Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr Rink, Stadtrat für Finanzen und innere Verwaltung, trägt zum Haushaltsplanentwurf 2025-2026 im Allgemeinen vor. Seine Präsentation ist als Anlage im digitalen Informationssystem hinterlegt (Folien 15-23).
Herr Hagmaier, Leitung des Bereiches 35 – Mobilität –, berichtet zum Haushaltsplanentwurf 2025-2026 für den Bereich Mobilität. Seine Präsentation ist als Anlage im digitalen Informationssystem hinterlegt (Folien 24-35).
Ratsherr Schultz möchte wissen, wann die Maßnahmen aus der beschlossenen Radverkehrsstrategie 2025 umgesetzt sein werden. Weiter fragt er, ob die beim Heideshuttle beteiligten Landkreise eine Fortsetzung für das nächste Jahr signalisiert hätten.
Herr Hagmaier führt aus, dass die Maßnahmen zur Beschilderung für den Radverkehr im Zeitplan der Radverkehrsstrategie 2025 lägen. Zeitliche Verzögerungen beträfen die baulichen Lückenschlüsse zwischen einzelnen Radwegabschnitten. Die Radverkehrsstrategie 2025 werde 2025/2026 nicht vollständig umgesetzt sein.
Erster Stadtrat Moßmann fügt hinzu, dass sich insbesondere der Umbau der Knotenpunkte, die in der Radverkehrsstrategie 2025 vorgesehen sei, auch noch nach 2026 hinziehen werde, insbesondere aufgrund der finanziellen Gegebenheiten. Bezüglich des Heideshuttles seien trotz erwartbarer Kostensteigerungen der Haushaltsansatz in 2025 und 2026 gleichgeblieben, da die Hansestadt Lüneburg aufgrund der hohen touristischen Attraktivität für die gesamte Heideregion sich für eine stärkere Kostenbeteiligung des Landkreises Lüneburg und der angrenzenden Landkreise einsetze.
Herr Mädge, stellvertretendes beratendes Mitglied auf Vorschlag des Seniorenbeirates, begehrt eine bessere Taktung des Adventsshuttles, insbesondere vor dem Hintergrund, dass es an den Sülzwiesen keine überdachte Wartemöglichkeit gebe. Weiter fordert er ein verbilligtes ÖPNV-Ticket für Senioren.
Erster Stadtrat Moßmann verweist zum Thema eines Seniorentickets auf den Sozialausschuss, der nächste Woche stattfinde. Aus den Haushaltsansätzen des Bereiches Mobilität ließen sich keine Zuschüsse an Privatpersonen finanzieren. Das Tarifsystem des ÖPNV in Stadt und Landkreis werde durch den HVV verantwortet, die Stadt sei damals gegen die Abschaffung des sog. Seniorentarifes gewesen.
Herr Mädge fragt, ob das Fahrradverleihsystem StadtRAD zu 100% aus dem städtischen Haushalt finanziert werde. Erster Stadtrat Moßmann stellt dar, dass einige der StadtRAD-Stationen vollständig städtisch finanziert würden und dass die Kosten einiger anderer Stationen durch andere Beteiligte (u.a. Klinikum, Landkreis, angrenzende Gemeinden) komplett refinanziert würden.
Ratsherr Soldan hält die Subventionierung eines ÖPNV-Tickets für Senioren für ein Thema des Sozialausschusses, nicht des Mobilitätsausschusses. Er möchte wissen, warum die erwarteten Kostensteigerungen beim Heideshuttle nicht im Haushaltsansatz zu finden seien und ob der Adventsshuttle mit der Lüneburg Marketing GmbH (LMG) abgestimmt sei.
Herr Hagmaier berichtet, dass er zuversichtlich sei, dies im Budgetrahmen in den nächsten zwei Haushaltsjahren auch halten zu können. Zu dem Adventsshuttle habe es sowohl letztes Jahr als auch dieses Jahr Gespräche mit der LMG gegeben, diese wurde bezüglich Route und Werbung einbezogen. Alternativen zu der jetzt gewählten Variante wären deutlich teurer als die veranschlagten 5.000,00 €.
Erster Stadtrat Moßmann führt aus, dass ein Innenstadtshuttle in der bereitgestellten Form nicht dem ÖPNV zuzurechnen und daher durch den städtischen Haushalt zu finanzieren sei.
Ratsherr Schultz erbittet eine Übersicht der Lüneburger Unfallhäufungsstellen mit der Auskunft, ob und wann diese entsprechend baulich so umgestaltet werden, dass diese eine höhere Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden bieten.
Herr Hagmaier weist auf die am 18.11.2024 stattfindende Sitzung der Unfallkommission hin, an der die Bereiche Verkehr und Ordnung, Mobilität und Tiefbau teilnähmen. Er erwähnt u. a. die bereits vorgestellten Planungen an den Unfallhäufungsstellen Pulverweg und Sternkreuzung. Die Verwaltung plant für das nächste Jahr, die Arbeit der Unfallkommission in einer Sitzung des Mobilitätsausschusses vorzustellen.
