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Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die Richtlinie zur Vergabe von Fördermitteln durch die Stiftungen Hospital zum Graal, Hospital zum Großen Heiligen Geist und Hospital St. Nikolaihof wird in der vorliegenden Fassung beschlossen und tritt zum 01.07.2024 in Kraft. Die zuvor gültige Richtlinie tritt mit Ablauf des 30.06.2024 außer Kraft. Abweichend von der Richtlinie sind die Förderanträge für 2025 bis zum 01.10.2024 einzureichen. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 35 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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