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Auszug - Sachstand zum Bau eines Frauenschutzzentrums  

 
 
Sitzung des Ortsrates Ochtmissen
TOP: Ö 6
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 29.04.2024    
Zeit: 19:30 - 21:18 Anlass: Sitzung
Raum: Sportlerheim "Zum Wikinger"
Ort: Vögelser Str. 20, 21339 Ochtmissen
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Ortsbürgermeister Schultz führt in die Thematik ein. Er bittet Herrn Forster noch einmal für alle Anwesenden auszuführen, warum man ein Frauenschutzzentrum brauche, wann der Bau voraussichtlich beginne und ob die dazugehörige Fläche schon käuflich erworben worden sei.

 

Stadtrat Forster berichtet, dass die sogenannte „Istanbul Konvention“ analog zum deutschen Recht umgesetzt werden müsse. Die deutsche Rechtsgrundlage sei aber noch in Arbeit und stehe noch aus. Dieses müsse abgewartet werden, bevor man mit der Baumaßnahme beginnen könne.

Er erläutert noch einmal den Werdegang zum Bau eines neuen Frauenschutzzentrums. Unter anderem seien die Kapazitäten des bereit bestehenden Frauenhauses erschöpft, so dass man gehalten sei ein neues zu errichten. Die Fläche sei bereits käuflich erworben worden. Der Kaufvertrag sei mit einem wichtigen Passus versehen worden. Dieser besage, dass man auf der erworbenen Fläche nicht auf den Bau eines Frauenhauses beschränkt sei. Sollte das vorgesehene Projekt nicht realisierbar sein, könne man diese Fläche auch für einen anderweitigen sozialen Bau nutzen. Die Fläche sei somit gesichert, es sei alles vorbereitet und man warte nunmehr noch das Gesetzgebungsverfahren ab.

 

Ortsbürgermeister Schultz merkt an, dass er verstanden habe, dass in dieser Sache Eile geboten sei und jetzt entstehe durch das Abwarten des Gesetzgebungsverfahrens der Eindruck, als habe man doch noch viel Zeit. Das Stadtgebiet verfüge sowieso schon über einen sehr begrenzten Platz und daher könne er nicht nachvollziehen, warum diese Projekte immer auf diesem Gebiet realisiert werden müssten, es gebe auch noch andere Flächen an der Grenze zum Landkreis.

Stadtrat Forster bekräftigt noch einmal, dass der Zeitdruck auf jeden Fall da und akuter Handlungsbedarf bestehe. Dennoch käme man nicht umhin, das Verfahren abzuwarten. Er rechne aber mit einer zeitnahen Entscheidung.