Bürgerinformationssystem
Der TOP wird laut geänderter Tagesordnung unter lfd. Nr. 7 behandelt.
7.1 Ausnahmeantrag nach § 129 Abs. 3 i. V. m. § 157 Abs. 1 NSchG der St.-Ursula-Schule betreffend Das Niedersächsische Kultusministerium hat mit Schreiben vom 08.03.2024, eingegangen am 12.03.2024, die beantragte Ausnahmegenehmigung für die St.-Ursula-Schule erteilt. Für die Dauer der Schuljahres 2024/2025 bis 2027/2028 darf der Anteil der nichtkatholischen Schülerinnen und Schüler an der Gesamtschülerzahl bis zu 40 Prozent, statt vormals 30 Prozent, betragen.
Die Ausnahmegenehmigung wurde für vier Schuljahre erteilt; eine unbefristete Ausnahmegenehmigung ist von Seiten des Gesetzgebers nicht vorgesehen.
Die Leitung der St.-Ursula-Schule und die Leitungen der übrigen Grundschulen in städtischer Trägerschaft wurden über das veränderte Aufnahmeverhältnis bereits entsprechend unterrichtet.
7.2 Einrichtung von Funktionspostfächern für den Stadteltern- und Stadtschülerrat In der Sitzung des Schulausschusses vom 14.09.2023 wurde beschlossen, Funktionspostfächer für den Stadteltern- und Stadtschülerrat einzurichten.
Die Funktionspostfächer wurden zwischenzeitlich eingerichtet; die beiden Gremien sind nunmehr zentral wie folgt zu erreichen:
Stadtelternrat: stadtelternrat@lueneburg.de
Stadtschülerrat: stadtschuelerrat@lueneburg.de
Die geänderten Erreichbarkeiten wurden auch bereits im Ratsinformationssystem hinterlegt.
7.3 Auflösung der Herderschule in der Grundschule Kreideberg Der neunte Jahrgang der Herderschule war über viele Jahre als Außenstelle in der Grundschule Kreideberg ausgelagert und wurde dort entsprechend unterrichtet. Im Zuge des Abschlusses der baulichen Maßnahmen an der Herderschule (Neubau) wird die Außenstelle an der Grundschule Kreideberg aufgelöst, sodass alle Schülerinnen und Schüler zum neuen Schuljahr 2024/2025 dauerhaft an die Herderschule zurückkehren.
Im gleichen Zuge wird in den in der Grundschule Kreideberg freiwerdenden, fünf allgemeinen Unterrichtsräume eine Außenstelle der IGS Kreideberg gebildet. Hier werden die Klassen der neunten Jahrgangsstufe untergebracht. Die Verwaltung ist aktuell bezüglich der Ausstattung der Räumlichkeiten mit der IGS Kreideberg im Gespräch. Die Grundschule Kreideberg ist durch die Verwaltung entsprechend informiert worden.
Auf Nachfrage Herrn Mennens teilt Herr Miekautsch mit, dass die Container auf dem Vorschulhof an der Herderschule auch weiterhin genutzt werden. Der abgeschlossene Anbau dient zur Aufnahme der Klassen, welche in der Außenstelle an der Grundschule Kreideberg untergebracht waren.
7.4 Bundesfreiwilligendienstleistende im Bereich Schulen Im Bereich 55 (Schulen) sind derzeit organisatorisch fünf Bundesfreiwilligendienstleistende angegliedert, die ihren Bundesfreiwilligendienst derzeit an verschiedenen Schulen leisten. Die Verwaltung kann nicht genauer eingrenzen, wann und nach welchen Kriterien die Verteilung dieser Stellen damals auf die Schulen erfolgt ist. Die Stellen waren bis dato immer starr an die Schulen „gebunden“ und haben nicht bedarfsorientiert rotiert.
Seitens der Schulen wird an die Verwaltung regelmäßig der hohe Bedarf an Unterstützung durch Bundesfreiwilligendienstleistenden herangetragen. Die Bundesfreiwilligendienstleistenden werden für verschiedene Zwecke und Umsetzung von Projekten an den Schulen eingesetzt und betreut.
