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Auszug - Änderungen im Leistungsverzeichnis zur Festlegung der Betriebskosten im Rahmen der Verträge mit den einzelnen Trägern zur Fehlbetragsfinanzierung von Kindertagesstätten in freier Trägerschaft im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg  

 
 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 13.08.2024    
Zeit: 16:00 - 17:14 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/11381/24 Änderungen im Leistungsverzeichnis zur Festlegung der Betriebskosten im Rahmen der Verträge mit den einzelnen Trägern zur Fehlbetragsfinanzierung von Kindertagesstätten in freier Trägerschaft im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Penzkofer, Tamara
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Skrobanek, Irene  Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  

Stadtrat Forster, Leiter des Dezernats V, Bildung, Jugend, Soziales und Kultur geht erläuternd auf die Erhöhung der Vertretungsreserve für das pädagogische Personal in den Kindertagesstätten in freier Trägerschaft sowie auf die abgeschlossenen Fehlfinanzierungsverträge mit den Freien Trägern ein. Um die Betreuung in den Kindertagesstätten aufrecht zu erhalten, ist eine ausreichende Vertretungsreserve unabdingbar. In 2024 wurde die Vertretungsreserve für die städtischen Kindertagesstätten neu berechnet, es ergab sich ein erhöhter Bedarf für die Vertretungsreserve, die darauf gestellten Stellenplananträge wurden mit dem Haushalt 2024 genehmigt. Grund für den erhöhten Bedarf an Vertretungsreserve sind unter anderem die im Juli 2022 eingeführten Regenerationstage sowie der extrem angestiegene Krankenstand beim pädagogischen Personal in den Kindertagesstätten. Da sich der Bedarf an Vertretungsreserve in den städtischen Kindertagesstätten bereits zwischen 21% und 23% bewegt, ist es erforderlich, die Vertretungsreserve der Freien Trägern von Kindertagesstätten anzupassen, zumal diese bereits diesbezüglich an die Hansestadt Lüneburg herangetreten sind. Zwischenzeitlich beläuft sich die Anzahl der durchschnittlichen Krankheitstage auf 30 Tage im Jahr je pädagogischem/r Mitarbeiter:in.

 

Ratsfrau Schäfer möchte wissen, warum die Vertretungsreserve der Freien Träger nur auf 21% angehoben werden soll, wenn der durchschnittliche Wert bei den Freien Trägern bereits bei 23,42% liegt.

 

Stadtrat Forster, Leiter des Dezernats V, Bildung, Jugend, Soziales und Kultur erklärt, dass die Lücke zwischen den bislang berücksichtigten 13% und den künftig zu berücksichtigenden 21% sehr hoch ist. Eine weitere Erhöhung würde den Haushalt des Jugendhilfeausschusses übersteigen. Aufgrund dessen, dass die tatsächlichen Krankheitstage immer erst im Nachhinein ermittelt werden können, kann eine zeitnahe Anpassung nicht umgesetzt werden.

 

Ratsfrau Wortmann-Wanke fügt an, dass es seit 2023 eine Ungleichbehandlung zwischen den städtischen Kindertagesstätten und den Kindertagesstätten in freier Trägerschaft gab. Im Nachverhandlungstermin zum Fehlfinanzierungsvertrag wurde der Verhandlungsgruppe in Aussicht gestellt, dass eine Erhöhung der Vertretungsreserve zum 01.01.2024 erfolgen kann, um auch die Schließung von Kindertagesstätten wegen fehlendem Personal zu vermeiden. Vereinzelt wurde von den Freien Trägern bereits 21% Vertretungsreserve bei der Personalbedarfsberechnung rückwirkend ab dem 01.01.2024 angesetzt und pädagogisches Personal eingestellt. Wie wird hiermit umgegangen, um Kündigungen zu vermeiden?

 

Ratsherr Nehring möchte wissen, ob der Bedarf der Vertretungsreserve bei den Freien Trägern geprüft wird.

 

Stadtrat Forster, Leiter des Dezernats V, Bildung, Jugend, Soziales und Kultur erläutert, dass sich der Bereich Frühkindliche Bildung und Betreuung aktuell in der ersten Abrechnung der Betriebskosten im Rahmen des Fehlfinanzierungsvertrages befindet. Erst nach Abschluss der vollständigen Abrechnung der Betriebskosten für das Jahr 2023 kann ermittelt werden, ob ein höherer Bedarf besteht. Die Freien Träger nutzen für die Berechnung des Bedarfs an pädagogischem Personal und der Vertretungsreserve die vom Land Niedersachsen zur Verfügung stehenden Tools.

