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Auszug - Zuwanderungsgesetz  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausländerbeirates
TOP: Ö 4
Gremium: Ausländerbeirat Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 13.09.2004    
Zeit: 17:00 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Moschee
Ort: Lüner Weg 27
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Fachbereichsleiterin SCHRÖDER-EHLERS stellt sich kurz vor und berichtet zu den Neuerungen im Zuwanderungsgesetz, das im Sommer von Bundestag und Bundesrat mit breiter Mehrheit verabschiedet worden ist. Teile des Gesetzes seien bereits in Kraft getreten, es fehlten allerdings noch die Ausführungsverordnungen zu dem Gesetz, diese würden derzeit noch erarbeitet. Der deutschlandweite Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung betrage zur Zeit rd. 9 %, in Lüneburg liege der Ausländeranteil bei ca. 6 % (4.278 Personen). Mit dem neuen Zuwanderungsgesetz würden die rechtlichen Rahmenbedingungen mit den bestehenden gesellschaftlichen Realitäten in Einklang gebracht. Es beinhalte unterschiedliche Aspekte von der Arbeitsmigration und den humanitären Aufenthaltsrechten über die Integration bis hin zu Sicherheitsfragen.

Das Verfahren für die Zuwanderungsgenehmigung werde insofern vereinfacht, dass es kein doppeltes Genehmigungsverfahren für Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung mehr gebe. Anstatt der bisherigen fünf Aufenthaltstitel werde es künftig nur noch eine (befristete) Aufenthaltserlaubnis und eine (unbefristete) Niederlassungserlaubnis geben. Das neue Aufenthaltsrecht orientiere sich im Übrigen an den Aufenthaltszwecken wie Ausbildung, Erwerbstätigkeit, Familiennachzug oder humanitäre Gründe. Die Duldung bleibe lediglich als Feinsteuerungs-instrument erhalten. Bürger der Europäischen Union müssten keinen Aufenthaltstitel beantragen, sie genießen Freizügigkeit. Zuwanderer, die sich dauerhaft in Deutschland aufhalten wollen, müssten an einem Integrationskurs teilnehmen, der ihnen die Eingliederung in die deutsche Gesellschaft erleichtern solle. Die Teilnahme sei Voraussetzung für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis. Schon länger in Deutschland lebende Ausländer, die Arbeitslosengeld II erhielten oder besonders integrationsbedürftig seien, könnten ebenfalls zum Besuch solcher Kursen verpflichtet werden, eine Verweigerung der Teilnahme führe zur Kürzung der Sozialleistungen um 10 %. Zur Wahrung der inneren Sicherheit könnten Ausländer, von denen eine terroristische Gefahr ausgehe, oder die einer terroristischen Vereinigung angehört oder eine solche unterstützt hätten, abgeschoben bzw. ausgewiesen werden. Die näheren Details zur Umsetzung des neuen Zuwanderungsgesetzes werde sie gern in einer der nächsten Sitzungen des Ausländerbeirates vortragen, wenn die entsprechenden Verordnungen dazu vorlägen. Sie beantwortet Fragen der Mitglieder des Ausländerbeirates.

 

Der Ausländerbeirat diskutiert die möglichen Auswirkungen des neuen Gesetzes auf die derzeit von verschiedenen Institutionen angebotenen Sprachkurse und ob diese den eventuell recht strengen Kriterien gerecht werden könnten.

 

Fachbereichsleiterin SCHRÖDER-EHLERS macht deutlich, dass momentan abzuwarten bleibe, wie die Ausführungsverordnungen im Detail aussehen werden. Vorher könnte zu den Kriterien nur spekuliert werden.

 

Stadtdirektor KOCH geht näher auf die zur Zeit schon bestehenden Angebote der Sprachförderung ein, die in den letzten Jahren vom Land Niedersachsen für Grundschulkinder aber auch für Kinder im Vorschulalter eingeführt worden sei. Es bleibe zu hoffen, dass diese Angebote weiterhin aufrecht erhalten und finanziell gefördert würden.

 

Die Mitglieder des Ausländerbeirates erörtern den Status der sich in Deutschland illegal aufhaltenden Ausländer und ihre Behandlung nach dem neuen Zuwanderungsgesetz.

 

Frau WOLF dankt Fachbereichsleiterin Schröder-Ehlers für ihren Bericht und lädt sie ein, Anfang nächsten Jahres die Details der Verordnungen zum neuen Zuwanderungsgesetz im Ausländerbeirat vorzustellen.

 

Der Ausländerbeirat nimmt Kenntnis