Herr Lauterschlag, Leitung des Bereiches 32 – Ordnung und Verkehr –, berichtet zum Haushaltsplanentwurf 2025-2026 für den Bereich Ordnung und Verkehr mit Bezügen zum Bereich Mobilität. Seine Präsentation ist als Anlage im digitalen Informationssystem hinterlegt (Folien 36-38).
Ratsherr Soldan bittet um Erläuterung der Differenzen bei den Beträgen beim Bewohnerparken.
Herr Lauterschlag erläutert, dass die Bewohnerparkausweise je nach Restlaufzeit (entspricht max. drei Jahre) sukzessive ausgetauscht würden, so dass die kürzlich beschlossene Erhöhung der Gebühren für das Bewohnerparken ebenfalls erst nach und nach zum Tragen käme.
Ratsherr Schultz fragt, ob die Anbieter von E-Ladesäulen in Parkhäusern Miete für ihre Standorte zahlen. Bezüglich der Poller wolle er anmerken, dass er ein schrittweises Einführen dieser für sinnvoll erachte, um jeweils Erfahrungen mit den Standorten zu machen. Hier sollte auch eine Bürgerbeteiligung stattfinden.
Herr Lauterschlag antwortet, dass die Mieteinnahmen für die E-Ladesäulen in den Parkhäusern im Bereich 8, Gebäudewirtschaft, veranschlagt werden.
Erster Stadtrat Moßmann stellt klar, dass die Poller zur Unterbindung des unberechtigten Durchgangsverkehres geplant seien und daher, wie in der letzten Ratssitzung von ihm ausgeführt, auch so in den Haushalt eingebracht würden. Die Kosten für die Poller seien im Haushaltsentwurf grob geschätzt, da die Verwaltung sich noch in der Phase der Markterkundung befände. Eine Bürgerbeteiligung halte er für entbehrlich, da es sich bei den geplanten Pollern nicht um Einschränkungen für berechtigte Nutzerinnen und Nutzer, sondern um die Durchsetzung bestehender Regeln handele.
Ratsherr Dißelmeyer bittet um eine kurze Erläuterung zu dem Thema „Austausch von Bewohnerparkausweisen“.
Erster Stadtrat Moßmann erklärt, dass die Laufzeiten der vorhandenen Bewohnerparkausweise regulär beendet würden, bevor ein neuer Bewohnerparkausweis zu den neuen Konditionen beantragt würde. Eine andere Verfahrensweise, nämlich die Einziehung aller bestehenden Bewohnerparkausweise zum 01.01.2025 mit der Möglichkeit zur Neubeantragung, sei rechtlich angreifbar.
Auf eine Rückfrage des Ratsherrn Dißelmeyer teilt Erster Stadtrat Moßmann mit, dass aufgrund des derzeitigen Übergangs neue Parkausweise aktuell nur für ein Jahr ausgegeben würden.
Ratsherr Heerbeck spricht sich dafür aus, die geplanten Poller nach und nach einzubauen, um so jeweils Erfahrungen sammeln zu können. Er bittet um Erläuterung, wie sich die Wartung- und Instandsetzungskosten zusammensetzen.
Erster Stadtrat Moßmann führt aus, dass die Kosten nur geschätzt veranschlagt wurden, da es weder logischerweise noch kein konkretes Angebot oder gar einen Vertrag für diese Poller geben kann. Der Haushaltsentwurf beschreibe nicht den Zeitpunkt der Umsetzung, auch aus praktischen Erwägungen sollten die Poller nach und nach eingebaut werden.
Ratsherr Lühmann spricht sich für die Pollerlösung aus, um die Verkehrssicherheit für alle in der Innenstadt zu erhöhen.
Ratsherr Soldan spricht einige seiner Fragen, die er der Verwaltung vor dieser Sitzung schriftlich zukommenließ, an. Herr Hagmaier sichert eine ausführliche Beantwortung zu Protokoll zu.
Herr Korn, stellvertretendes beratendes Mitglied auf Vorschlag des VCD, spricht sich für die Poller aus.
Ratsherr Goralczyk äußert sich kritisch zu den Kosten des Systems StadtRAD.
Herr Silex, Leitung des Bereiches 72 – Straßen- und Brückenbau, Geodaten –, berichtet zum Haushaltsplanentwurf 2025-2026 für seinen Bereich hinsichtlich der mobilitätsbezogenen Maßnahmen. Seine Präsentation ist als Anlage im digitalen Informationssystem hinterlegt (Folien 39-51).
Sich daran anschließende Redebeiträge der Ratsherrn Soldan, Herrn Mädge, stellvertretendes beratendes Mitglied auf Vorschlag des Seniorenbeirates, Herrn Siewert, stellvertretendes beratendes Mitglied auf Vorschlag der IHK, Ratsherrn Goralczyk und Ratsherrn Heerbeck beschäftigen sich vor allem kritisch mit verschiedenen Aspekten der vorgestellten Planungen, insbesondere zu den geplanten Vollsperrungen in der Bleckeder Landstraße und der Dahlenburger Landstraße.
Herr Silex führt aus, dass es bei allen Baustellen im Vorfeld eine umfangreiche Abstimmung mit allen Beteiligten (u.a. Landkreis Lüneburg, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Autobahn GmbH, Wasserbeschaffungsverband) gebe und dass bei allen Baumaßnahmen die Umleitungsverkehre nach Rücksprache mit dem Bereich Ordnung sorgfältig geplant werden.
