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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Antrag "Fernwärmeabrechnung - Überprüfung durch Fachanwalt" (Antrag der SPD-Fraktion vom 06.03.2024, eingegangen am 06.03.2024)  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt Beschlussart: zurückgezogen
Datum: Di, 03.09.2024    
Zeit: 16:00 - 19:17 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/11198/24 Antrag "Fernwärmeabrechnung - Überprüfung durch Fachanwalt" (Antrag der SPD-Fraktion vom 06.03.2024, eingegangen am 06.03.2024)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Verfasser:Frau Kamionka
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Die Vorsitzende Henzehrt aus, dass die Bürger:innen im Fall eines Rechtsstreits nicht darauf angewiesen sein sollen, den Weg über das Amtsgericht und der Prozesskostenbeihilfe zu gehen. Sie wünsche sich, dass die Stadt die Beratung übernehmen könne. Die Bürger: innnen sollen es so einfacher haben, sich gegen eine bestehende Abrechnung der Fernwärmekosten zu wehren.

 

Die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung liegt der Einladung bei.

 

Ratsherr Soldan teilt mit, dass die Verbraucherzentrale eine Klage anstrebe und fragt nach, wie das zu werten sei?

 

Herr Bahr (Amtsleiter Rechtsamt, 30) teilt mit, dass es eine Sammelklage in Deutschland so nicht gibt. Es besteht die Möglichkeit einer Verbandsklage gegen die Avacon, so diese in diesem Fall zugelassen wird.

 

Ratsherr Soldan spricht sich gegen eine Sammelklage aus.

 

Herr Bahr (Amtsleiter Rechtsamt, 30) weist auf das Rechtsverhältnis zwischen der Vonovia und den Mietenden hin. Dies würde die Avacon nicht betreffen.

 

Ratsherr Dißelmeyer verweist darauf, dass alle Menschen beraten werden sollten.

 

Ratsherr Pols teilt mit, dass Herr Bahr alle rechtlichen Probleme aufgezeigt hätte und er dem Antrag so nicht zustimmen werde.

 

Ratsherr Soldan erwähnt, dass die Menschen gezwungen wären, gemeinsam zu klagen obwohl sie ein Recht auf Einzelklage hätten.

 

Stadtrat Forster verweist auf die rechtlichen Ausführungen von Herrn Bahr.

 

 

Herr Bahr (Amtsleiter Rechtsamt, 30) führt aus, dass das deutsche Rechtssystem die Sammelklage nicht kenne. Eine Verbandsklage wäre möglich. So könne beispielsweise der Mieterbund klagen. Fraglich sei, ob dies in diesem Fall zulässig wäre und, ob der Mieterbund dies beabsichtige. Die Hansestadt Lüneburg kann nicht klagen.

 

Ratsherr Dißelmeyer verweist weist auf den Mieterbund.

 

Stadtrat Forster verweist darauf, dass im Antrag die AWO und der Mieterbund genannt seien. Er verweist auf die rechtlichen Ausführungen von Herrn Bahr und bittet um Schärfung des Antrags. Die Hansestadt Lüneburg kann die Mietenden nicht zur Klage auffordern. Er habe Verständnis für den Grundgedanken des Antrags.

 

Die Vorsitzende Henze zieht den Antrag der SPD Fraktion zurück.

 

Ratsherr Soldan stellt die grundsätzliche Frage ob, rde ein Verband einen Antrag stellen, mit Unterstützung der Stadt gerechnet werdennnte.

 

Stadtrat Forster teilt mit, dass der Rat sich für die Unterstützung aussprechen müsste. Dies unterliege einer Einzelprüfung und der Entscheidung des Rates.

 

 

 

 


Beschluss:

 

Die SPD Fraktion hat ihren Antrag wieder zurückgenommen.

 

Beschlussvorschlag:

Sh. Antrag "Fernewärmeabrechnung - Überprüfung durch Fachanwalt" (Antrag der SPD-Fraktion vom 06.03.2024, eingegangen am 06.03.2024)