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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Zwischenstand der strategischen kommunalen Wärmeplanung für Lüneburg (Vortrag OCF Consulting)  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten
TOP: Ö 5.2
Gremien: Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten, Energiebeirat der Avacon AG Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 30.09.2024    
Zeit: 15:00 - 17:00 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturforum Lüneburg e.V.
Ort: Gut Wienebüttel, 21339 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Dr. Gottschick, OCF Consulting, trägt zum aktuellen Zwischenstand der Wärmeplanung vor.


Herr Gottschick stellt voran, dass er keine ausgefeilten Ergebnisse vorträgt, sondern die Richtungen aufzeigt und sich eine Positionierung der Ausschussmitglieder als weitere Richtungsvorgabe wünscht. Er beginnt mit der Frage, wie sich der aktuelle Stand im Klimaschutz darstellt und wie die Tendenz der CO2-Bilanz in Deutschland ist.

 

Die Kommunale Wärmeplanung habe das Ziel, technologieoffen nach Vollkosten und Umsetzbarkeit zu analysieren. Dabei steht die Gemeinwohlorientierung im Vordergrund. Sie sei eine strategische Planung für das Stadtgebiet Lüneburgs und stelle keine Umsetzung oder Detailplanung für einzelne Gebäude dar.

 

Neben der Abfrage der GIS-Daten hat OCF verschiedene Akteursgespräche geführt. Herr Gottschick erläutert, dass Gespräche mit der Avacon Natur, der Avacon Wasser, der Avacon Netz, dem Psychiatrischen Klinikum, Dr. Holstenkamp von der Leuphana Universität, der Lüneburger Wohnungsbau GmbH, der Lüneburger Wohnungsgenossenschaft und der Firma Dr. Paul Lohmann GmbH geführt wurden (Folie 22).

 

Herr Gottschick leitet über zu den ersten Maßnahmenansätzen aus der kommunalen Wärmeplanung. Ein Ziel der Hansestadt Lüneburg sollte sein, städtische Flächen bereitzustellen und eigene Liegenschaften zu optimieren und mit erneuerbaren Energien zu versorgen. Es gehe um die Frage, wie die öffentlichen Liegenschaften energetisch optimiert und mit erneuerbaren Energien versorgt werden können. Zusätzlich sei zu klären, wie leitungsgebundene Wärme ausgebaut und dekarbonisiert werden könne. Herr Gottschick betont in dem Zusammenhang allerdings, dass die Verantwortung der Dekarbonisierung der Wärmenetze, wie gesetzlich im Wärmeplanungsgesetz vorgesehen, bei der Avacon als Betreiber liege. Gleichzeitig erleichtert ein gemeinsames Vorgehen zwischen Hansestadt und Avacon den Prozess im Sinne der Einwohner:innen. Nach aktuellem Stand sollte das Wärmenetz in der Innenstadt verdichtet und die zur Verfügung stehende Wärme aus dem Klärwerk vollumfänglich genutzt werden. Ergänzend sollte geprüft werden, inwiefern Initiativen bei der Schaffung von Nachbarschaftsnetzen unterstützt werden können. Auch Einzeleigentümer:innen sollen bei der Transformation noch enger begleitet und entlastet werden. Zuletzt sollte die Umstellung auf klimafreundliche Wärme von Unternehmen in Gewerbegebieten unterstützt werden.

 

Herr Gottschick trägt weiter zum Wärme- und Abwärmepotenzial im Stadtgebiet Lüneburg vor.