Erster Stadtrat Moßmann verweist hinsichtlich des Bauabschnittes Dahlenburger Landstraße/ Pulverweg auf den städtebaulichen Vertrag, der die Stadt zu einer verkehrlichen Erschließung verpflichte.
Herr Silex erklärt auf Nachfragen von Ratsherrn Soldan, dass der Bau der Radwegebrücke Lüner Rennbahn aufgrund eines Vertrages mit dem Landkreis Lüneburg erfolge und dass die Hindenburgstraße wegen ihres schlechten Zustands dringend saniert werden müsse.
Nachtrag zu Protokoll zum Thema Reichenbachkreuzung: Die Reichenbachkreuzung ist im städtischen Investitionsprogramm für 2027 vorgesehen. Die Kreuzung ist Bestandteil des 5-Jahresplans und somit ist nur die Erneuerung der Asphalttragschichten ohne bauliche Veränderung und/oder Anpassung geplant.
Erster Stadtrat Moßmann kündigt für einen der Mobilitätsausschüsse in 2025 die Behandlung mit der Arbeit der Unfallkommission an. In diesem Zusammenhang würden dann auch die Unfallhäufungsstellen mit einbezogen.
Ratsfrau Redenius vermisst Haushaltsansätze für den Umbau der Sternkreuzung, entsprechende Pläne seien schon im Mobilitätsausschuss vorgestellt worden. Erster Stadtrat Moßmann erklärt, dass es hierzu bisher nur einen Planungsstand gebe, entsprechende finanzielle Mittel seien noch nicht bewilligt. Er erinnert daran, dass die Vorstellung der Planung im Mobilitätsausschuss sehr deutliche und mehrheitliche Kritik der Ausschussmitglieder erfahren habe.
Herr Korn fragt, ob im Haushaltsentwurf schon die Kosten für die ersten Maßnahmen aus dem NUMP veranschlagt seien. Herr Hagmaier entgegnet, dass keine direkte Abhängigkeit zwischen der übergeordneten Planung des NUMP (Zeithorizont 5-15 Jahre) und einzelner Haushaltsposten, die sich ja auf bestimmte Maßnahmen bezögen, bestehe.
Nach einer Rückfrage von Herrn Siewert zu möglichen Bestandssanierungen und gesetzten Prioritäten sichert Herr Silex zu, hierzu in einem der nächsten Mobilitätsausschüsse zu informieren.
Nachtrag zu Protokoll:
Fragen der FDP-Fraktion zum Haushaltsplanentwurf
Teilergebnishaushalt 35000 Mobilität 2.01 Personalaufwendungen: Gegenüber 2024 ergibt sich für 2025 eine Steigerung von +27,5 %, gegenüber dem Ergebnis von 2023 sogar von fast 51 %. Wie viele Personalstellen kommen hinzu? Welche Tätigkeiten üben diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus und Projekte sollen sie bearbeiten?
Investitionen Teilhaushalt/Budget 35000 Mobilität 541-029 Lichtsignalanlagen: Welche Anlagen werden neu- bzw. umgebaut? 547-003 Mobile Elemente im Verkehrsraum 0352010 Geschwindigkeitsmessgeräte: Wie viele und welche Messgeräte werden in 2025, 2027, und geplant in 2027 ff. angeschafft? Wo sollen diese zum Einsatz kommen? 547-321 Rad- und Busbeschleunigung: Wofür sind die Investitionszuschüsse gedacht?
Produkt 541002 Förderung des Radverkehrs 2.01 Personalaufwendungen Steigerung gegenüber dem Ansatz 2024 um 79,5 %, gegenüber dem Ergebnis 2023 um 123,5 %. Wie viele Stellen kommen hinzu? Für welche konkreten Maßnahmen ist diese Stellenvermehrung notwendig?
Alle anderen Ausgaben in diesem Produkt sind gleichgeblieben. Warum dann die Stellenvermehrung?
Produkt 547001 Förderung ÖPNV/Mobilität 1.02 (3142) Zuweisungen für lfd. Zwecke vom LK Lüneburg: Wofür zahlt der LK diese jährliche Zuweisung in Höhe von 80.000 €?
1.06 (3411) Erträge aus Mieten und Pachten FB 8: Wofür werden hier erstmals ab 2025 jährlich 37.500 € gezahlt?
1.07 (3482) Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden: 1.07 (3482) Erstattungen vom LK Lüneburg: Wofür und warum werden hier ab 2025 gleichbleibend 45.000 € bzw. 56.000 € gezahlt?
2.01 Personalaufwendungen: Gegenüber 2024 steigen die Aufwendungen um +30 % und gegenüber dem Ergebnis 2023 um +54 %. Wie viele Stellen kommen hinzu? Welche neuen Aufgaben machen diese Personalaufstockung notwendig? Sind das Pflichtaufgaben?
2.03 (4231) Mieten und Pachten: Nach dem mehr als deutlichen Anstieg von 2023 auf 2024 (+32,5 %) fällt der Betrag in 2025, um dann wieder deutlich (+24 %) in 2026 anzusteigen. Danach ergibt sich eine jährliche zusätzliche Steigerung um +4 %. Was wird gemietet oder gepachtet? Warum die deutliche Steigerung in 2026 und die nachfolgende kontinuierliche Steigerung?