Eine durch die Verwaltung durchgeführte Abfrage hat ergeben, dass insgesamt zwölf Schulen ein Interesse an einer solchen Stelle geäußert haben. Derzeit wird geklärt, ob dieser Bedarf nicht teilweise durch eine interne Verschiebung von nicht besetzten Stellen gedeckt werden kann. Hier finden noch konkrete Gespräche statt. Alternativ würde sich natürlich auch ein bedarfsorientiertes Rotationssystem anbieten.
7.5 Ausstattung der Schulen mit Spendern für Periodenartikel Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung vom 14.09.2023 beschlossen, die Schulen in städtischer Trägerschaft bedarfsgerecht mit sogenannten Periodenartikelspender auszustatten.
Die Gebäudewirtschaft hat im weiteren Verlauf Vergleichsangebote eingeholt und ein Mustermodell in den Sporthallen Kaltenmoor montiert, um die Praktikabilität zu testen (Entnahme, Nachfüllung, Montageeignung, Vandalismusbeständigkeit). Der Spender ist dort in Betrieb, zuletzt mit deutlich zunehmender Materialentnahme.
Von diesem Modell wurden nun insgesamt 25 weitere Spender beschafft. 18 Spender werden in den Schulen in den Mädchen-Sanitäranlagen installiert und sechs weitere Spender in den Sporthallen. Die Kosten pro Spender belaufen sich auf rund 150 Euro brutto.
Die Schulen wurden seitens der Verwaltung bereits darüber informiert, dass die Verteilung der Spender zeitnah erfolgen wird. Die Montage soll spätestens in den Sommerferien erfolgen; die Schulhausmeister:innen sollen die Montage vornehmen. Nachfüllmaterial wird den Schulen entsprechend zur Verfügung gestellt.
7.6 Naturparkschule Da die Grundschule Häcklingen zum Naturpark Lüneburger Heide gehört, hat die Verwaltung Kontakt zur Schule aufgenommen, um in Erfahrung zu bringen, ob die Grundschule Häcklingen sich vorstellen könne, zur Naturparkschule zu werden.
Die Schulleitung gab die Rückmeldung, dass die Grundschule Häcklingen schon Kontakt zu den zuständigen Kollegen dieses Projekts hatte und von dort die Rückmeldung kam, dass dort derzeit keine Kapazitäten zur weiteren Aufnahme einer Schule bestehen würden.
Parallel ist die Grundschule Häcklingen jedoch auf den Weg, eine von UNICEF zertifizierte Kinderrechteschule zu werden.
7.7 Organisation einer zentralen, neutralen Informationsveranstaltung über die Schulformen der weiterführenden Schulen Auf Einladung des Landkreises Lüneburg hat vom 3. – 4. April eine Schulleitungsklausur stattgefunden, zu der alle Schulleitungen des gesamten Landkreises und der Schulträger Hansestadt Lüneburg eingeladen waren. Thema der Veranstaltung war: „Schulische Übergänge gestalten - Von der Grundschule bis zu den berufsbildenden Schulen". Die Veranstaltung wurde sehr positiv aufgenommen und das Format soll im nächsten Jahr fortgesetzt werden. In der Regionalen Workshop-Gruppe Lüneburg wurde als ein konkretes Ergebnis erarbeitet, dass es eine zentrale Informationsveranstaltung an einem neutralen Ort geben soll, in der unabhängig von den jeweiligen Schulen neutral über die einzelnen Schulformen der weiterführenden Schulen informiert werden soll. Dort wird auch über die Berufsbildenden Schulen berichtet werden. Die Organisation dieser Veranstaltung erfolgt durch die Hansestadt Lüneburg. Als Termin wurde bereits der 24.10.24 festgelegt. Die Veranstaltung wird voraussichtlich im Forum des Audimax stattfinden.
