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Beratungsinhalt:
Ratsherr Schultz spricht sich für die Annahme des Antrags aus, da die MOIN einen Betriebshof benötigt. Für das Gelände gebe es bereits Planungsrecht, so dass eine zügige Bebauung möglich wäre. Mit der Annahme des Antrags könne man ein Zeichen an und für die MOIN senden.
Ratsherr Pols zeigt sich irritiert, dass der Antrag noch einmal eingebracht werde. Inhaltlich bliebe der Antrag aktuell, da Grundstücke für Gewerbetreibende noch immer gesucht würden. Durch die Vergabe an die MOIN blieben Dienstleistungsbetriebe der Daseinsvorsorge unberücksichtigt, auch deren Bedarf müsse befriedigt werden.
Ratsherr Gros geht darauf ein, dass zwar der Bedarf an Gewerbeflächen für Kleinbetriebe und Dienstleistungsunternehmen unbestritten sei, der Umgang mit den Naturschutzflächen aber ebenso gelöst werden müsse. Der Konflikt zwischen Wirtschaft und Umweltschutz könne über das Gewerbegebiet Bilmer Berg II gelöst werden. Er hätte es für gut empfunden, wenn der Antrag zurückgezogen worden wäre.
Ratsherr Grimm erinnert an das Einbringen des Antrags und die Diskussionen dazu im Bauausschuss. Man habe ich sich im Verfahren darauf eingelassen, dass eine Teilfläche für ein Betriebsgelände der MOIN genutzt werde. Durch die dafür benötigte Erschließungsstraße würden weitere Flächen für eine Gewerbenutzung erschlossen. Sollte die MOIN ein anderes Grundstück nutzen, entstünden weitere Nutzungsmöglichkeiten.
Ratsfrau Esders signalisiert ihre Zustimmung. Die Mobilitätswende sei nötig, um dem Klimawandel entgegenzuwirken. Dafür benötige es die MOIN mit einem Betriebshof.
Oberbürgermeisterin Kalisch informiert, dass es für das Gewerbegebiet Bilmer Berg II in der Wirtschaftsförderung bereits eine Interessentenliste gebe. Das Planverfahren gehe voran. Sie bittet darum, Interessierte an Herrn Leupold von der Wirtschaftsförderung zu verweisen. Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Dem Landkreis Lüneburg wird die Möglichkeit gegeben, den für einen Betriebshof der MOIN GmbH benötigten Teil des stadteigenen Flurstücks 4/373 an der Gebrüder-Heyn-Straße zu entwickeln und zu erwerben. Von einer Parzellierung und Veräußerung wird bis zu einer Entscheidung über benötigte Flächen abgesehen. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 39 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 2 |
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