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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Antrag "Taubenschläge für Lüneburg" (Antrag der Gruppe Die Partei/Die Linke vom 06.12.2023, eingegangen am 06.12.2023, um 12:02 Uhr)  

 
 
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr und Gefahrenabwehr und des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten
TOP: Ö 8
Gremien: Ausschuss für Feuerwehr und Gefahrenabwehr, Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Fr, 20.09.2024    
Zeit: 14:02 - 18:13 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr-Mitte, Großer Sitzungssaal
Ort: 21337 Lüneburg, Lise-Meitner-Straße 12
VO/11059/23-1 Antrag "Taubenschläge für Lüneburg" (Antrag der Gruppe Die Partei/Die Linke vom 06.12.2023, eingegangen am 06.12.2023, um 12:02 Uhr)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr LauterschlagBezüglich:
VO/11059/23
Federführend:DEZERNAT III Beteiligt:Fachbereich 3a - Ordnung und Bürgerservice
Bearbeiter/-in: Hoffmann, Paul   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ratsmitglied Esders führt zu dem Antrag vom 06.12.2023 aus. Sie bittet um eine Erklärung, weshalb die Stadt immer wieder Maßnahmen treffe, die das Projekt verhindern. Zudem bittet sie um Anhörung der anwesenden Fachreferentin für Stadttaubenmanagement, Frau Gries, sowie der anwesenden Vorsitzenden des Stadttauben Lüneburg e.V., Frau Prestele.

 

Erster Stadtrat Moßmann führt aus, dass die Stadt diesbezüglich später im Verlauf dieses Tagesordnungspunktes Stellung nehmen werde. Zunächst einmal fasst er kurz die Informationen bzgl. des Antrags vom 06.12.2023 sowie des am 19.09.2024 eingegangen Änderungsantrags zusammen und erklärt anschließend, dass die Stadt von der Politik ein Votum entsprechend des Beschlussvorschlags erbitte, um Handlungssicherheit zu haben.

 

Er nennt zudem den folgenden Halbsatz als Ergänzung für die Nr. 2b im Beschlussvorschlag: […] „und mengenmäßig im Sinne der o.g. Darstellung begrenzt wird“. Ergänzend führt er aus, dass die Hansestadt Lüneburg bei einem generellen Fütterungsverbot bleiben müsse, aber die Ausnahmen für den Stadttauben Lüneburg e.V. bestehen bleiben können. Weitere Ausnahmen dürfe es jedoch aus gefahrenabwehrrechtlichen Gründen nicht geben.

 

Auf Initiative der Ausschussvorsitzenden Bendorf wird zunächst gem. § 11 i.V.m. § 24 der Geschäftsordnung des Rates einstimmig der Beschluss gefasst, dass Frau Gries, Fachreferentin für Stadttaubenmanagement, zum Beratungsgegenstand gehört werden soll und um den von ihr vorbereiteten Vortrag gebeten wird. Dieser Vortrag mittels einer PowerPoint-Präsentation folgt im Anschluss. Frau Gries berichtet hierbei unter anderem von den Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle von Stadttauben sowie von der Taubensituation in Braunschweig, wo es bspw. keine Futtermengenbegrenzung seitens der Stadt gebe.

 

Im Anschluss folgt ein Austausch, in dem diverse Anregungen, unter anderem von den Ratsmitgliedern Schröder-Ehlers, Gros, Freund und Esders, eingebracht werden.

 

Herr Lauterschlag, Leitung des Bereichs 32 – Ordnung und Verkehr –, hält anschließend mittels einer PowerPoint-Präsentation, die im digitalen Informationssystem einsehbar ist, einen Vortrag über die Taubenthematik aus Sicht der Hansestadt Lüneburg.