Zunächst zeigt eine Grafik die Verfügbarkeit, Energieeffizienz, Akzeptanz, Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit der Versorgungsarten Umgebungsluft, Oberflächengewässer, Abwasser, Geothermie (oberflächennah), Freiflächen-Solarthermie und unvermeidbare Abwärme auf (Folie 11). Biogas und Wasserstoff seien nicht dargestellt, da OCF in einer technologieoffenen Prüfung zu dem Schluss komme, dass diese Energieträger Speziallösungen, insbesondere sehr teuer seien und daher nicht weiter in das Blickfeld rücken. Bei der Nutzung von Wärme aus Oberflächengewässern ist die Wirtschaftlichkeit häufig schwierig, da der Bau entsprechender Infrastruktur sehr aufwändig sei und es umfangreicher Naturprüfungen bedürfe. Die Versorgungssicherheit sei im Winter zudem eingeschränkt, da das Wasser im Winter stark abkühle. Bei der Solarthermie sei die Wirtschaftlichkeit schlecht, da sich die Wärme schlecht speichern ließe. Diese könne wirtschaftlich tragbar höchstens vom Sommer in den Herbst hinein gespeichert werden.

 

Weiter trägt Herr Gottschick zum Energiebedarf und zur Wärmeliniendichte vor. Die Wärmeliniendichte sei in der Innenstadt am größten, dort sei auch bereits ein Wärmenetz vorhanden und sollte ausgebaut werden. Herr Gottschick zeigt einzelne Gebiete und Möglichkeiten auf, betont aber auch, dass hohe Wärmelinien nicht zwingend ein Wärmenetz sinnvoll erscheinen lassen. Es sei auch immer die Frage, ob Wärmequellen vorliegen, welche Bebauungsstruktur und inwiefern Platz vorhanden sei, dass sich Gebäude selbst versorgen können. Herr Gottschick ergänzt, dass es zusätzliche Aufgabe der Wärmeplanung sei, Gebiete mit erhöhten Potenzialen für Sanierungen und damit verbundene Wärmeeinsparungen aufzuzeigen. Dieses Potenzial sieht Herr Gottschick zum aktuellen Stand bei dem Wohngebiet in Kaltenmoor zwischen der Carl-Friedrich-Goerdeler-Straße und der Graf-Schenk-von-Stauffenberg-Straße (größtenteils Bungalow-Bebauung).

 

Ratsherr Feldhaus erkundigt sich nach dem Status Quo in Kaltenmoor, welche Rahmenbedingungen Herr Gottschick dort vorgefunden habe und welche Maßnahmen OCF für zielführend halte?
 

Herr Gottschick antwortet, OCF sehe das aufgezeigte Gebiet als potenzielles Sanierungsgebiet. Es sei allerdings nicht die Aufgabe der Wärmeplanung, das vorhandene Wärmenetz vor Ort zu bewerten.

 

Ratsfrau Lotze fragt, ob es Gebiete gebe, in denen Häuser sich besser selber versorgen können, wie zum Beispiel im Roten Feld, in welchem eine Versorgung infrage käme und ob es möglich sei, dass Quartiere mit Grünflächen im Innenraum ein separates Netz für die Gebäudegruppe erhalten?
 

Herr Gottschick führt hierzu aus, dass maximal 16 Einzelgebäude als kleines Netz infrage kommen. Bei dieser Aufgabe könne die Stadt unterstützen, da es für typische Unternehmen nicht lohnend sei.

 

Ratsherr Blanck möchte wissen, welche Rechtsfolge aus einem Beschluss des Rates entstehe, Wärmenetzeignungsgebiete oder Wasserstoffnetzeignungsgebiete vorzusehen. Zudem erkundigt er sich nach der Möglichkeit, eine Steuerungswirkung zu entfalten und beispielsweise Fördermittel schwerpunktmäßig in Vorranggebieten für eine dezentrale Wärmeversorgung zur Verfügung zu stellen.
 

Herr Gottschick antwortet, dass dies eher juristische Themen seien, zu denen er keine verbindliche Aussage treffen könne. Ein Anschluss- und Benutzungszwang sei nicht einfach durchsetzbar. Häufig werden solche Zwänge mit dem Klimaschutz begründet, dabei müssen andere klimafreundliche Lösungen aber zulässig bleiben. Auch können Fördermittel des Bundes nicht ausgeschlossen werden. Eigene Fördermittel könnten ggf. auch mit städtebaulichen Verträgen in Kooperation mit der Avacon zur Anwendung gebracht werden, um diese gebietsbezogen zu lenken.

