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Auszug - Änderung der Satzung der Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme von Unterkünften für Personen zu deren Unterbringung die Hansestadt Lüneburg verpflichtet ist.  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 17
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 04.04.2024    
Zeit: 17:00 - 21:16 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturforum Lüneburg e.V.
Ort: Gut Wienebüttel, 21339 Lüneburg
VO/11181/24 Änderung der Satzung der Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme von Unterkünften für Personen zu deren Unterbringung die Hansestadt Lüneburg verpflichtet ist.
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Simkes
Federführend:Bereich 54 - Integration und Teilhabe Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Simkes, Ute  Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling
   DEZERNAT V
   05 - Entwicklung und strategische Steuerung
   Fachbereich 2 - Finanzen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Oberbürgermeisterin Kalisch geht kurz darauf ein, dass Menschen aufgenommen und untergebracht werden müssten, dies sei eine Frage von Verantwortung und Menschlichkeit. Dennoch sei die Aufgabe llig unterfinanziert. Daher bittet sie die Landtags- und Bundestagsabgeordneten, darauf hinzuwirken, dass der Finanzausgleich verbessert werde. Es ginge mit der Vorlage um die glichkeit der Abrechnung nach Regelsätzen. Im Übrigen sei die Aufnahmequote r Geflüchtete abgelaufen, ohne das es eine neue Quote gebe. So könne schwierig geplant werden. Auf der Tagung des Städtetags sei darauf hingewiesen worden, dass die Bezahlkarte kein kommunales Thema sei, da die Karte bundeseinheitlich eingeführt werden solle. Der Städtetag werde sich hierr einsetzen.


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Die Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Benutzung der Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme von Unterkünften und der Notunterkunft für Personen, zu deren Unterbringung die Hansestadt Lüneburg verpflichtet ist, wird beschlossen. Sie tritt nach Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 37

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 0