintensive Hilfen wird gesenkt, wenn die Anzahl der Familien frühzeitig gut im niedrigschwelligen Beratungsbereich erreicht werden und damit die Selbstorganisation gestärkt wird. Aktuell sind die Einrichtung einer Jungengruppe im KredO und eine Mutter-Kind-Gruppe im Stadtteil Goseburg in Planung. Es besteht ein Rechtsanspruch auf die Förderung der Erziehung in der Familie, ausreichende Angebote müssen vorgehalten werden. Die Förderung der Erziehung in der Familie wird teilweise durch den Finanzvertrag mit dem Landkreis Lüneburg refinanziert. Die Heimerziehung, Erziehung in einer sonstigen betreuten Wohnform sowie die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung kommen zum Tragen, wenn die Maßnahmen zur Prävention nicht mehr greifen. Der Bedarf an höheren Haushaltsmitteln ergibt sich nicht aus einem vorliegenden Fallanstieg, die Gründe hierfür ergeben sich aus den komplexeren Fallkonstellationen, zusätzlichen Bedarfen sowie dem immensen Kostenanstieg bei den Unterbringungen. Der Fachkräftemangel stellt eine große Herausforderung dar. Wenn Einrichtungen wegen fehlendem Personal geschlossen werden müssen, müssen die Kinder und Jugendlichen in Obhut genommen werden. Hierbei handelt es sich nicht um ein spezielles Problem der Hansestadt Lüneburg, auch andere Kommunen sind davon betroffen. Zur Bewältigung dieser Herausforderungen ist eine gute personelle Ausstattung der Jugendämter wichtig.
Frau Bauer, Leiterin des Fachbereichs Familie und Bildung, geht erläutert auf die Folien 14 und 15 der PowerPointPräsentation, die als Anlage zu TOP 7 dem Protokoll beigefügt ist, ein. Ab 2023 greift der mit den Freien Trägern von Kindertagesstätten abgeschlossene Fehlfinanzierungsvertrag. Die daraus entstehenden tatsächlichen Kosten konnten zum Haushaltsbeschluss 2024 noch nicht abgeschätzt werden, so dass der angemeldete Haushaltsansatz 2024 zu hoch ausgefallen ist. Zwischenzeitlich sind die Kosten, unter anderem durch die Erhöhung der Vertretungsreserve, gestiegen. Von den 21 Freien Trägern von Kindertagesstätten wurde aktuell mit 17 Freien Trägern der Fehlfinanzierungsvertrag abgeschlossen, weitere Verhandlungen laufen. In den städtischen Kindertagesstätten wurden keine neuen Stellen geschaffen, durch die Tarifsteigerungen sind jedoch die Personalkosten gestiegen. Die Kosten der Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten werden teilweise gedeckt durch die Finanzhilfe des Landes Niedersachsen, Fördermitteln aus den Richtlinien Qualität und Sprache, Erstattungen des Landkreises Lüneburg für Familien, die aufgrund Ihres Einkommens von der Beitragspflicht befreit sind, dem jährlichen Betriebskostenzuschusses des Landkreises Lüneburg, Elternbeiträgen sowie den Beiträgen Lüneburger Firmen, für die Überlassung von Belegplätzen in ausgewählten Kindertagesstätten. Eine Erhöhung des jährlichen Betriebskostenzuschusses durch den Landkreis Lüneburg befindet sich derzeit in Verhandlung.
Ratsfrau Kabasci möchte wissen, wie sich der zeitliche Ablauf der Verhandlungen mit dem Landkreis Lüneburg gestaltet.
Frau Bauer, Leiterin des Fachbereichs Familie und Bildung, erläutert, dass der Hansestadt Lüneburg durch den Landkreis Lüneburg zunächst lediglich die Beratung zugesagt wurde, von daher kann die Hansestadt Lüneburg aktuell nicht mit höheren Erträgen aus dem Betriebskostenzuschuss vom Landkreis Lüneburg planen.