 

Ratsfrau John vertritt die Auffassung, dass eine Ertüchtigung der Häuser und Energieversorgung für sie zusammengehören.

 

Herr Gottschick stimmt dem zu. Bei der Ausweisung von Sanierungsgebieten liege der Fokus allerdings auf der Gebäudehülle, die Energieversorgung sollte aber mitgedacht werden. Bei den genannten Gebäuden in Kaltenmoor sei bereits ein Wärmenetz vorhanden. Es liege in dem Fall bei den Eigentümer:innen zu entscheiden, welche Wärmeversorgung nach einer Sanierung weiter gewählt wird.

 

Auf die Frage des Ratsherrn Feldhaus zu Nachkriegsbauten und Gebieten mit einer hohen Dichte an Wohnungen informiert Herr Gottschick darüber, dass Einzelgebäudebetrachtungen nicht Aufgabe der Kommunalen Wärmeplanung seien. Eigentümer:innen von 50er-Jahre-Häusern sollten erst in die Gebäudehülle investieren. Diese Gebäude können wirtschaftlich mit einer Luft-Wärme-Pumpe beheizt werden. Eine Sanierungstiefe von 30% (Energiebedarf um 30 % reduziert), verbunden mit einer alternativen Wärmeversorgung sei eine optimale, kostengünstige Variante für Eigenheimbesitzer.

 

Ausschussvorsitzender Gros erkundigt sich, ob die Karte die vorhandenen Rohrleitungen widerspiegelt oder ob es sich um eine schematische Darstellung der Gebiete handele, die für eine kommunale Wärmeplanung näher infrage kämen.

 

Herr Gottschick antwortet, dass die Wärmebedarfe die Grundlage für die schematische Darstellung bilden. Daraufhin wurde die Wärmeliniendichte berechnet und dargestellt, also die Menge an Wärme pro Trassenmeter eines theoretischen Wärmenetzes. So soll identifiziert werden, ob sich die Infrastruktur „Wärmeleitung“ lohnen könnte, allein bezogen auf die Kosten und die Wärmeverluste. 

 

Auf die Frage des Ausschussvorsitzenden Gros nach einer Karte der aktuellen Wärmenetze als Ergänzung verweist Herr Gottschick auf Folie 7 der Präsentation.

 

Zudem erkundigt sich Ausschussvorsitzender Gros, warum das Potenzial zur Nutzung von Wärme aus dem Grundwasser nicht dargestellt wurde. Herr Gottschick führt hierzu aus, dass eine Grundwassernutzung zwar technisch möglich sei, eine Realisierung allerdings Analysen des Grundwassers und des Untergrundes bedarf. Daher sei eine Grundwassernutzung häufig zu aufwändig und zu risikoreich.

 

Ratsfrau Lotze vertritt die Auffassung, dass am Ende das Entscheidende bei der kommunalen Wärmeplanung sei, was den Einzelnen die eigene Energieversorgung koste. Sie möchte wissen, inwiefern bei der kommunalen Wärmeplanung die Unsicherheit eine Rolle spiele, wie sich die Energiepreise zukünftig entwickeln werden und wie konkret die Empfehlungen von OCF am Ende sein können.

 

Herr Gottschick antwortet hierauf, dass Prognosen zu künftigen Preisentwicklungen bei der Wärmeplanung bestmöglich mitberücksichtigt werden. Aktuell bestünden aber nur erste Ergebnisse, daher könne er darauf nicht näher eingehen.


Frau Wiebe, Bereichsleitung 34 – Klimaschutz und Nachhaltigkeit –, ergänzt, dass die kommunale Wärmeplanung stetig fortgeschrieben werde, da sich die Bedingungen ändern, wie die Sanierung von Gebäuden oder Neubauten. Weiterhin können sich Technologien ändern.

 

Sodann fasst das Gremium einstimmig den Beschluss, dem Arbeitskreis Fernwärme ein Fragerecht einzuräumen.

