Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Aufhebung alter Beschlüsse:
- Der Aufstellungsbeschluss für den in der Anlage 1 dargestellten Bebauungsplan Nr. 140 „Westlich Sülztorstraße“ wird aufgehoben. Der genaue Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
- Der Aufstellungsbeschluss für den in der Anlage 2 dargestellten Bebauungsplan Nr. 149 „Altes Postgelände“ wird aufgehoben. Der genaue Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
Weiteres Vorgehen:
- Für den in der Anlage 3 dargestellten Bereich des gültigen Bebauungsplan Nr. 30/II „Saline“, die festgesetzte Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Post“, wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 192 eingeleitet. Der Bebauungsplan bekommt die Bezeichnung „Alte Post | Sülztorstraße“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
- Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Sicherung von Wohnbaubauflächen und weiteren gewerblich nutzbaren Flächen.
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird durch Bekanntmachung im Internet und Aushang im Bereich Stadtplanung durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB wird parallel durchgeführt.