Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Fachbereichsleiter Prigge führt anhand einer Präsentation (Anlage) aus, dass die Hansestadt verpflichtet sei, einen konsolidierten Gesamtabschluss vorzulegen. Hiermit solle das Risikomanagement unterstützt und die Rechtmäßigkeit der Erfüllung der ausgegliederten öffentlichen Aufgaben überprüft werden. Der vorliegende Bericht des RPA betreffe zwar aufgrund hoher Personalfluktuation und vergleichsweise geringer Priorität einen schon lange zurückliegenden Zeitraum, man arbeite sich aber an eine aktuellere Berichterstattung heran. Der Pflicht zu Überprüfung von ausgegliederten Aufgaben komme die Hansestadt jedoch dahingehend nach, dass sowohl Jahresabschlüsse als auch Wirtschaftspläne rechtzeitig in den Ausschüssen beraten würden. Ebenso könne die Stadtverwaltung durch das Beteiligungsmanagement Einfluss auf die Gesellschaften nehmen und Risiken entgegenwirken. Herr Prigge führt aus, dass durch die Konsolidierung konzerninterner Umsätze iHv. 15,2 Mio. eliminiert wurden und hierdurch das ordentliche Ergebnis der Hansestadt um 5,8 Mio.€ verbessert werden konnte. Aufgrund des großen Immobilienbestandes habe die Eigenkapitalquote bei guten 52 % gelegen. Gegenüber 2017 habe sich das Konzernergebnis aufgrund um 13% gestiegener Personalaufwendungen um 9,2 % verschlechtert. Beschluss:
Der Ausschuss für Finanzen und interne Services empfiehlt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschlussvorschlag:
Der konsolidierte Gesamtabschluss der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2018 wird gem. § 129 Abs. 1 S. 3 NKomVG festgestellt und zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:8 Nein-Stimmen:0 Enthaltungen:0
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