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Beratungsinhalt:
Stadtbaurätin Gundermann erläutert, dass Roy Robson sich seit Jahren erweitern möchte. Am 05.05.2022 sei ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst worden. Mit der Industrie- und Handelskammer habe ein Moderationsverfahren stattgefunden.
Herr Eberhard beschreibt das Gebiet und betont, dass es sich um ein urbanes Gebiet mit Roy Robson und Einzelhandelsliegenschaften handeln würde. Die bestehende Situation an der Blecker Landstraße ermögliche einen einfachen Bebauungsplan, die Regelungen zur Bebauung erfolgten über die textlichen Festsetzungen.
Herr Böhm von dem Beratungsunternehmen Dr. Lademann & Partner, stellt die Ausgangslage dar. Die Raumordnung stelle eine zentrale Hürde dar. Das Landesraumordnungsprogramm fordere ein Integrationsgebot, welches alle Stadtteile östlich des Bahnhofs betreffe. Die Nahversorgungssituation sei uneinheitlich, mit einem Angebotsfokus am Bilmer Berg und geringen Verkaufsflächen im kernstädtischen Bereich. Entwicklungspotenzial sei insbesondere im Bereich der Nahrungs- und Genussmittel. Eine Standortanalyse habe ergeben, dass der aktuelle Standort als faktischer Nahversorgungsstandort infrage komme, wobei jedoch ein Nachfolger für Aldi, der zur Straße „Am Schützenplatz“ umziehen werde, gefunden werden müsse. Die Zusammenführung des Nahversorgungszentrums mit dem Standort „Am Schützenplatz“ sei sinnvoll, da zwei getrennte Zentren wenig Nutzen brächten. Der vorhandene Getränkemarkt und Biomarkt könne von einem Vollsortimenter wie Edeka oder Rewe sinnvoll ergänzt werden.
Ratsherr Grimm kritisiert die Empfehlung und fragt, inwieweit die aufgegebenen Einzelhandelsbetriebe im rückwärtigen Bereich von Aldi berücksichtigt wurden.
Herr Böhm entgegnet, dass der B-Plan vor allem für Roy Robson erstellt werde und begründet sein müsse, um genehmigungsfähig zu sein. Für die Begründung solle ein Nahversorgungszentrum dienen, da mit dem Supermarkt eine qualitative Aufwertung erzielt werde.
Herr Eberhard betont, dass das Mediationsverfahren zu dem Ergebnis geführt habe, Roy Robson unter engen Grenzen einen Fabrikkauf zu ermöglichen. Wenn die Stadt Roy Robson Grenzen setzen wolle, gehe dies nur mit dem Nahversorgungszentrum. Das Konzept müsse eine realistische Perspektive aufzeigen, um vom Landkreis genehmigt zu werden.
Herr Böhm ergänzt, dass nur ein Rahmen geschaffen werde und konkrete Details sich erst später im Rahmen der baurechtlichen Prüfung und der wirtschaftlichen Gegebenheiten klären würden.
Ratsfrau Lotze regt an, über Wohnbaupotenziale nachzudenken.
Herr Eberhard führt aus, dass Wohnungsbau in Kombination mit dem Handel im Rahmen des urbanen Gebietes kombinierbar wäre.
Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Schultz, liest einen Abschnitt aus der Vorlage vor, in dem der mögliche Wohnungsbau explizit genannt ist.
Herr Böhm gibt zu bedenken, dass ohne ein Nahversorgungszentrum kein Bebauungsplan möglich sei und der Landkreis dies ablehnen werde.
Herr Meyer zeigt sich überrascht über die Diskussion, da das Zentrum bereits verlegt werde und fragt, ob die Flächen für einen Vollsortimenter ausreichend seien und ob die Situation nicht zu hoher Konkurrenz führe.
Herr Böhm führt aus, dass das Beeinträchtigungsverbot erst im späteren Verlauf geklärt werde. Hier solle nur der grobe Rahmen festgelegt werden. In der Nähe des Rewe sei noch Einwohnerzuwachs zu erwarten, und jeder Einzelhändler habe ein gewisses Risiko.
Herr Meyer fragt, wer das Konzept in Auftrag gegeben hat.
Herr Eberhard antwortet, dass die Stadt den Auftrag gegeben habe und die Aufgabenstellung aus dem Mediationsverfahren resultiere.
Ratsherr Neumann stellt klar, dass der aktuelle Vorschlag ein theoretisches Konstrukt darstelle, um den Bebauungsplan rechtlich abzusichern.
Ratsherr Feldhaus stimmt dem zu und weist auf mögliche praktische Probleme hin, wie die Größe der Flächen und die Parkplatzsituation.
Stadtbaurätin Gundermann schließt die Diskussion mit dem Hinweis, dass weitere Gespräche notwendig seien, um die nächsten Schritte festzulegen und zieht die Vorlage zurück.
Beschluss:
Stadtbaurätin Gundermann hat die Vorlage zurückgezogen.
Beschlussvorschlag:
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