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Auszug - Bebauungsplan Nr. 100 "An der Wittenberger Bahn" einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung; Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 20.09.2004    
Zeit: 15:00 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Abwassergesellschaft Lüneburg
Ort: Bockelmannstraße 1, 21337 Lüneburg
VO/1178/04 Bebauungsplan Nr. 100 "An der Wittenberger Bahn" einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung;
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr BenteAktenzeichen:60 50 20 be-br
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Bente, Eckhard
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

TOP 9 und TOP 10 werden gemeinsam beraten.

 

Stadtbaurätin Gundermann zeigt einleitend den Geltungsbereich auf. Die Fläche ist lang und schmal. 8,7 ha stehen im Eigentum der DB AG, 3,1 ha stehen im Eigentum der OHE. Die Flächen werden zukünftig nicht mehr für Bahnzwecke benötigt. Seitens der Bahn läuft derzeit eine Entbehrlichkeitsprüfung.

Um sicherzustellen, dass auf dem Gelände eine geordnete städtebauliche Entwicklung stattfindet, ist es erforderlich, die ansonsten bestehende baurechtliche Lücke durch eine Aufstellungsbeschluss zu schließen.

Zu reden wird im laufenden Verfahren dann über die Nutzungsmöglichkeiten und die verkehrliche Anbindung sein. Verkompliziert wird das Verfahren durch die AURELIS, die die Bahnflächen übernommen hat und auch mit der Fa. Wertheimer verhandelt. Die Fa. Wertheimer sichert auf der einen Seite Arbeitsplätze, auf der anderen Seite wird dadurch auch eine mögliche andere Nutzung im Umfeld, wie beispielsweise Wohnen, eingeschränkt.

 

Bürgermeisterin Schellmann geht davon aus, das der Schrotthandel laut ist und die umliegende Nutzung dadurch tatsächlich eingeschränkt wird. Von Interesse sei, wie die Bahntransporte zukünftig vonstatten gehen werden.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass ein Schrotthandel zwar laut und nicht unproblematisch ist, aber nicht so laut wie ein Gerüstbaubetrieb sei. Die bestehenden Möglichkeiten werden aber ohnehin anhand eines Lärmgutachtens zu untersuchen sein. Derzeit bestehen dort ziemlich ungeordnete Zustände.

 

Fachbereichsleiter Eberhard ergänzt, dass 2 Bahngleise als Option erhalten bleiben werden. Die Soltauer und Dannenberger Verbindung als auch die Verbindung zum Bleckeder Bahnhof werden erhalten bleiben.

 

Bürgermeisterin Schellmann ging in ihren Überlegungen bisher davon aus, dass die tlw. ausgebaute Straße für die zukünftige Erschließung mit genutzt werden kann. Nachdem was sie jetzt gehört hat, wird das aber wohl nicht möglich sein. Sie hält es deshalb für wichtig, dass auf die verkehrlichen Anbindung ein besonderes Augenmerk gelegt wird.

 

Beigeordneter Dörbaum hält die Erschließung dieses Geländes für eine Chance für die Stadt, sich städtebaulich zu entwickeln.

 

Ratsherrn Burgdorff interessiert, ob von einer Überplanung auch Kleingärten betroffen sein werden.

 

Fachbereichsleiter Eberhard führt aus, dass es dort zwar Grabelandparzellen gäbe, diese jedoch außerhalb des angesprochenen Planungsbereiches liegen.

 

Beigeordneter Löb hält es für richtig, jetzt die nötigen Schritte zu unternehmen, um eine geordnete, städtebauliche Entwicklung zu sichern. Er spricht sich dafür aus, die DB AG darauf zu drängen, dass sie die Bahnflächen auf die Flächen reduziert, die die Bahn auch weiterhin tatsächlich benötigt, um für die weitere Entwicklung der Flächen Klarheit zu bekommen.

 

Ratsherr Burgdorff hält es für schwierig, darüber mit der Bahn verhandeln zu können.

 

Beigeordneter Dörbaum weist in diesem Zusammenhang auf das laufende Entbehrlichkeitsverfahren hin.

 

Ratsherr Aschenbrenner möchte wissen, ob es bei der Entwicklung des Geländes Berührungspunkte mit dem 3. Gleis oder dem Lärmschutz geben wird.

 

Stadtbaurätin Gundermann erläutert, dass, wenn das 3. Gleis kommt, es in diesem Bereich auf den vorhandene Gleisen geführt werden würde.

Zum Lärmschutz ist die Stadt derzeit bemüht, diese Bereiche in ein allgemeines Lärmschutzprogramm des Bundes aufnehmen zu lassen.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.