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Auszug - Einwohnendenfragen  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 19.08.2024    
Zeit: 14:00 - 17:04 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Es werden drei Einwohnendenfragen gestellt:

 

  1. Eine Einwohnerin stellt folgende Einwohnendenfrage:

 

TOP 7: 89. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lüneburg für den

Teilbereich "Rettmer Nord"

Auslegungsbeschluss

Beschluss über die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung

 

Anmerkung zur Bedachung in Rettmer, Baugebiet „Rettmer Nord“

 

Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Schultz, erklärt, dass diese Fragen unter dem TOP 7 mitbehandelt und beantwortet werde.

 

 

  1. Frau Dr. Solveig Chilla (Landwehrweg 4a, 21339 Lüneburg) stellt folgende Einwohnendenfrage:

 

TOP 14: Anfrage "Gewerbegebiet in Bardowick" (Anfrage von Ratsherrn und

Ortsbürgermeister Schultz vom 31.07.2024, eingegangen am 31.07.2024)

 

Wie ist der aktuelle Stand des Baustopps für das geplante Transportbetonwerk in Lüneburg-Ochtmissen?“

 

  1. Frau Nadine Joussen (Landwehrweg 6a, 21339 Lüneburg) stellt folgende Einwohnendenfrage:

 

TOP 14: Anfrage "Gewerbegebiet in Bardowick" (Anfrage von Ratsherrn und

Ortsbürgermeister Schultz vom 31.07.2024, eingegangen am 31.07.2024)

 

Frage 1:

Auf welcher Entscheidungsgrundlage hat die Behörde die Bauvoranfrage für das Betonmischwerk nach § 35 BauGB positiv Beschieden und sieht KEINE Beeinträchtigungen der öffentlichen Belange bzw. die Erschließung gesichert?

 

Frage 1a:

Ich sehe § 35 BauGB (3) Punkt 1-7 durchaus als gegeben an. Wo und wie kann ich diese Bedenken anmelden?

 

Frage 1b:

Vorsorglich möchte ich beantragen, dass sowohl für das aktuell geplante Bauvorhaben (Bauantrag Betonmischwerk), als auch für das gesamte Gewerbegebiet (Flächennutzungsplan Gewerbe und B-Plan 166)“Anwohnerfreundliche Vorgaben festgeschrieben werden“. Anwohner „Laien“ sind bis heute davon ausgegangen, dass das Gewerbegebiet mit Büros, weiteren Autohäusern, nicht störenden Betrieben und der Infrastruktur dienenden Einkaufsläden, Tankstellen oder Restaurants besiedelt wird. Hiergegen ist auch weiterhin nichts einzuwenden. Da ein Laie bis dato davon ausgegangen ist, dass ein produzierender Betrieb oder z.B. ein Betonmischwerk eine Industrieanlage darstellt und nur in einem ausgewiesenen Industriegebiet entstehen darf, war 2022 von den Anwohnern kein Einspruch erfolgt. (Leider habe ich durch die Pandemie 2022 auch keine Beteiligung als Anwohner erfahren). Anwohnerdienender Einzelhandel (die Anwohner von Ochtmissen werden sich sicher über mehr Einkaufsmöglichkeiten freuen) würde die beiden Teile von Ochtmissen vereinen und sinnvoll verbinden. Ein Industriepark getarnt als Gewerbegebiet würde definitiv eine Splittersiedlung entstehen lassen, mal abgesehen davon, dass in dem Fall auch kein gesicherter Schulweg (für den die Stadt zu sorgen hat) vorhanden wäre.“

 

Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Schultz, erklärt, dass die Fragen von Frau Dr. Chilla und Frau Joussen mit vorgezogenen Top 14 behandelt werden.

 

Herr Eberhard, Bereichsleiter 61, erläutert anhand der als Anlage beigefügten Präsentation die Anfrage zum Gewerbegebiet in Bardowick und die Einwohnendenfragen. Ein Auszug aus der Vereinbarung zur Interkommunalen Zusammenarbeit wird vorgestellt sowie die konkrete Planung und Auswirkungen vor Ort. Eine Pflicht zur Zusammenarbeit gemäß §§ 3 oder 5 der Vereinbarung zur Interkommunalen Zusammenarbeit bestehe nicht. Es gebe keinen Baustopp, da bislang noch keine Genehmigung für die Bauarbeiten vorliege. Derzeit erfolge eine ordnungsgemäße Untersuchung der Oberflächenentsserung. Das Gewerbegebiet befinde sich noch im Aufstellungsverfahren. Im Bebauungsplan müsse der Lärmschutz berücksichtigt werden und dies werde in diesem Verfahren auch gewährleistet. Derzeit lägen keine Hinweise auf Verstöße gegen den Schallschutz vor. Im laufenden Betrieb würden 55 zusätzliche LKWs pro Tag erwartet, was im Vergleich zum übrigen Verkehr als geringfügig einzustufen sei. Es entstehe ein Gewerbegebiet, kein Industriegebiet.

 

Frau Dr. Chilla bedankt sich für die Beantwortung und stellt die ergänzende Frage, ob auch zukünftige Bedingungen, wie die nächtliche Tätigkeit und Emissionen der Fahrzeuge im Gutachten zum Schallschutz berücksichtigt werden.

 

Herr Eberhard führt aus, dass die Betriebe die maximal zulässigen Schallwerte einhalten müssten und eine entsprechende Kontrolle vorgesehen sei. Die konkrete Berechnung sei jedoch komplex, sodass weiterführende Informationen erst im Laufe des Jahres bereitgestellt werden könnten.

 

Frau Jussen äert Bedenken hinsichtlich der in § 35 Abs. 3 Nr. 1-7 des Baugesetzbuchs aufgeführten öffentlichen Belange. Sie fragt, auf welcher Grundlage die Behörde hier keine Beeinträchtigung dieser Belange sieht. Der Schulweg sei auch gefährdet

 

Herr Eberhard erklärt, dass die Berührung öffentlicher Belange im Wesentlichen im Bereich Lärmschutz und Verkehr zu sehen sei. Im Hinblick auf den Schallschutz würden die Vorgaben eingehalten, sodass keine Beeinträchtigungen zu erwarten seien. Der Verkehr ordne sich der Bernsteinstraße, auf der täglich 200 Verkehrsbewegungen stattfinden würden, mit 100 - 120 zusätzlichen Bewegungen unter. Aufgrund des erhöhten LKW-Verkehrs werde im weiteren Bauleitplanverfahren wahrscheinlich eine Linksabbiegespur vorgesehen. Durch den Autobahnausbau entstünden in diesem Bereich ebenfalls bauliche Maßnahmen. Abschließend fasst Herr Eberhard zusammen, dass die erkannten Risiken im Bauleitplanverfahren berücksichtigt würden.

 

Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Schultz, weist abschließend darauf hin, dass am 02.09.2024 eine Bürgerversammlung mit dem Bauvorhabenträger stattfinden werde.