Bürgerinformationssystem
Der/die Fragestellende stellt zwei Fragen an die Verwaltung, die sich auf die Situation in der Ritterstraße nach Beendigung der Bauarbeiten beziehen:
Frage 1: Welche Maßnahmen plant die Stadt kurzfristig (um die jetzige gefährdende Situation zu beheben) und wer ist hierfür Ansprechpartner?
Antwort der Verwaltung: Die Hansestadt Lüneburg hat nach Beendigung der Baumaßnahme am Heiligen-Geist-Stift durch den Rückbau des VZ 600-60 (Sperrpfosten) den Ursprungszustand der Ritterstraße wiederhergestellt. Weitere Maßnahmen sind nicht geplant. Erhebungen der Verkehrsbelastung und der subjektiv empfundenen Geschwindigkeiten haben keine überdurchschnittlichen Belastungen ergeben.
Frage 2: Welche verkehrlichen Maßnahmen (z.B. verkehrsberuhigter Bereich, Fußgängerzone) und welche baulichen Maßnahmen (z.B. Durchfahrtshindernisse) plant die Stadt mittelfristig für die Straßen Ritterstraße und Ludwigstraße und wer ist Ansprechpartner hierfür?
Antwort der Verwaltung: Die Ritterstraße ist im westlichen Teil ab der Gummastraße als reguläre Ortsstraße gewidmet und somit für den Verkehr (außer für LKW) bei erlaubten 50 km/h freigegeben. Für eine Umwidmung der Straße fehlt es an einer rechtlichen Grundlage. Die Sanierung des Straßenbelags der Ritterstraße ist derzeit haushälterisch nicht geplant. Ansprechpartner für verkehrliche Aspekte ist der Bereich 32 Ordnung und Verkehr. Ansprechpartner für bauliche Aspekte ist der Bereich 72 Straßen- und Brückenbau, Geodaten.
Der/die Fragestellende ist der Verwaltung bekannt, möchte jedoch nicht namentlich im Protokoll genannt werden.
Erster Stadtrat Moßmann verweist zu der Einwohnendenfrage auf den NUMP. Eine der darin vorgeschlagenen Maßnahme sei auch die Überprüfung des Zonengliederungsplanes, der die straßenverkehrsrechtliche Bedeutung der Straßen festlege. In diesem Zuge werde auch die Ritterstraße überprüft werden.
Herr Lauterschlag, Leitung des Bereiches 32 – Ordnung und Verkehr –, sichert die Prüfung zu, ob aufgrund des schlechten Straßenzustandes der Ritterstraße ein Tempolimit angeordnet werden könne.
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