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Auszug - Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Lüneburg außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Feuerwehrgebührensatzung - FwGebS) - Neufassung durch Änderung des Gebührentarifes nach §§ 1 Absatz 2 und 4 Absatz 1 FwGebS  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr und Gefahrenabwehr
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Feuerwehr und Gefahrenabwehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 07.11.2024    
Zeit: 17:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr-Mitte, Großer Sitzungssaal
Ort: 21337 Lüneburg, Lise-Meitner-Straße 12
VO/11511/24 Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Lüneburg außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Feuerwehrgebührensatzung - FwGebS) - Neufassung durch Änderung des Gebührentarifes nach §§ 1 Absatz 2 und 4 Absatz 1 FwGebS
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Fr. Pickbrenner
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Beteiligt:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling
Bearbeiter/-in: Pickbrenner, Mareike  Fachbereich 3a - Ordnung und Bürgerservice
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Lauterschlag, Leitung des Bereiches 32 Ordnung und Verkehr , informiert mittels einer PowerPoint-Präsentation, die im digitalen Informationssystem einsehbar ist, über die Anpassung der Gebührentarife für Fahrzeuge und Personal der Feuerwehr Lüneburg.

 

Erster Stadtrat Moßmann befragt Herrn Utermöhlen, Stadtbrandmeister, ob Betreiber von Brandmeldeanlagen Maßnahmen ergreifen, um die Anzahl der Alarmierungen zu reduzieren. Herr Utermöhlen schildert, dass hierzu keine statistischen Daten vorliegen.


Beschluss:

Der Ausschuss r Feuerwehr und Gefahrenabwehr fasst einstimmig folgenden Beschluss: Die Feuerwehrgebührensatzung mit dem Gebührentarif auf Basis der Betriebskostenabrechnung für das Haushaltsjahr 2023 sowie unter Berücksichtigung der bisherigen Entwicklungen im Jahr 2024 wird nach der Anlage 4 zum 01.01.2025 beschlossen. Gleichzeitig tritt die Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Lüneburg außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben vom 01.01.2019 in der Fassung vom 08.12.2022 außer Kraft.


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:  7

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:   0

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2024-11-07 TOP 9 Präsentation FeuA 07.11.2024 (354 KB)