Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Ratsherr Neumann begründet seinen Antrag, der die Entlastung der Grundschulen zum Ziel haben solle. Er stellt die Vor- und im wesentlichen Nachteile der Ganztagsschule dar und spricht sich für den Fortbestand der Nachmittagsbetreuung aus.
Ratsherr Heerbeck weist darauf hin, dass die Umstellungen auf Ganztagschulen durch die Schulen selbst und die Eltern ausgelöst worden seien. Die Träger der nachschulischen Betreuung würden in die Angebote eingebunden. Man solle den Elternwillen nicht übergehen.
Ratsherr Soldan pflichtet bei, dass ein Angebot geschaffen werde, dass von den Eltern gewollt sei. Daher werde er den Antrag ablehnen.
Ratsfrau Filohn geht darauf ein, dass durch Ganztagsschulen die Chancengleichheit im Bildungssystem gefördert würde. Mit der Einbindung von Vereinen sei auch eine Möglichkeit von Integration verbunden. Darüber hinaus könnte im Ganztagsunterricht beispielsweise Sprachförderung angeboten werden.
Ratsherr Mennen weist die einführende Erklärung über die Arten der Ganztagsschulen als nicht korrekt zurück. Mit der Annahme des Antrags würde man sich vom Wunsch der Eltern und der Schulleitungen verabschieden. Ganztagsschulen könnten in ihren pädagogischen Angeboten auch Lerngeschwindigkeiten berücksichtigen.
Ratsherr Neumann geht in seinem Schlusswort auf die vorherigen Redebeiträge ein uns stellt klar, dass es eine politische Entscheidung sei, wo Betreuung angeboten werden könne. Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich folgenden Beschluss:
Der Antrag wird abgelehnt. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 1 Nein-Stimmen: 36 Enthaltungen: 1 |
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