2.04 (4711) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen: Nach der mehr als Verdopplung des Betrags von 2023 auf 2024, ergibt sich nach der Senkung in 2025 ab 2026 ein jährlicher Anstieg von ca. 10.000 €. Was wird hier abgeschrieben? Was kommt neu hinzu?
Produkt 122007 Straßenverkehr 2.01 Personalaufwendungen: Hier ergibt sich von 2024 auf 2025 eine Steigerung von 18 %. Wieso ist das so? Kommen neue Aufgaben hinzu?
2.03 (4271) Sonst. Verwaltungs- u. Betriebsaufwendungen: Nach dem Ergebnis in Höhe von 476,00 € in 2023 stehen in 2024 keine Mittel im Plan. In 2025 sind es 20.000 €, in 2026 sind es 100.000 €. Ab 2027 gleichbleibend 125.000 €. Wofür sind diese Mittel? Welche Pflichtaufgabe liegt hier zugrunde? Gibt es hierfür Ratsbeschlüsse?
Produkt 122014 Sonst. Bürgerangelegenheiten Laut Vorlage sollen sich hier die Einnahmen aus dem Bewohnerparken befinden. Die Verwaltung erwartet 165.000 € in 2025 und 2026. In der Vorlage VO/11281/24 steht noch folgende Angabe: „… bei einem fortgeschriebenen Fallzahlenaufkommen von 1.869 erteilten Bewohnerparkausweisen – jährliche Einnahmen in Höhe von rund 224.000 € erwartet.“ Dabei sind die auszudehnenden Bewohnerparkbereiche noch nicht berücksichtigt. Das entspräche bei gleichbleibender Fallzahl einem Preis von ca. 88 € pro Bewohnerparkausweis. Oder einer Reduzierung der Anzahl der Bewohnerparkausweise von mehr als einem Viertel. Wie kommt diese Differenz zustande?
Bei den Kennzahlen steht unter „Anzahl Ausstellung/Änderung Bewohnerparkausweise“ nach 11.500 in 2024, für 2025 die Zahl 11.000. Was ist damit gemeint? Aktuell gibt es 1869 Bewohnerparkausweise.
Produkt 122018 Verwarnverf.; Verkehrsordnungswidrigkeiten 2.01 Personalaufwendungen: Gleichbleibenden Erträgen aus Buß-, Verwarn-, Zwangsgelder, Säumniszuschläge etc. steht bei den Personalaufwendungen eine Erhöhung von +15 % im HH-Entwurf 2025. Wird eine zusätzliche Stelle benötigt? Wenn ja, für was?
Produkt 546001 Parkhäuser und öffentliche Parkplätze Wo befinden sich die Einnahmen aus den Parkscheinautomaten? Wie hoch sind diese? Wo befinden sich die Einnahmen aus den städtischen Parkhäusern? Wie hoch sind diese?
2.01 Personalaufwendungen: Steigerung von 2024 auf 2025 um +19 % (= 68.200 €). Kommt eine Stelle hinzu? Wofür?
2.03 (4231) Mieten und Pachten: Wofür sind die 150.000 €? Was ist in 2024 dazugekommen?
2.04 (4711) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen: Nach der Steigerung von 2024 auf 2025 um 217.000 € sinkt der Wert in 2026 wieder um ca. 200.000 €. Wie kommt das?
2.06 (4317) Zuschüsse an private Unternehmen: Was für Unternehmen sind das?
2.07 (4431) Geschäftsaufwendungen durch FB 8: Wofür ist das?
Zusätzliche Fragen: Wo finden sich folgende Haushaltsansätze:
Weitere Frage: Der Teilhaushalt 35000 - Mobilität - umfasst die Produkte 541002 Förderung des Radverkehrs und 547001 Förderung des ÖPNV/Mobilität. Warum entspricht die Summe der Personalaufwendungen der beiden Produkte nicht den im Teilhaushalt angegebenen Personalaufwendungen? Die Summe in den Produkten ist höher als die Angabe im Teilhaushalt.
Beantwortung durch die Verwaltung:
Teilergebnishaushalt 35000 Mobilität
2.01 Personalaufwendungen: Gegenüber 2024 ergibt sich für 2025 eine Steigerung von +27,5 %, gegenüber dem Ergebnis von 2023 sogar von fast 51 %. Wie viele Personalstellen kommen hinzu? Welche Tätigkeiten üben diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus und Projekte sollen sie bearbeiten?
Grundsätzlich gliedert sich der Haushalt nach den Produkten Förderung des Radverkehrs und Förderung des ÖPNV/Mobilität. Hierunter fallen dann folgende Projekte wie die Förderung des StadtRads, ganzheitliche Verkehrskonzepte, die Mobilitätszentrale, Lichtsignalanlagen, die Bahnhofsentwicklung, Verkehrssteuerung und –überwachung, touristische Verkehre sowie die Förderung des Stadtbusverkehrs.