Die Anregung Frau Schäfers, mehrsprachige Informationen zu der Veranstaltung vorzuhalten, wird von Frau Bauer aufgenommen und nachfolgend berücksichtigt.
7.8 Strategiegruppe Bildung des Landkreises Lüneburg Am 30.04.24 hat sich die Strategiegruppe Bildung des Landkreises Lüneburg konstituiert. Es wurde eine Geschäftsordnung verabschiedet. Den Vorsitz in der Strategiegruppe hat die Erste Kreisrätin Yvonne Hobro, zur stellvertretenden Vorsitzenden wurde die städt. Fachbereichsleiterin Famile und Bildung – Jutta Bauer gewählt. Wie sind die nächsten Schritte? Der Landkreis Lüneburg hat sich mit BILL“ –Bildung im Landkreis Lüneburg bei Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und ESF plus beworben •Projektzeitraum 01.07.2024 –30.06.2028 •Erarbeitung einer fundierten Datengrundlage •Entwicklung eines Bildungsportals •Erarbeitung von Leitlinien und einer Gesamtstrategie für die Bildungslandschaft Handlungskonzepte in den drei Schwerpunkten •Inklusion •Fachkräftesicherung •Politische Bildung
Die Mitglieder der Strategiegruppe haben mitgeteilt, zu welchen Handlungsschwerpunkten sie mitarbeiten wollen. Impulse zu Leitlinien und Zielereichungen sollen ab Oktober 2024 erarbeitet werden.
7.9 Erste Informationen zum Startchancen-Programm Frau Bauer trägt anhand der beigefügten Power-Point-Präsentation vor.
Herr Heerberg fragt an, wie der Sozialindex zustande gekommen sei.
Laut Herrn Mennen handelt es sich um eine Bundesvorgabe. Der Index setzt sich wie folgt zusammen: - 45% Migration (Migrationshintergrund, Nichtdeutsche Staatsangehörigkeit, Teilnahme an Sprachkursen) - 35% Armut - 10% festgestellter Förderbedarf, Summe Fehlabschlüsse
Für die Zukunft werde das Land Niedersachsen einen eigenen Sozialindex entwickeln. Das Startchancen-Programm wird wissenschaftlich begleitet; die avisierten Fördergelder werden ab übernächstem Schuljahr fließen.
Herr Heerberg möchte wissen, ob der Nachhaltigkeitsgedanke berücksichtigt wird; auch würde er gerne näheres zu der Art des Ressourcenverbrauches über den Schulträger hören.
Herr Forster bemerkt, dass es sich um ein auf 10 Jahre angelegtes Projekt handelt; die Details sind noch zu erarbeiten.
Herr Soldan fragt nach der Schulsozialarbeit an städtischen Grundschulen. Laut Frau Bauer handelt es sich um eine originäre Aufgabe des Landes, welche aber nicht bzw. nicht im erforderlichen Umfang wahrgenommen wird. Aktuell werde einiges über den Landkreis Lüneburg finanziert; bei der Hansestadt Lüneburg gibt es keine entsprechenden Haushaltsmittel.
7.10 Ganztagsbetreuung Bezugnehmend zu der letzten Sitzung des Schulausschusses teilt Herr Forster mit, dass die vom Städtetag seit längerem angekündigte Informationsveranstaltung zu dem Ganztagsanspruch leider noch nicht stattgefunden habe. Der Hansestadt Lüneburg liegen bis zum heutigen Tag keine neuen Informationen vor, welche den Ausschussmitgliedern vorgestellt werden können. Die Verwaltung wird in Gespräche mit den Schulleitungen einsteigen, um den Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung erfüllen zu können.
Frau Bauseneick fragt nach, ob ein parteiübergreifender Austausch zu diesem Thema angedacht sei. Herr Forster verweist auf die unterschiedlichen Quellen zu dem Thema: Städtetag, Landkreistag, RLSB, Schulleitungen, Schulverwaltungsblatt. Sofern weitere Informationen den Parteien vorliegen, könne jene an die Stadtverwaltung gesandt werden.
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