Bürgerinformationssystem
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Stadtkämmerer Rink referiert mittels einer PowerPoint-Präsentation, die im digitalen Informationssystem einsehbar ist, über die Themen „Doppelhaushalt der Hansestadt Lüneburg 2025/2026“, „Stellenaufstockung“ „Freiwillige Leistungen der Hansestadt Lüneburg“ und „Investitionsbedarfe“.
Anschließend informiert Herr Lauterschlag, Leitung des Bereiches 32 – Ordnung und Verkehr – mittels der PowerPoint-Präsentation über die „Haushaltsplanung 2025 / 2026 für den Bereich 32 – Ordnung und Verkehr –“.
Erster Stadtrat Moßmann ergänzt bzgl. des Investitionszuschusses für das Tierheim Lüneburg, dass sich beim Tierheim die Notwendigkeit ergebe, sich in Bezug auf die Unterbringung von Hunden zu erweitern. Wegen der hohen Kosten solle das Tierheim die Planung anpassen. Ergänzend führt er aus, dass eine Erweiterung auf dem Areal des Tierheims nach Osten erfolgen solle. Eine Erweiterung nach Norden sei aufgrund der notwendigen Erweiterungen der AGL nicht möglich. Eine genaue Planung liege aber noch nicht vor.
Ratsmitglied Jule Grunau fragt, wie sich die Kosten bezüglich der Erweiterung des Tierheims verteilen würden. Herr Lauterschlag legt dar, dass derzeit eine Aufteilung des Projekts nach folgendem Schlüssel vorgesehen ist: Grundsätzlich trägt das das Tierheim die Kosten und wirbt hierfür nach Möglichkeit entsprechende Mittel ein. Die nicht gedeckten Kosten werden im Umfang von jeweils einem Drittel von der Hansestadt, vom Landkreis und sowie von den anderen landkreisangehörigen Kommunen übernommen. Diese Verteilung stellt zunächst einen Vorschlag dar und kann zu einem späteren Zeitpunkt angepasst werden. Ratsmitglied Jule Grunau erkundigt sich, ob es dementsprechend keine bisher festgelegte Regelung gebe, was Herr Lauterschlag bestätigt.
Erster Stadtrat Moßmann weist darauf hin, dass bisher kein vergleichbares Investitionsvorhaben existiere und daher ein Kostenschlüssel vereinbart werden müsse. Die bestehende Vereinbarung zwischen Tierheim und Landkreis sowie landkreisangehörigen Gemeinden betreffe nur den Aufwand. Er betont die Notwendigkeit einer Vereinbarung für das Investitionsvorhaben, in der die Aufteilung der Anteile zwischen den beteiligten Parteien festgelegt werde.
Ratsmitglied Lühmann äußert Bedenken hinsichtlich des vorgeschlagenen Zuschusses für den Stadtfeuerwehrverband und erachtet diesen als zu gering. Zudem erkundigt er sich über die Förderung des Tierheims. In Bezug auf die geplanten Poller betont Ratsmitglied Lühmann, dass eine kosteneffiziente Lösung angestrebt werden sollte, um unnötige Ausgaben zu vermeiden.
Bezüglich des Tierheims führt Herr Lauterschlag aus, dass zwei Gebäude zur Unterbringung von 20 Hunden vorgesehen seien. Geplant sei, wie bereits genannt, dass die Hansestadt hierbei einen Investitionszuschuss von einem Drittel der nicht bereits durch das Tierheim gedeckten Kosten leiste. Erster Stadtrat Moßmann merkt an, dass derzeit keine konkreten Investitionskosten für die Erweiterung des Tierheims vorlägen. Er weist jedoch darauf hin, dass die Kosten für das Tierheim in angemessenem Rahmen gehalten werden sollten. Herr Lauterschlag führt weiter aus, dass mit dem Tierheim Lüneburg zudem bereits seit 2016 die von Herrn Moßmann erwähnte Vereinbarung zur Deckung des laufenden Aufwandes bestehe. Demnach trage die Hansestadt etwa 30 % der jährlichen Kosten, während der Landkreis etwa 40 % und umliegende Kommunen wiederum ca. 30 % tragen.
Ratsmitglied Grimm erkundigt sich nach dem Verbleib der bereits vorhandenen und abgebauten Poller. Herr Lauterschlag verweist in diesem Zusammenhang auf ein anderes Gremium, das für diese Frage zuständig sei. Erster Stadtrat Moßmann erklärt, dass versenkbare Poller mit den geplanten neuen Pollern nicht vergleichbar seien, da die neuen Poller so konzipiert werden sollen, dass berechtigte Fahrzeuge jederzeit passieren können. Hierzu sei die Nutzung von Funkfernbedienungen, Kennzeichenerkennung und telefonischer Freischaltung möglich. Erster Stadtrat Moßmann fügt hinzu, dass bei dieser speziellen Ausstattung ein hoher Kostenfaktor entstehe. Ratsmitglied Nehring bittet um Auskunft zu den Personalkosten und erkundigt sich nach den Gründen für deren Veränderung. Herr Lauterschlag legt dar, dass ein Bereich personell aufgestockt sowie ein zusätzlicher Aufbau im Ordnungsbereich vorgenommen wurde. Derzeit sind 2 Stellen für den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) ausgeschrieben. Diese sollen zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit der Wertigkeit bis EG 09a besetzt werden. Im laufenden Jahr 2025 scheiden 3 Mitarbeitende des Verkehrsaußendienstes aus. Diese Stellen sind im Stellenplan mit Vermerk für „künftig wegfallend“ versehen. Die Stellen werden schließlich für den KOD geschaffen, ebenfalls mit einer Wertigkeit bis EG 09a. Je Mitarbeiter:in entstehen folgende Kosten:
Herr Utermöhlen, Stadtbrandmeister, erkundigt sich, ob die Großfahrzeuge in den Planungen möglicherweise übersehen wurden. Herr Lauterschlag erklärt, dass in seinen Ausführungen lediglich auf Veränderungen eingegangen sei. Herr Markwardt, Mitglied des Sachgebiet 323 – Feuerwehr –, bestätigt in diesem Sinne, dass die Großfahrzeuge im Haushaltsplan berücksichtigt wurden. Beschluss: Der Ausschuss für Feuerwehr und Gefahrenabwehr fasst Einstimmig folgenden Beschluss: Die Mitglieder des Ausschusses für Feuerwehr und Gefahrenabwehr nehmen den Haushaltsplanentwurf der Teilergebnishaushalte „Sicherheit und Ordnung“, „Ermittlungsdienst“, „Feuerwehr und Brandschutz“ und „Katastrophenschutz“ sowie die Investitionen des Teilhaushalts/Budgets „Ordnung und Verkehr“ zur Kenntnis und empfehlen für die weiteren Gremienberatungen den entsprechenden Mittelansatz. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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