Da stets nur besetzte Stellen hochgerechnet werden, hat die Steigerung nicht mit der Einrichtung neuer Planstellen zu tun. Die Differenz ist darauf zurückzuführen, dass freie Stellen besetzt worden sind. Im Laufe des Jahres 2024 sind glücklicherweise mehrere Stellen besetzt worden, die sich nun in der Haushaltsplanung 2025 wiederfinden.
Investitionen Teilhaushalt/Budget 35000 Mobilität
541-029 Lichtsignalanlagen: Welche Anlagen werden neu- bzw. umgebaut?
Zu erwartende Um- bzw. Neubaumaßnahmen betreffen eine Lichtsignalanlage (LSA) an der neuen Feuerwache Ost, welche für das Jahr 2026 eingeplant ist, die Abschaffung von Bedarfsampeln (vgl. Antrag im MobA im September) sowie die Erweiterung um eine Furt an der LSA Am Weißen Turm.
Die verwendete Investitionsnummer umfasst alle LSA bezogenen Maßnahmen zur Hochrüstung und Modernisierung wie z. B. die Umrüstung auf LED-Technik und Blindenakustik, da die Nachfrage stetig steigt.
547-003 Mobile Elemente im Verkehrsraum 0352010 Geschwindigkeitsmessgeräte: Wie viele und welche Messgeräte werden in 2025, 2027, und geplant in 2027 ff. angeschafft? Wo sollen diese zum Einsatz kommen?
Die Hansestadt Lüneburg verwendet verschiedene Verkehrsmessgeräte für verschiedene Zwecke. Die Messungen folgen einer Vormerkliste, in welcher Bedarfsstellen kontinuierlich erfasst und schrittweise abgearbeitet werden. Zum einen dienen die Verkehrsmessgeräte der Identifikation von Stellen an denen die Geschwindigkeitsbegrenzungen überschritten werden. Hierzu werden Geräte für verdeckte Messungen (Seitenradar Messgeräte) verwendet, die nicht sofort erkannt werden. Zum anderen dienen die Verkehrsmessgeräte der aktiven Verkehrsberuhigung. Für diesen Zweck werden DSD-Geräte (auch als Smiley-Geräte bezeichnet) verwendet, die darauf abzielen das Bewusstsein der Autofahrenden für eine Geschwindigkeitsbegrenzung zu erhöhen und den Verkehr abzubremsen. Darüber hinaus werden mit allen Geräten Kfz-Verkehrsmengen erhoben, die für Planungen relevant sein können. Die Hansestadt erarbeitet ein Konzept für Verkehrsmessungen und –Zählungen, welches den Einsatz der Geräte regelt. Eine besondere Herausforderung stellt hierbei die Erhebung von allen Verkehrsträgern (also auch dem Fuß- und Radverkehr) dar. Dies ermöglichen aktuell nur zwei Geräte, welche an Querschnitten eine Zählung aller Verkehrsteilnehmer*innen erlauben.
Insbesondere die bestehenden DSD-Geräte sind teilweise veraltet und müssen in den nächsten Jahren voraussichtlich ausgetauscht werden. Eine ergänzende Anschaffung von Solar Paneelen für die Geräte ermöglicht einen flexibleren und autarken Einsatz der Geräte und soll daher in Zukunft bevorzugt werden. Auch die Akkus der Geräte müssen regelmäßig ausgetauscht werden. Da diese mit der Zeit an Kapazität verlieren. Die DSD-Geräte können auch als Mittel zur Schulwegsicherung eingesetzt werden. Dieser Einsatz ist dem Bereich Mobilität ein besonderes Anliegen und soll daher weiter ausgebaut werden.
Darüber hinaus laufen über die Investitionsnummer Maßnahmen die Umsetzung von Fahrradreparaturstationen und die Neuschaffung von mobilen Verkehrsinseln.
547-321 Rad- und Busbeschleunigung: Wofür sind die Investitionszuschüsse gedacht?
Die Investitionszuschüsse sind für die Vorbereitung der Busbeschleunigung (Anpassung der Software an den einzelnen LSA) sowie den Start in 2026 mit der MOIN geplant. Die Anpassung der LSA im Zuge des Umbaus an der Dahlenburger Landstr./LUCIA steht ebenfalls im Fokus des Bereichs Mobilität. Insgesamt sollen mit angepassten Straßen- und Wegemarkierungen sowie automatisierten LSA-Schaltungen der Rad- und Busverkehr beschleunigt werden. Hierzu zählt auch die Erweiterung und Ausbau der bestehenden Anlagen. Zum weiteren Mittelbedarf für die Busbeschleunigung im Stadtgebiet zählt auch die Beschaffung von sogenannten On-Board-Units. Bereits im Rahmen der Modernisierung/Hochrüstung des Verkehrsrechners (VSR) im Jahre 2022 wurde die Möglichkeit geschaffen, den Busverkehr durch sog. On-Board-Units (OBUs) zu beschleunigen. Eine Sendeeinheit im Fahrzeug kann dann mit der Ampel kommunizieren und eine Grün-Schaltung anfordern. Nach der Beschaffung von fünf OBUs im Jahre 2023 wurde gemeinsam mit der KVG eine Testphase durchgeführt.