 

Frau Twesten, Leitung des Fachbereichs 3a Ordnung und Bürgerservice , ergänzt einige Informationen und reagiert zudem auf diverse Aussagen von Frau Gries. Darüber hinaus liest sie aus einem E-Mail-Verlauf des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie des Niedersächsischen Städtetags vor, aus dem unter anderem deren Ansicht hervorgeht, dass Kommunen nicht dazu verpflichtet seien, die Stadttauben zu versorgen, wodurch einem vom Stadttauben Lüneburg e.V. und Frau Gries häufig zitierten Gutachten widersprochen wird.

 

Anschließend folgen noch weitere Reaktionen der Verwaltung auf die Aussagen von Frau Gries bzw. weiteren Anwesenden (u.a. bzgl. Art. 20a GG in Bezug auf das Fütterungsverbot, die Einhaltung des Rechtsstaatsprinzips etc.). Herr Bahr, Leiter der Stabstelle 30 – Rechtsamt – ergänzt, dass laut Frau Gries ein Fütterungsverbot ohne Korrektive dem Gesetz widerspreche. Er erklärt, dass die gesamte obergerichtliche Rechtsprechung dies anders sehe und ein generelles Taubenfütterungsverbot hiernach rechtmäßig sei.

 

Frau Schröder-Ehlers ergänzt, dass das Augsburger Modell vernünftig angegangen werden müsse und die Hansestadt Lüneburg gemeinsam mit dem Stadttauben Lüneburg e.V. ein Konzept entwickeln und gemeinsam an einer Lösung arbeiten müsse.

 

Erster Stadtrat Moßmann bestätigt, dass er mit Sicherheit in vielen Dingen mit dem Stadttauben Lüneburg e.V. einer Meinung sei, wenn es bspw. darum gehe, eine gemeinsame Lösung zu finden. Bei dem Augsburger Modell sei jedoch kein Erfolg belegt. Das Modell würde einen enormen finanziellen Aufwand für die Hansestadt Lüneburg bedeuten bei nicht gesichertem Erfolg. Zudem habe es Lockfütterungen über einen langen Zeitraum gegeben, teilweise auch an nicht abgesprochenen Standorten. Die Taubenpopulation sei gestiegen. Darüber hinaus wurden Küken in einem der Taubenschläge entdeckt. All diese Aspekte seien keine Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Stadttauben Lüneburg e.V. Zudem gebe es Ratten an einem der Taubenschläge. Man könne all diese Probleme nicht wegdiskutieren. Die Massivität und Konzentration sei hier in der Stadt zudem das Problem. Es gebe daher viele gefahrenabwehrrechtliche Probleme, weshalb dem aktuellen Beschlussvorschlag der Verwaltung (inklusive der zu Beginn angemerkten Ergänzung) so nachgegangen werden sollte.

 

Ausschussvorsitzende Bendorf gibt an, dass es noch sechs Wortmeldungen gebe und lässt dann auf Antrag des Ratsmitglieds Gros darüber abstimmen, ob die Rednerliste geschlossen werden soll:

 

Abstimmungsergebnis:

 

UmwA:       FeuA:

Ja-Stimmen:  7     Ja-Stimmen:  6

 

 

Im Anschluss werden zusätzlich von den Ratmitgliedern Esders, Gros und Neumann sowie von Herrn Pingel, DLRG, abschließende Anmerkungen hinsichtlich der Thematik eingebracht.

 

 

Ausschussvorsitzende Bendorf lässt darüber abstimmen, ob der Stadttauben Lüneburg e.V. durch dessen 1. Vorsitzende, Frau Prestele, einen Redebeitrag einbringen darf:

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:   7    Nein-Stimmen:   3

 

Frau Prestele führt daraufhin kurz aus, dass die Taubenanzahl in Lüneburg nicht geschätzt, sondern von Anfang an anhand von Fotos und Futtermengen gezählt worden sei. Zudem ergänzt sie, dass immer nur an den mit der Hansestadt Lüneburg abgesprochenen Standorten gefüttert worden sei und auch weiterhin werde. Aktuell seien in Lüneburg ca. 1.600 bis 1.700 Tiere. Wo die vor einiger Zeit freigelassenen Tiere aus der Voliere in Scharnebeck inzwischen seien, wisse sie nicht. Sie ergänzt, dass die Fütterung im Schlag nicht funktioniere, da sich die Tiere dann dort nicht niederlassen würden. Der Stadttauben Lüneburg e.V. habe keine andere Lösung gehabt, als vor Gericht zu gehen. Auch sie wollen eine friedliche Lösung.

