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Auszug - Bebauungsplan Nr. 192 "Alte Post | Sülztorstraße" Aufstellungsbeschluss und Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Aufhebungsbeschluss Altverfahren Bebauungspläne Nr. 140 & Nr. 149  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 13.05.2024    
Zeit: 14:00 - 16:55 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr Mitte, Kommandoraum, 2. OG
Ort: Lise-Meitner-Straße 12, 21337 Lüneburg
VO/11221/24 Bebauungsplan Nr. 192 "Alte Post | Sülztorstraße"
Aufstellungsbeschluss und Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Aufhebungsbeschluss Altverfahren Bebauungspläne Nr. 140 & Nr. 149
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Bauer
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Hauschild, Kristin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

TOP 9 und TOP 10 wurden zusammen beraten.


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

 

Aufhebung alter Beschlüsse:

  1. Der Aufstellungsbeschluss für den in der Anlage 1 dargestellten Bebauungsplan Nr. 140 „Westlich Sülztorstraße“ wird aufgehoben. Der genaue Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
  2. Der Aufstellungsbeschluss für den in der Anlage 2 dargestellten Bebauungsplan Nr. 149 „Altes Postgelände“ wird aufgehoben. Der genaue Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.

 

Weiteres Vorgehen:

  1. r den in der Anlage 3 dargestellten Bereich des gültigen Bebauungsplan Nr. 30/II „Saline“, die festgesetzte Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Post“, wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 192 eingeleitet. Der Bebauungsplan bekommt die Bezeichnung „Alte Post | Sülztorstraße“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
  2. Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Sicherung von Wohnbaubauflächen und weiteren gewerblich nutzbaren Flächen.
  3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird durch Bekanntmachung im Internet und Aushang im Bereich Stadtplanung durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB wird parallel durchgeführt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 0