Produkt 541002 Förderung des Radverkehrs
2.01 Personalaufwendungen Steigerung gegenüber dem Ansatz 2024 um 79,5 %, gegenüber dem Ergebnis 2023 um 123,5 %. Wie viele Stellen kommen hinzu? Für welche konkreten Maßnahmen ist diese Stellenvermehrung notwendig? Alle anderen Ausgaben in diesem Produkt sind gleichgeblieben. Warum dann die Stellenvermehrung?
Siehe Antwort zu 2.01 Personalaufwendungen.
Produkt 547001 Förderung ÖPNV/Mobilität
1.02 (3142) Zuweisungen für lfd. Zwecke vom LK Lüneburg: Wofür zahlt der LK diese jährliche Zuweisung in Höhe von 80.000 €? Hintergrund ist der Finanzvertrag zwischen Hansestadt Lüneburg und Landkreis Lüneburg. Die angesprochenen 80.000 EUR werden von der Gebäudewirtschaft als Ertrag veranschlagt. Gemäß dem Finanzvertrag zwischen der Hansestadt Lüneburg und dem Landkreis werden 50 % der angefallenen Kosten für die Mobilitätszentrale vom Landkreis übernommen (u. a. Gebäudeunterhaltung und Räume, Umbauarbeiten, Miete, Strom, Gas, Wasser, Nebenkosten).
1.06 (3411) Erträge aus Mieten und Pachten FB 8: Wofür werden hier erstmals ab 2025 jährlich 37.500 € gezahlt? Hierzu zählt die Mobilitätszentrale nach Inbetriebnahme sowie die Erträge aus der Vermietung von Geschäftsräumen (Budget Gebäudewirtschaft).
1.07 (3482) Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden: 1.07 (3482) Erstattungen vom LK Lüneburg:
Wofür und warum werden hier ab 2025 gleichbleibend 45.000 € bzw. 56.000 € gezahlt?
Im Budget 35 stecken folgende Posten:
Im Budget 35 – Personal:
2.01 Personalaufwendungen: Gegenüber 2024 steigen die Aufwendungen um +30 % und gegenüber dem Ergebnis 2023 um +54 %. Wie viele Stellen kommen hinzu? Welche neuen Aufgaben machen diese Personalaufstockung notwendig? Sind das Pflichtaufgaben?
Siehe Antwort zu 2.01 Personalaufwendungen.
2.03 (4231) Mieten und Pachten: Nach dem mehr als deutlichen Anstieg von 2023 auf 2024 (+32,5 %) fällt der Betrag in 2025, um dann wieder deutlich (+24 %) in 2026 anzusteigen. Danach ergibt sich eine jährliche zusätzliche Steigerung um +4 %. Was wird gemietet oder gepachtet? Warum die deutliche Steigerung in 2026 und die nachfolgende kontinuierliche Steigerung?
Die Kostensteigerung ist auf die Verlängerung, bzw. Neuvergabe des Fahrradvermietsystems zurückzuführen. Der Aufwand für das Fahrradvermietsystem im Budget des Bereichs Mobilität umfasst eine deutliche Steigerung aufgrund einer möglichen Anpassung bzw. Neuvergabe StadtRAD in 2026:
2025: 370.000 EUR 2026: 460.000 EUR (24 %), Steigerung aufgrund Verlängerung/Neuvergabe 2027: 480.000 EUR (4 %) 2028: 500.000 EUR (4 %) 2029: 520.000 EUR (4 %)
2.04 (4711) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen: Nach der mehr als Verdopplung des Betrags von 2023 auf 2024, ergibt sich nach der Senkung in 2025 ab 2026 ein jährlicher Anstieg von ca. 10.000 €. Was wird hier abgeschrieben? Was kommt neu hinzu? Der Ansatz setzt sich zusammen aus der Bestands-AfA (die Maßnahme wurde umgesetzt, ein Produkt beschafft und aktiviert, die jeweilige Abschreibung läuft) und der Plan-AfA (die der Frage folgt, welche Maßnahmen geplant werden). Bei einer Absenkung wurden Maßnahmen komplett abgeschrieben (entfallen folglich abschreibungstechnisch). Der Anstieg ist mit einer erhöhten Abschreibung aufgrund von Beschaffungen und deren Aktivierung sowie aufgrund der Umsetzung von Maßnahmen (Grunderneuerung von Bushaltestellen) zurückzuführen. In dem Produkt sind u. a. enthalten: Abschreibung für die Grunderneuerung von Bushaltestellen (größter Posten im Bereich Tiefbau), Mobilitätsstationen, Fahrradreparaturstationen, Geschwindigkeitsmessgeräte, On-Board-Units und weitere. Produkt 122007 Straßenverkehr 2.01 Personalaufwendungen: Hier ergibt sich von 2024 auf 2025 eine Steigerung von 18 %. Wieso ist das so? Kommen neue Aufgaben hinzu? Da stets nur besetzte Stellen hochgerechnet werden, hat die Steigerung nicht mit der Einrichtung neuer Planstellen zu tun. Die Differenz ist darauf zurückzuführen, dass eine freie Stelle im Jahr 2024 besetzt worden ist. Diese findet sich nun in der Haushaltsplanung 2025 wieder.
