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Auszug - Jahresabschlussarbeiten 2023  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Interne Services
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Finanzen und Interne Services Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 15.03.2024    
Zeit: 16:00 - 18:52 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/11186/24 Jahresabschlussarbeiten 2023
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Seidel
Federführend:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Seidel, Daniela  Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Auf Nachfrage erläutert Stadtrat Rink, dass erforderliche Zuführungen zur Pensionskasse nicht abschließend planbar seien, weil diese erst im Rahmen einer Jahresschlussrechnung final festgelegt würden.

Auch die Blindgängerverdachtskosten ergäben sich erst durch neue Informationen, z.B. auch Auswertungen alter Fotos. Soweit nicht private Grundstücke betroffen seien, bestehe hier die Verpflichtung der HLG zur finanziellen Vorsorge.


Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Den überplanmäßigen Aufwendungen wird gemäß §§ 117, 123 NKomVG in Verbindung mit § 45 KomHKVO und § 6 Haushaltssatzung der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2023r folgende Sachverhalte zugestimmt:

 

  • Personalaufwendungen in Höhe von EUR 1.700.000
  • Zuschuss an die Museumsstiftung in Höhe von EUR 300.000
  • Bildung einer Rückstellung für Blindgängerverdachtspunkte in Höhe von EUR 850.000

 

Die Deckung erfolgt jeweils aus Mehrerträgen der Gewerbesteuer und Minderaufwendungen bei der Kreisumlage im Jahr 2023.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg stimmt der Zuführung in die Rücklage für den Betrieb gewerblicher Art Parkraumbewirtschaftung in Höhe von EUR 65.000,00 gem. § 123 NKomVG und der Verwendung der Rücklage im Rahmen der vorgesehenen Maßnahmen zu.

 

Dem außerplanmäßigen Aufwand bei der Stiftung Hospital St. Nikolaihof in Höhe von EUR 60.500 r sog. Zwischenzinsen wird gemäß §§ 117, 123 NKomVG in Verbindung mit § 45 KomHKVO r das Haushaltsjahr 2023 zugestimmt. Die Deckung erfolgt aus nicht in Anspruch genommenen Kreditzinsen für Investitionsdarlehen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:8 

Nein-Stimmen:0 

  Enthaltungen:0