 

Beschluss:

9 Ja Stimmen

0 Nein

Einstimmig

 

Herr Mädge, Mitglied des Arbeitskreises Fernwärme, fragt, wieso Wasserstoff in der Planung ausgeschlossen werde, obwohl andere Städte dies in ihre Planung miteinbeziehen und ob die Pläne bekannt seien, am Bilmer Berg vielleicht einen Elektrolyseur zu bauen. Weiter führt er aus, dass Netzbetreiber bis 2026 die Tüchtigkeit der Netze nachweisen und darlegen müssen, welche Energieträger verwendet werden. Er erkundigt sich, ob das unabhängig vom Betreiber erfolgt oder das übernommen wird, was die Avacon Natur benenne.

 

Auch möchte er wissen, in welchen Zustand sich die alten Heizwerke befinden, was die Konzessionsverträge beinhalten und ob diese von OCF beachtet würden.  Weiter fragt er, ob OCF Vorschläge für eine Fortschreibung und Ausschreibung der Wärmenetze unterbreite, insbesondere mit Blick auf die technische Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit der Heizwerke, ob bei den Berechnungen die prognostizierte Verdopplung der CO2-Abgabe auf Gas ab 2026 berücksichtigt werde und wie die öffentliche Beteiligung ablaufe.

 

Herr Gottschick antwortet, dass die Frage der Rekommunalisierung kein Auftrag von OCF sei. Wasserstoff halte OCF in den nächsten Dekaden nicht für eine wirtschaftliche Versorgung im Versorgungsbereich von Gebäuden. Die Möglichkeit eines Elektrolyseurs am Bilmer Berg sei bisher nicht bekannt und werde berücksichtigt, sofern es sich um konkretisierte Planungen handelt. Die Daten von der Avacon werden so genutzt, wie OCF sie erhalte, begleitet durch Plausibilitätsprüfungen. OCF schaue sich nicht die Heizwerke an und beurteile auch nicht die Frage einer Fortführung der Konzessionsverträge. Dies sei nicht Gegenstand der strategischen Wärmeplanung. Die künftigen CO2-Preise würden berücksichtigt. Durch die Betrachtung der Vollkosten solle umfassend dargelegt werden, was für die Hauseigentümer:innen am sinnvollsten ist. Die Öffentlichkeit werde über die Wärmeplanung, deren Zwischen- sowie Endergebnisse informiert, aber es fände keine Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne einer Partizipation statt, da es sich um eine technische Frage handele.

 

Die Nachfrage des Erster Stadtrates Moßmann, ob er es richtig verstanden habe, dass bei der Betrachtung der Wärmeliniendichten und der Bewertung einer Wärmenetzeignung von einer Anschlussquote von 60 % ausgegangen werde, da sich einige Eigentümer:innen für eine individuelle Lösung entscheiden und ob es richtig sei, dass OCF damit nicht von einem Anschluss- und Benutzungszwang ausgehe, bejaht Herr Gottschick. 

 

Erster Stadtrat Moßmann führt aus, dass die Stromtrasse im Hochspannungsnetz aktuell die Kapazitäten zusätzlicher Windräder im östlichen Landkreis noch nicht aufnehmen könne und ausgebaut werden müsse. Daher sei nicht kalkulierbar, ab wann die zusätzliche Stromaufnahme machbar sei. Zum jetzigen Zeitpunkt könne somit nicht verlässlich mit dem Strom kalkuliert werden, um diesen für die Herstellung von Wasserstoff zu nutzen. Zusätzlich werde Lüneburg in der mittelfristigen Perspektive nicht an das Wasserstoffnetz angeschlossen, so sehe es der Fahrplan der Bundesregierung zum Startnetz vor. Bei der Erzeugung von Wasserstoff mit einem Elektrolyseur als lokale Insellösung sei zudem zu berücksichtigen, dass Wasserstoff insbesondere von der energieintensiven Industrie benötigt werde.