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Beratungsinhalt: Fachbereichsleiterin
SCHRÖDER-EHLERS
stellt sich kurz vor und berichtet zu den Neuerungen im Zuwanderungsgesetz, das
im Sommer von Bundestag und Bundesrat mit breiter Mehrheit verabschiedet worden
ist. Teile des Gesetzes seien bereits in Kraft getreten, es fehlten allerdings
noch die Ausführungsverordnungen zu dem Gesetz, diese würden derzeit noch
erarbeitet. Der deutschlandweite Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung
betrage zur Zeit rd. 9 %, in Lüneburg liege der Ausländeranteil bei ca. 6 %
(4.278 Personen). Mit dem neuen Zuwanderungsgesetz würden die rechtlichen
Rahmenbedingungen mit den bestehenden gesellschaftlichen Realitäten in Einklang
gebracht. Es beinhalte unterschiedliche Aspekte von der Arbeitsmigration und
den humanitären Aufenthaltsrechten über die Integration bis hin zu Sicherheitsfragen.
Das
Verfahren für die Zuwanderungsgenehmigung werde insofern vereinfacht, dass es
kein doppeltes Genehmigungsverfahren für Arbeitserlaubnis und
Aufenthaltsgenehmigung mehr gebe. Anstatt der bisherigen fünf Aufenthaltstitel
werde es künftig nur noch eine (befristete) Aufenthaltserlaubnis und eine
(unbefristete) Niederlassungserlaubnis geben. Das neue Aufenthaltsrecht
orientiere sich im Übrigen an den Aufenthaltszwecken wie Ausbildung,
Erwerbstätigkeit, Familiennachzug oder humanitäre Gründe. Die Duldung bleibe
lediglich als Feinsteuerungs-instrument erhalten. Bürger der Europäischen Union
müssten keinen Aufenthaltstitel beantragen, sie genießen Freizügigkeit.
Zuwanderer, die sich dauerhaft in Deutschland aufhalten wollen, müssten an
einem Integrationskurs teilnehmen, der ihnen die Eingliederung in die deutsche
Gesellschaft erleichtern solle. Die Teilnahme sei Voraussetzung für die
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis. Schon länger in Deutschland lebende
Ausländer, die Arbeitslosengeld II erhielten oder besonders
integrationsbedürftig seien, könnten ebenfalls zum Besuch solcher Kursen
verpflichtet werden, eine Verweigerung der Teilnahme führe zur Kürzung der
Sozialleistungen um 10 %. Zur Wahrung der inneren Sicherheit könnten Ausländer,
von denen eine terroristische Gefahr ausgehe, oder die einer terroristischen
Vereinigung angehört oder eine solche unterstützt hätten, abgeschoben bzw.
ausgewiesen werden. Die näheren Details zur Umsetzung des neuen
Zuwanderungsgesetzes werde sie gern in einer der nächsten Sitzungen des Ausländerbeirates
vortragen, wenn die entsprechenden Verordnungen dazu vorlägen. Sie beantwortet
Fragen der Mitglieder des Ausländerbeirates. Der
Ausländerbeirat diskutiert die möglichen Auswirkungen des neuen Gesetzes auf
die derzeit von verschiedenen Institutionen angebotenen Sprachkurse und ob
diese den eventuell recht strengen Kriterien gerecht werden könnten. Fachbereichsleiterin
SCHRÖDER-EHLERS
macht deutlich, dass momentan abzuwarten bleibe, wie die Ausführungsverordnungen
im Detail aussehen werden. Vorher könnte zu den Kriterien nur spekuliert
werden. Stadtdirektor
KOCH geht näher auf
die zur Zeit schon bestehenden Angebote der Sprachförderung ein, die in den
letzten Jahren vom Land Niedersachsen für Grundschulkinder aber auch für Kinder
im Vorschulalter eingeführt worden sei. Es bleibe zu hoffen, dass diese
Angebote weiterhin aufrecht erhalten und finanziell gefördert würden. Die
Mitglieder des Ausländerbeirates erörtern den Status der sich in Deutschland
illegal aufhaltenden Ausländer und ihre Behandlung nach dem neuen
Zuwanderungsgesetz. Frau
WOLF dankt
Fachbereichsleiterin Schröder-Ehlers für ihren Bericht und lädt sie ein, Anfang
nächsten Jahres die Details der Verordnungen zum neuen Zuwanderungsgesetz im
Ausländerbeirat vorzustellen. |
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