Ratsherr Neumann erläutert, dass das Land Niedersachen für die Betreuung im Kindergarten einen kostenfreien Anspruch auf Betreuung gesetzlich beschlossen hat und möchte wissen, auf welche Höhe sich der finanzielle Verlust für die Hansestadt Lüneburg aufgrund dieser Regelung beläuft.
Frau Bauer, Leiterin des Fachbereichs Familie und Bildung, sagt zu, dass dies von der Verwaltung geprüft und das Ergebnis im Protokoll eingepflegt wird.
Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage von Ratsherr Neumann:
Aufgrund des Beschlusses der Landesregierung Niedersachsen haben Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres bis zur Einschulung ab dem 01.08.2018 einen Rechtsanspruch auf beitragsfreie Betreuung in einer Kindertagesstätte im Umfang von bis zu acht Stunden täglich. Der finanzielle Ausgleich der Kommunen, also die Kompensation der entfallenden Elternbeiträge, erfolgt über eine Erhöhung des allgemeinen Finanzhilfesatzes für Personalausgaben für Kindergartenkinder von bislang 20 Prozent auf 55 Prozent ab dem KiTa-Jahr 2018/19. In den darauffolgenden drei Kindergartenjahren wurde der allgemeine Finanzhilfesatz jährlich um 1 Prozent gesteigert, bis er schließlich – ab dem KiTa-Jahr 2021/2022 - den Finanzhilfesatz von 58 Prozent erreichte, der aktuell gemäß § 26 Niedersächsisches Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) noch Gültigkeit hat.
Da die Beitragsfreiheit wie oben beschrieben ab dem 01.08.2018 greift, mussten die Personensorgeberechtigten der Kinder ab dem dritten Lebensjahr bis zur Einschulung ab dem KiTa-Jahr 2018/2019 keine Einkommensnachweise mehr vorlegen. Es kann somit ab dem 01.08.2018 keine Zuordnung mehr in eine der Einkommensstufen und dem damit verbundenen Elternbeitrag nach der Benutzungs- und Elternbeitragsordnungen gültig bis 31.07.2023 und keine prozentgenaue Berechnung des Elternbeitrages nach der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung gültig ab 01.08.2023 erfolgen. Zumal die Benutzungs- und Elternbeitragsordnung ab dem 01.08.2023 keine Elternbeträge für die Betreuung der Kinder ab dem dritten Lebensjahr bis zur Einschulung ausweist. Auch kann aufgrund der nicht vorzulegenden Einkommensnachweise nicht ermittelt werden, wie viele Familien aufgrund des Bezuges von Sozialleistung (sogenannte Nullzahler) und auch aufgrund der Neuregelungen in der ab 01.08.2023 gültigen Benutzungs- und Elternbeitragsordnung – Anhebung der Einkommensgrenze – von der Beitragspflicht befreit worden wären.
Von Seiten der Verwaltung kann keine Abschätzung abgegeben werden, in welcher Höhe Elternbeiträge ab dem 01.08.2018 für Kinder ab dem dritten Lebensjahr bis zur Einschulung fällig gewesen wären. Um ermitteln zu können, in welcher Höhe der Hansestadt Lüneburg finanzielle Verluste durch die oben genannte Beitragsfreiheit ab dem 01.08.2018 entstanden sind, bedarf es einer aufwändigen betriebswirtschaftlichen Analyse. Für diese müssten von den Familien ab 2018 die Einkommensunterlagen angefordert werden. Daneben spielen auch Faktoren wie die Entwicklung der Zahl der zu betreuenden Kinder, die jährlich festzulegende Finanzhilfe des Landes Niedersachsens sowie des Betriebskostenzuschusses des Landkreises Lüneburg eine große Rolle. Aufgrund des kurzen Zeitfenster ist es der Verwaltung nicht möglich, diese umfangreiche Analyse durchzuführen, auch ist es fraglich, ob alle Familien, deren Kinder seit 2018 in den Kindertagesstätten betreut wurden, verlässlich die Einkommensunterlagen einreichen werden bzw. noch erreicht werden können.