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Auszug - Bebauungsplan Nr. 130 "Brockwinkler Weg" mit örtlicher Bauvorschrift; Aufstellungsbeschluss, frühzeitige Bürgerbeteiligung  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 13
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 20.09.2004    
Zeit: 15:00 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Abwassergesellschaft Lüneburg
Ort: Bockelmannstraße 1, 21337 Lüneburg
VO/1184/04 Bebauungsplan Nr. 130 "Brockwinkler Weg" mit örtlicher Bauvorschrift;
Aufstellungsbeschluss, frühzeitige Bürgerbeteiligung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr BenteAktenzeichen:60 50 20 be-br
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Bente, Eckhard
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

TOP 12 und TOP 13 werden gemeinsam beraten.

 

Stadtbaurätin Gundermann zeigt anhand eines Plans eine 9,4 ha große, direkt an das Gelände des Landeskrankenhaus angrenzende Fläche, die für Belange des Landeskrankenhauses nicht mehr benötigt wird, auf. Das Land beabsichtigt, die Flächen als Baulandflächen für die Bebauung mit Einfamilienhäusern zu veräußern. Seitens der Stadt wird eine solche bauliche Abrundung durchaus positiv gesehen. Ein unverbindlicher Häuserplan zeigt auf, dass eine starke Eingrünung nicht nur zum Brockwinkler Weg und zur freien Landschaft, sondern auch zum Landeskrankenhaus vorgesehen ist. Die Erschließung würde über den Brockwinkler Weg erfolgen. Die Festsetzungen des B-Plans würden ca. 70 WE zulassen.

Diese Maßnahme ist als Schritt zu werten, dass die Stadt dem Land in der Weise entgegen kommt, dass das Land in die Lage versetzt wird, die Fläche als Bauland zu veräußern.

 

Beigeordneter Löb hält eine Bebauung an dieser Stelle für nicht unproblematisch, da das Gebiet unmittelbar an die Forensik-Abteilung des Landeskrankenhauses angrenzt. Auch wird die Nähe zum Kalkbruchsee zu Konflikten in der Naherholung sorgen. Eine offene nach Norden ausgerichtete Bebauung könnte als die Öffnung für eine sich anschließende nicht gewollte Bebauung gesehen werden. Eine solche Entscheidung sollte deshalb nicht auf die Schnelle getroffen werden. Er hält eine vorherige Beratung in den Fraktionen für erforderlich.

 

Stadtbaurätin Gundermann verdeutlicht noch einmal die Inhalte eines Aufstellungsbeschlusses mit dem sich anschließenden Verfahren. Detaillierte Planungen sind in diesem Stadium überhaupt noch nicht erforderlich. Mit dem Aufstellungsbeschluss und der damit einhergehenden Anhörung werden eben genau die Anregungen aufgenommen, die heute teilweise schon benannt wurden.

Beratungen in den Fraktionen wären zum gegenwärtigen Zeitpunkt wenig hilfreich, weil es auch für diese Beratungen noch keine näheren Details oder Aussagen geben würde.

Sie plädiert dafür, dass Verfahren jetzt auf den Weg zu bringen. Hinreichend Gelegenheit für eine detaillierte Beratung wird es noch einige Male im Zuge des weiten Verfahrens im Ausschuss geben.

 

Bürgermeisterin Schellmann hat, wenn man das Ganze mit der Psychiatrischen Klinik Häcklingen vergleicht, sowohl Bedenken wegen der räumlichen Nähe zur Psychiatrischen Klinik als auch wegen der Nähe zur Starkstromleitung (geändert lt. Genehmigung der Niederschrift vom ABS am 15.11.04). Sie mahnt deshalb an, dass mit dem Thema sensibel umgegangen wird.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass das Ansinnen vom Land selbst ausgehe. Die Forensik des Landeskrankenhauses ist bereits da. Wer beabsichtigt, sich in diesem Bereich einen Bauplatz zu kaufen, wird dies unter Abwägung dieses Umstandes tun.

 

Beigeordneter Körner möchte wissen, ob die Fläche im Senkungsgebiet liegt. Von Interesse wären auch Grundstücksgrößen und –preise. Auch die verkehrliche Erschließung wäre zu betrachten.

 

Beigeordneter Dörbaum zeigt auf, dass diese Fläche am Brockwinkler Weg liegt und damit weit weg vom Senkungsgebiet.

 

Fachbereichsleiter Eberhard geht davon aus, dass die Grundstücksgrößen sich voraussichtlich zwischen 500 – 600 m² bewegen werden.

 

Stadtbaurätin Gundermann ergänzt, dass über Grundstückspreise in einer so frühen Phase noch keinerlei Angaben gemacht werden könne, weil auch noch nicht entschieden ist, wie das Land die Flächen vermarktet. Für die verkehrliche Erschließung wird ein Verkehrsgutachten erforderlich sein.

 

Ratsherr Aschenbrenner  hat keinerlei Probleme damit, wenn heute das Bauleitverfahren eingeleitet werden würde. Das nördliche Ufer des Kalkbruches ist ein Steilufer. Konflikte im Zusammenhang mit Naherholung sind für ihn insofern nicht erkennbar. Teilweise ist auch schon Wohnbebauung am Brockwinkler Weg vorhanden. Er könnte sich vorstellen, dass dieses Baugebiet zu einem Kleinod wird.

 

Ratsherr Burgdorff hat in Erinnerung, dass diese Flächen im anderen Zusammenhang als wichtige Kaltluftzone, die für den Luftaustausch im Stadtgebiet sorgt, weiterhin vorgehalten werden sollen.

 

Beigeordneter Dörbaum weist darauf hin, dass seinerzeit die Flächen am „Schwarzen und Weißen Berge“ gemeint waren. Das sind auch weiterhin die entscheidenden Flächen für den Luftaustausch der Innenstadt.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.