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Auszug - Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung)  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Interne Services
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Finanzen und Interne Services Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 23.10.2024    
Zeit: 18:00 - 19:47 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/11492/24 Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Busch
Federführend:Bereich 21 - Steuern Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Busch, Marco  Fachbereich 2 - Finanzen
   Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
   30 - Rechtsamt
   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtrat Rink stellt zunächst den neuen Bereichsleiter Steuern, Herrn Busch, vor.

Er weist darauf hin, dass von Seiten der Verwaltung auf der stadteigenen Homepage bereits für rger und Betroffene ein FAQ zum Thema Grundsteuer eingerichtet worden sei.

Fachbereichsleiter Prigge erläutert die Beschlussvorlage zur neuen Hebesatzsatzung anhand einer Präsentation (Anlage). Es sei gesetzliche Vorgabe (Nds. Grundsteuergesetz) r die Verwaltung gewesen, aufkommensneutrale Hebesätze festzulegen. Dieser liege für die Grundsteuer B bei 561,8 %, womit der jetzt zu beschließende Hebesatz von 560 % unter diesem Wert liege. Ein aufkommensneutraler Hebesatz bei der Grundsteuer A läge sogar bei 418,8 % und damit deutlich über dem zu beschließenden (und unveränderten) Satz von 310 %. Insgesamt würden Mindererträge gegenüber der Haushaltsplanung entstehen, wobei noch nicht alle Grundsteuermessbescheide verarbeitet wurden, ihre spätere Verarbeitung aber zu einer Verringerung dieser Minderbeträge führen werde. Herr Prigge macht anhand konkreter Beispiele lüneburger Stadtteile und Straßen deutlich, dass bisherige und zukünftige Grundsteuer B rechnerisch und rechtlich nicht miteinander vergleichbar seien. Die Frage von Ratsherrn Herzog, warum zumindest gefühlt nur steigende Belastungen durch die Grundsteuer B zu verzeichnen seien beantwortet Herr Prigge dahingehend, dass selbst in unmittelbarer Nähe liegende Immobilien unterschiedliche Messbeträge aufweisen könnten, da in der Vergangenheit teilweise schon Anpassungen stattgefunden hätten. Das angewendete Flächen-LageModell sei fair, weil Grundstücks- und Immobiliengröße und Lage berücksichtigt würden. Gewinner und Verlierer könnten verwaltungsseitig aber nicht identifiziert werden.

Herr Prigge bittet um zustimmende Empfehlung zur neuen Hebesatzsatzung mit folgenden Werten:

 

          Grundsteuer A 310 % (alt 310 %)

          Grundsteuer B 560 % (alt 490 % keine Grundsteuererhöhung)

          Gewerbesteuer  420 % (alt 420%)

          Einführung der Grundsteuer C für „baureifes Land“ wird nicht empfohlen

 


Beschluss:

 

Der Ausschussr Finanzen und Interne Services empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mit Wirkung zum 01.01.2025 die beiliegende

Hebesatzsatzung.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:6 

Nein-Stimmen:0 

  Enthaltungen:0 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 7_Grundsteuer Hebesatz (344 KB)