 

Ratsmitglieder Pols, Freund, Nehring, Schröder-Ehlers, Gros und Esders geben im Anschluss jeweils ihre Meinung diesbezüglich kund.

 

Abschließend fasst Erster Stadtrat Moßmann die Informationen aus dem aktuellen Antrag der Gruppe Die Partei/Die Linke vom 19.09.2024 zusammen und erklärt, dass zeitlich und personell eine Umsetzung seitens der Hansestadt Lüneburg nicht möglich sei, da keinerlei Kapazitäten hierfür bestünden. Zusätzlich geht er noch kurz auf das laufende Gerichtsverfahren ein.

 

 

Ausschussvorsitzende Bendorf leitet die Abstimmung für den Ausgangsantrag der Gruppe Die Partei/Die Linke vom 06.12.2023 inklusive dessen Änderungsantrags vom 19.09.2024 ein:

 

Abstimmungsergebnis:

 

UmwA:       FeuA:

Ja-Stimmen:  3     Ja-Stimmen:  3

Nein-Stimmen:  4    Nein-Stimmen:  4

 

 

Im Anschluss lässt Ausschussvorsitzende Bendorf über den ursprünglichen Beschlussvorschlag der Verwaltung inklusive der vom Ersten Stadtrat Moßmann angekündigten Ergänzung in Nr. 2b („[…] und mengenmäßig im Sinne der o.g. Darstellung begrenzt wird“) abstimmen:


Beschlussvorschlag:

 

Verwaltung empfiehlt dem Gremium, folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Die Verwaltung soll keinen Förderantrag gemäß der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Errichtung und Ausstattung von Taubenschlägen zur tierschutzgerechten Regulierung der Stadttaubenschwärme, Erl. d. ML v. 1. 8. 2022 — LBT 42506/4-2 — stellen.

 

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die bisherige Verwaltungspraxis in Bezug auf die Erteilung von Ausnahmeerlaubnissen von dem Verbot zur Fütterung wild lebender Tauben gegenüber dem Stadttauben Lüneburg e.V. beizubehalten, indem
    1. die Fortführung der Lockfütterung jeweils nur zeitlich befristet genehmigt wird,
    2. das Futter durch den Stadttauben Lüneburg e.V. jeweils nur maximal 1x täglich für die Dauer von 3 Stunden innerhalb der beiden Container auszulegen ist und mengenmäßig im Sinne der o.g. Darstellung begrenzt wird,
    3. im Anschluss an jede Lockfütterung durch den Erlaubnisnehmer unverzüglich alle Futterreste vollständig zu beseitigen sind, sodass eine Fütterung weiterer Tiere sowie eine Populationsförderung von Ratten u. Ä. ausgeschlossen wird, und
    4. durch den Erlaubnisnehmer sicherzustellen ist, dass keine Schäden an den genutzten Flächen und Wegen entstehen.

Abstimmungsergebnis:

 

UmwA:       FeuA:

Ja-Stimmen:  4     Ja-Stimmen:  4

Nein-Stimmen:  4     Nein-Stimmen:  3

Enthaltungen:  0     Enthaltungen:  0

 

 

Ausschussvorsitzende Bendorf leitet für die Verabschiedung der Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten eine kurze Sitzungsunterbrechung von 10 min ein.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 _2024-09-20 fertige Gesamtpräsentation FeuA 20.09.2024 (öffentl. Teil) (TOP 8).pdf (847 KB)      
Anlage 2 2 PräsentationLüneburgEmpfehlungenStadttaubenNds_mit Notizen_reduzGröße (Präsentation v. Fr. Gries).pdf (5098 KB)