 

Frau Bauer, Leiterin des Fachbereichs Familie und Bildung ergänzt, dass die Freien Träger im Januar 2024 auf die Hansestadt Lüneburg zugekommen sind und um die Aufnahme weiterer Verhandlungen gebeten haben, diese Möglichkeit sieht der Fehlfinanzierungsvertrag für beide Vertragsparteien vor. Im Februar 2024 hat der erste Nachverhandlungstermin mit Vertretenden der Freien Trägerschaft stattgefunden, hierbei wurde sich darauf geeinigt, dass zunächst der Abschluss der ersten Betriebskostenabrechnung gemäß dem Fehlfinanzierungsvertrag für das Jahr 2023 abgewartet wird. Des Weiteren wurde in diesem Termin erläutert, dass eine Erhöhung der Vertretungsreserve vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien erfolgen kann. Da der erste Nachverhandlungstermin erst im Februar 2024 stattfand, konnte im Januar 2024 noch von keiner höheren Vertretungsreserve ausgegangen werden, zumal eine rückwirkende Einstellung von zusätzlichem Personal nicht möglich war. Von den Vertretenden der Freien Träger wurde in dem Verhandlungstermin im Februar 2024 zugesagt, dass mit einer Vertretungsreserve von 21% gut gearbeitet werden kann. Im Rahmen der vorgelegten Betriebskostenabrechnungsbögen werden die bei den Freien Trägern angefallenen Kosten überprüft und bei Unklarheiten mit diesen geklärt. Bezugnehmend auf die Krankheitstage des pädagogischen Personals in den Kindertagesstätten der Freien Träger wurde vorab durch das Sachgebiet Kindertagesstätten – Verwaltung und Controlling eine Abfrage bei den Freien Trägern durchgeführt.   

 

Ratsfrau Bauseneick bittet um Informationen in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses über die Wünsche und Bedarfe der Freien Träger und wie die Freien Träger zu den Fehlfinanzierungsverträgen stehen.

 

Ratsherr Neumann möchte wissen, ob es sich bei der Vertretungsreserve um eine dauerhafte Aufgabe des pädagogischen Personals handelt. Des Weiteren bittet er um Angabe, warum die Überprüfung der Finanzierung der Freien Träger nicht genau erfolgen kann.

 

Stadtrat Forster, Leiter des Dezernats V, Bildung, Jugend, Soziales und Kultur erläutert, dass es sich bei der Vertretungsreserve um zusätzliches Personal handelt, das dauerhaft angesetzt wird, fester Bestandteil der Personalbedarfsberechnung ist und diese Stellen im Stellenplan fest verankert sind. Die hier zu beschließende Erhöhung der Vertretungsreserve für das pädagogische Personal in den Kindertagesstätten in freier Trägerschaft ist ein wichtiges Signal für die Freien Träger, um den Personalbedarf zu decken und eine gute Betreuung der Kinder sicherzustellen. Die Personalkosten der Freien Träger werden im Rahmen der Betriebskostenabrechnungen spitz abgerechnet.

 

Ratsfrau Wortmann-Wanke möchte wissen, ob die Freien Träger, die ihre Vertretungsreserve bereits auf 21% erhöht haben und dadurch in eine Schieflage kommen, auf die Hansestadt Lüneburg zukommen können und ob der Beschlussvorschlag entsprechend angepasst werden kann.

 

Stadtrat Forster, Leiter des Dezernats V, Bildung, Jugend, Soziales und Kultur sagt zu, dass die Verwaltung eine erneute Abfrage bei den Freien Trägern durchführt, ob und inwieweit die Vertretungsreserve bereits rückwirkend erhöht und zusätzliches Personal eingestellt wurde. Die Verwaltung wird die hierfür entstandenen Mehrkosten ermitteln und klären, ob zur Deckung dieser Mehrkosten noch Haushaltsmittel in 2024 zur Verfügung stehen. Der Beschlussvorschlag kann daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht diesbezüglich angepasst werden.   

 

Ratsfrau Schäfer bittet die Verwaltung, das Entstehen des Missverständnisses bei den Freien Trägern, dass einige der Freien Träger bereits rückwirkend ab dem 01.01.2024 die erhöhte Vertretungsreserve bei der Personalbedarfsberechnung angesetzt haben, aufzuarbeiten.

 

Frau Bauer, Leiterin des Fachbereichs Familie und Bildung erläutert, dass es über den Verhandlungstermin im Februar 2024 ein Protokoll gibt, die Verwaltung den Werdegang recherchieren wird und der Jugendhilfeausschuss regelmäßig über den weiteren Verlauf der Nachverhandlungen informiert wird. 

 

Die Ausschussvorsitzende Ratsfrau Warnck stellt den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung.

 


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: Die Änderungen im Leistungsverzeichnis zur Festlegung der Betriebskosten im Rahmen der Verträge mit den einzelnen Trägern zur Fehlbetragsfinanzierung von Kindertagesstätten in freier Trägerschaft im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg werden wie folgt beschlossen:
 

  1. Die redaktionellen Änderungen im Leistungsverzeichnis unter den Punkten 1.1, 2.7, 2.8, 3.2, 3.3, 3.4 und 3.8, die keine finanzielle Auswirkung auf den Haushalt der Hansestadtneburg haben, werden rückwirkend ab dem 01.01.2023 vorgenommen.
     
  2. Analog zur Regelung in den städtischen Kindertagesstätten wird die Vertretungsreserve im Rahmen der Personalbedarfsberechnung für die pädagogischen Mitarbeitenden in Kindertagesstätten der Freien Träger ab 01.09.2024 auf 21% angehoben.
     

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:   8       

Nein:   0

Enthaltungen:  0