Die Stelle wurde im Wesentlichen aufgrund der Zunahme von Aufgaben durch die politisch mitgetragene und umzusetzende Verkehrs- und Klimawende sowie gesetzliche Pflichtaufgaben geschaffen. Dies betrifft - Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur (verkehrsrechtliche Betrachtung je nach Standort + verkehrsrechtliche Anordnung) - Mitwirken und Beteiligung am Prozess und Umsetzung des Nachhaltigen Urbanen Mobilitätsplans (NUMP) - Durchführung von Verkehrs- und Bahnübergangsschauen Zu 2.03 2.03 (4271) Sonst. Verwaltungs- u. Betriebsaufwendungen: Nach dem Ergebnis in Höhe von 476,00 € in 2023 stehen in 2024 keine Mittel im Plan. In 2025 sind es 20.000 €, in 2026 sind es 100.000 €. Ab 2027 gleichbleibend 125.000 €. Wofür sind diese Mittel? Welche Pflichtaufgabe liegt hier zugrunde? Gibt es hierfür Ratsbeschlüsse? Hierbei handelt es sich um die Einrichtung von 5 Straßenpollern zur Attraktivitätssteigerung der Innenstadt. Die Maßnahme ist Inhalt des NUMP und auch Wunsch der LCM in der Broschüre „Maßnahmen zur Stärkung der Innenstadt“. Folgende Maßnahmen werden für die kommenden Jahre geplant: Finanzhaushalt: 2025: Kauf und Einrichtung von 2 Poller, Kosten 200.000 € 2026: Kauf und Einrichtung von 2 Poller, Kosten 200.000 € 2027: Kauf und Einrichtung von 1 Poller, Kosten 100.000 €
Für den Betrieb der Poller werden Kosten u. a. für den Service, die Wartung, Kamera, Kosten für die Leitstelle inklusive Personalaufwendungen, IT-Kosten für den Server und die Glasfaserunterhaltung anfallen. Da mit der Errichtung der ersten Poller erst zum Jahresende gerechnet wird, werden zunächst für das Jahr 2025 20.000 € an Betriebskosten eingeplant. Für das Jahr 2026 werden voraussichtlich 4 Poller installiert sein. Hierfür werden Wartungs- und Betriebskosten in Höhe von 100.000 € erwartet. Im Jahr 2025 sollen alle 5 Poller installiert sein, so dass hierfür Aufwendungen in Höhe von 125.000 € eingeplant werden. Produkt 122014 Sonst. Bürgerangelegenheiten Laut Vorlage sollen sich hier die Einnahmen aus dem Bewohnerparken befinden. Die Verwaltung erwartet 165.000 € in 2025 und 2026. In der Vorlage VO/11281/24 steht noch folgende Angabe: „… bei einem fortgeschriebenen. Fallzahlenaufkommen von 1.869 erteilten Bewohnerparkausweisen – jährliche Einnahmen in Höhe von rund 224.000 € erwartet.“ Dabei sind die auszudehnenden Bewohnerparkbereiche noch nicht berücksichtigt. Das entspräche bei gleichbleibender Fallzahl einem Preis von ca. 88 € pro Bewohnerparkausweis. Oder einer Reduzierung der Anzahl der Bewohnerparkausweise von mehr als einem Viertel. Wie kommt diese Differenz zustande? Mit dem „Parkraumbewirtschaftungskonzept“ werden die Kosten je Bewohnerparkausweis auf 120 € raufgesetzt. Nach derzeitiger Regelung haben die derzeit gültigen 1.869 Parkausweise eine Laufzeit von 6 Monaten bis zu 3 Jahren. Aufgrund der unterschiedlichen Laufzeiten werden jedoch nicht alle Parkausweise im Jahr 2025 erneut beantragt. Die Verwaltung geht davon aus, dass insgesamt ca. 750 Bewohnerparkausweise in 2025 auslaufen und ggf. neu beantragt werden. Aufgrund der zusätzlich eingerichteten Bewohnerparkbereiche werden zudem einige weitere Anträge hinzukommen. Insgesamt wird mit einer Einnahme in Höhe von 100.000 € zu rechnen sein. Die Haushaltsansätze werden entsprechend korrigiert. Dieser Ansatz wird auch für die Folgejahre gelten. Erst nach Ablauf aller jetzt gültigen Parkausweise ist mit einer Gesamteinnahme von 224.000 € zu rechnen. Bei den Kennzahlen steht unter „Anzahl Ausstellung/Änderung Bewohnerparkausweise“ nach 11.500 in 2024, für 2025 die Zahl 11.000. Was ist damit gemeint? Aktuell gibt es 1869 Bewohnerparkausweise Die Kennzahl unter „Anzahl Ausstellung/Änderung Bewohnerparkausweise“ bezieht sich nur auf die Anzahl der internen Arbeitsvorgänge. Produkt 122018 Verwarnverf.; Verkehrsordnungswidrigkeiten 2.01 Personalaufwendungen: Gleichbleibenden Erträgen aus Buß-, Verwarn-, Zwangsgelder, Säumniszuschläge etc. steht bei den Personalaufwendungen eine Erhöhung von +15 % im HH-Entwurf 2025. Wird eine zusätzliche Stelle benötigt? Wenn ja, für was? Aufgrund der längerfristigen Erkrankung wurde eine Person als Krankheitsvertretung im Verkehrsaußendienst eingestellt. Die Personalkosten für das Jahr 2024 waren durch die Erkrankung geringer geplant. Die Personalkosten sind aufgeteilt auf die Produkte 122018 und 546001. Da stets nur besetzte Stellen hochgerechnet werden dürfen, hat die Steigerung nicht mit der Einrichtung neuer Planstellen zu tun. Die Differenz ist darauf zurückzuführen, dass eine freie Stelle im Jahr 2024 besetzt worden ist. Diese findet sich nun in der Haushaltsplanung 2025 wieder.
