Bürgerinformationssystem

Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Rechtliche Rahmenbedingungen und Auswirkungen auf Gebäudeeigentümer:innen (Vortrag Bereich Klimaschutz und Nachhaltigkeit)  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten
TOP: Ö 5.1
Gremien: Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten, Energiebeirat der Avacon AG Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 30.09.2024    
Zeit: 15:00 - 17:00 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturforum Lüneburg e.V.
Ort: Gut Wienebüttel, 21339 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Erster Stadtrat Moßmann leitet ein, dass die kommunale Wärmeplanung zum 01.01.2024 in Niedersachsen für Oberzentren, wie die Hansestadt Lüneburg, gesetzliche Pflicht geworden ist. Da die kommunale Wärmeplanung ein komplexes Thema sei, sollen in diesem Termin wiederkehrende Fragen beantwortet werden. Er skizziert grob die Prozesse sowie die weitere Planung und benennt mit dem Kurpark (PV-Anlage auf Gradierwerk und Kurzentrum, horizontal verlegte Erdwärmekollektoren)  ein konkretes Projekt, bei dem die Nutzung von Erdwärme in Planung ist.

 

Herr Lütjann, Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit -, stellt anhand einer Präsentation das Thema vor. Diese ist als Anlage im digitalen Ratsinformationssystem hinterlegt. Die Ziele der kommunalen Wärmeplanung sind die strategische Planung der Klimaneutralität in der Wärmeversorgung bis 2040 sowie Transparenz für die Einwohner:innen darüber herzustellen, in welchen Gebieten eher zentrale Lösungen und in welchen Gebieten eher dezentrale Lösungen geeignet sind.

 

Zusätzlich zur Unterstützung der Einwohner:innen erarbeitet der Landkreis Lüneburg einen öffentlichen Teil des Wärmekatasters, aus dem die Eignung der Dächer für Photovoltaikanlagen und Solarthermie sowie oberflächennahe Geothermie hervorgeht. Der rechtliche Rahmen ging zuerst aus dem Niedersächsischen Klimagesetz (NKlimaG) hervor und machte es für Oberzentren zur Pflicht, einen Wärmeplan zu erstellen. Danach kam das Wärmeplanungsgesetz (WPG) des Bundes hinzu, welches die Länder verpflichtet, eine Wärmeplanung aller Kommunen im Bund sicherzustellen.

 

 

Es besteht auf Grundlage des niedersächsischen Klimaschutzgesetzes die Pflicht, bis Ende 2026 den Wärmeplan zu veröffentlichen. Die Hansestadt Lüneburg plant die Veröffentlichung bis Ende Mai 2025.

 

Folgende Regelungen gelten für Gebäudeeigentümer:

 

    Neue Heizung in Bestandsgebäuden ssen zu 65% aus Erneuerbaren Energien gespeist werden, dies gilt ab Juli 2028 auch für die Hansestadt Lüneburg

    der Rat kann nach Veröffentlichung des kommunalen Wärmeplans Eignungsgebiete für rmenetze oder Wasserstoffnetze beschließen, in diesen Gebieten gilt die Regelung frühzeitig

    Auswirkungen auf Eigenheimbesitzer am Beispiel:

  • Exemplarischer Zeitpunkt im Herbst 2028: Heizung eines Hauses ist älter als 20 Jahre, Heizungsreparatur ist nicht möglich
  • A) individuelle Lösung möglich oder B) Anschluss an ein Wärmenetz
  • Übergangsfrist von 5 Jahren, wenn das Haus erst saniert wird bis die Pflicht greift, im Übergang kann fossile Heizung genutzt werden
  • Übergangsfrist von 10 Jahren: wenn Wärmenetzbetreiber einen Anschluss zusagt
  • rtefälle können aus finanziellen, persönlichen oder baulichen Gründen greifen

Die Hansestadt Lüneburg bietet Unterstützungsangebote für Einwohner:innen an, um über die komplexe Rechtslage  zu informieren. Es gab im Februar 2024 eine Informationsveranstaltung zum Gebäudeenergiegesetz, welche am 29.  Oktober wiederholt werden soll. Auf der Website werden die wichtigsten Fragen in einem FAQ zur Wärmeplanung und zum Gebäudeenergiegesetz geklärt. Zudem werden auch direkt Energieberatungen (z.B. die Anschubberatung) vermittelt.