Bürgerinformationssystem

Auszug - LSK-Sportplatzgelände - Sachstand Entlassung aus dem LSG  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Grünflächen- und Forstausschusses
TOP: Ö 9.2
Gremium: Grünflächen- und Forstausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 29.09.2004    
Zeit: 15:30 - 18:40 Anlass: Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann geht davon aus, dass sich die Frage auf den Stand des Verfahrens bezieht. Zu diesem Stand wird ausgeführt, dass das erforderliche Bauleitverfahren in den Fachausschüssen zum Abschluss gebracht wurde. Die Entscheidung, ob die Fläche aus dem Landschaftsschutz entlassen wird oder nicht, obliegt dem Landkreis als Untere Naturschutzbehörde, die sich in der Abstimmungsphase mit der Bezirksregierung als Obere Naturschutzbehörde befindet. Einfluss auf die Entscheidung und die zeitlichen Abläufe habe die Stadt in diesem Zusammenhang nicht. Der Satzungsbeschluss des Rates im Bauleitverfahren steht noch aus. Dieser kann jedoch erst dann getroffen werden, wenn die Entscheidung des Landkreises vorliegt.

Aufgrund einer Eingabe eines Bürgers, der auch LSK-Mitglied ist, hat sich der Petitionsausschuss des Nds. Landtages mit der Angelegenheit befasst. Auf Initiative vom Mitglied des Petitionsausschusses, Ratsherrn Meihsies, hat der Petitionsausschuss eine Besichtigung vor Ort vorgenommen. Eingeladen wurden Vertreter des Landkreises und der Bezirksregierung, nicht jedoch Vertreter des Antragstellers, der Stadt Lüneburg. Für die Stadt bestand insofern keine Mitwirkungsmöglichkeit. Ein Protokoll über die Ergebnisse der Besichtigung wurde nicht gefertigt. Der Landkreis wartet derzeit die Entscheidung des Petitionsausschusses über die Eingabe ab.

 

Ratsfrau Thielbörger bringt ihr Befremden darüber zum Ausdruck, dass die Stadt als Betroffene bewusst nicht zum Ortstermin eingeladen wurde und ihr damit die Möglichkeit genommen wurde, zu dem Verfahren aus ihrer Sicht Stellung nehmen zu können.

 

Ratsherr Burgdorff vertritt die Ansicht, dass es ohne die Beteiligung der Stadt im Petitionsverfahren nicht gehen wird. Er geht davon aus, dass die Stadt gehört werden müsste.

 

Stadtbaurätin Gundermann verdeutlicht, dass die Stadt nicht Verfahrensbeteiligte sei und somit Ansprüche auf Beteiligung nicht erheben könne.

 

Ratsherrn May ist es unverständlich, dass die Stadt nicht mit ihren Belangen gehört werde. Für ihn verkommt die ganze Angelegenheit zu einer Posse. Es drängt sich der Eindruck auf, dass ein Jeder sein Süppchen hierbei kochen will.

 

Ratsfrau Ebeling hält es für befremdlich, dass die Stadt nicht zum Termin eingeladen wurde und stimmt insofern den Aussagen von Ratsfrau Thielbörger zu.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Grünflächen- und Forstausschuss nimmt den von der Verwaltung vorgetragenen Sachstand zur Kenntnis.