Produkt 546001 Parkhäuser und öffentliche Plätze Wo befinden sich die Einnahmen aus den Parkscheinautomaten? Wie hoch sind diese? Die Höhe der Einnahmen aus den Parkscheinautomaten beträgt voraussichtlich 1.450.000 €. Durchschnittlich beträgt die Gebührenhöhe je Fall 1,55 €. Ob sich diese Gebührenerhöhung auf die Gesamteinnahme auswirkt, ist nicht planbar. Die Einnahmen werden im Bereich 32 „Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte“ vereinnahmt. Wo befinden sich die Einnahmen aus den städtischen Parkhäusern? Wie hoch sind diese? Zur Höhe der Einnahmen aus den Parkhäusern Lüneparken der Lüneburger Parkhaus und Parkraum Verwaltungs GmbH: Die Höhe der jährlichen Einnahmen sind im Teilergebnishaushalt unter Nr. 1.05 -3321- und 1.06 -3461- ersichtlich, für die Vorjahre in den jeweiligen Haushaltsplänen. Verbucht werden die Einnahmen im Ergebnishaushalt des Fachbereichs 8.
2.01 Personalaufwendungen: Steigerung von 2024 auf 2025 um +19 % (= 68.200 €). Kommt eine Stelle hinzu? Wofür? Aufgrund der längerfristigen Erkrankung wurde eine Person als Krankheitsvertretung im Verkehrsaußendienst eingestellt. Die Personalkosten für das Jahr 2024 waren durch die Erkrankung geringer geplant. Die Personalkosten sind aufgeteilt auf die Produkte 122018 und 546001. Da stets nur besetzte Stellen hochgerechnet werden dürfen, hat die Steigerung nicht mit der Einrichtung neuer Planstellen zu tun. Die Differenz ist darauf zurückzuführen, dass eine freie Stelle im Jahr 2024 besetzt worden ist. Diese findet sich nun in der Haushaltsplanung 2025 wieder.
2.03 (4231) Mieten und Pachten: Wofür sind die 150.000 €? Was ist in 2024 dazugekommen? Der Ansatz wurde erhöht, da das Handyparken (über Parkster) ab einer bestimmten Nutzung per Gebühren finanziert wird. Der Vertrag mit der LVT Deutschland GmbH bzgl. der Parkautomaten wurde im Jahr 2023 angepasst. 2.04 (4711) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen: Nach der Steigerung von 2024 auf 2025 um 217.000 € sinkt der Wert in 2026 wieder um ca. 200.000 €. Wie kommt das? Im Jahr 2023 wurde durch die HLG das Parkhaus Lünepark erworben. Durch den Ankauf sind in 2024 ebenfalls Abschreibungen zu buchen. Diese wurden nicht veranschlagt und belaufen sich auf ca. 400.000 €. Für das Haushaltsjahr 2025 betragen die Abschreibungskosten letztmalig 217.200 €. 2.06 (4317) Zuschüsse an private Unternehmen: Was für Unternehmen sind das? Die Zuschüsse an private Unternehmen betreffen Verlustausgleichszahlungen an das Rad am Bahnhof. 2.07 (4431) Geschäftsaufwendungen durch FB 8: Wofür ist das? Die Geschäftsaufwendungen durch den Bereich 8 betreffen zum Großteil eine erfolgsabhängige Zahlung für den Betrieb der städtischen Parkhäuser an die Lüneparken (Lüneburger Parkhaus und Parkraum Verwaltungs GmbH).
Die zusätzliche Frage, wo sich folgende Haushaltsansätze finden lassen:
- Innenstadtshuttle an Adventssamstagen (55.500 €) - StadtRAD (2025: 370.500 €, 2026: 460.500 €, 2027: 480.500 €, 2028: 500.500 €, 2029: 520.500 €) - Heide- und Elbshuttle (25.000 €) - ASM (55.500 €) - Europäische Mobilitätswoche (5.000 €)
wird von der Verwaltung wie folgt beantwortet:
Bei der in Allris hochgeladenen Präsentation handelte es sich um einen Arbeitsstand. Der Adventsshuttle nimmt lediglich Haushaltsansätze in Höhe von 5.000 € in Anspruch, wobei das ASM mit 75.000 € berücksichtigt werden muss. Die genannten Maßnahmen sind freiwillige Leistungen und werden den im Teilergebnishaushalt genannten Kostenträgern (Projekten) zugeordnet. StadtRad fällt unter die Förderung des StadtRads. Das ASM unter Förderung des Stadtbusverkehrs, Heide- und Elbshuttle unter Tourisitsche Verkehre und der Adventsshuttle und die EMW in den Bereich Öffentlichkeitsarbeit.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |