Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Herr Bodendieck teilt mit, dass die gegenwärtigen
Tätigkeiten für eine pünktliche und zuverlässige Umsetzung der Reformgesetze
durch einen gewissen Zeitdruck geprägt sind - zumal sich die Rahmenbedingungen
noch täglich ändern. Erst vor wenigen Tagen sei etwa das Niedersächsische SGB II-
AusführungsG beschlossen worden. Mit diesen Nds. Ausführungsgesetzen zum SGB II und XII wird
den örtlichen Trägern der Sozialhilfe wieder die Möglichkeit eingeräumt,
kreisangehörige Gemeinden zur Aufgabenerfüllung heranzuziehen. Die Stadt
Lüneburg ist derzeit über den „Lüneburg-Vertrag“ u. a. zur Aufgabenerfüllung
der Sozialhilfe herangezogen. Es wird davon ausgegangen, dass sich hieran
zukünftig nichts grundlegendes ändern wird. Da die Stadt jedoch nicht selbst
örtlicher Träger der Sozialhilfe ist, werden die mit der Umsetzung der
Reformgesetze verbundenen notwendigen politischen Beschlüsse ausschließlich auf
Kreisebene herbeizuführen sein. Aus diesem Grund werden die politischen Gremien
der Stadt auf diesem Wege lediglich über den jeweiligen Sachstand informiert. Die Reformgesetze SGB II und SGB XII werden die Sozialhilfe
nach dem BSHG ablösen, es wird aber für einen kleinen Personenkreis nicht
Erwerbsfähiger weiterhin Sozialhilfe als letztes Auffangnetz geben. Es wird keine Übergangsregelung geben, so dass die Leistungen nach BSHG mit Ablauf des 31.12. diesen Jahres eingestellt und ab 01.01.2005 nur noch Maßnahmen nach den Vorschriften des SGB XII zu gewähren sind. Ziel
wird es sein, so weit wie möglich die unterbrechungsfreie Berechnung und
Auszahlung aller Leistungen sicherzustellen. In
der Stadt Lüneburg werden ca. 500 Familien und Einzelpersonen Bezieher von SGB
XII-Leistungen sein. Die
Regelungen zum SGB II stellen sich etwas anders dar. Die
Landkreise Harburg, Lüneburg und Stadt Lüneburg haben sich mit der Lüneburger
Agentur für Arbeit zu einer Arbeitsgruppe zusammengeschlossen, um sämtliche
klärungsbedürftigen Punkte zu klären. Ziel ist es, eine Arbeitsgemeinschaft zur
gemeinsamen Aufgabenerfüllung aller SGB II-Themen zu bilden. Die Rechtsform
einer Arge ist in Niedersachsen indessen noch klärungsbedürftig.
Personalrechtliche als auch haftungsrechtliche Fragen gilt es zukünftig zu
lösen. Alle drei Behörden werden von der sog. Übergangsregelung Gebrauch
machen, das bedeutet, dass sämtliche Bestandsfälle bis Ende 09/05 in der
jeweiligen Zuständigkeit der bisherigen Leistungserbringer bleiben, diese aber
für ihre bisherigen ‚Kunden’ alle neuen Leistungen erbringen. Von
dem sog. Optionsmodell (Übernahme auch der Arbeitsvermittlung in kommunaler
Hand) wird kein Gebrauch gemacht.
Sofern eine Gründung in Form einer Arge nicht kommen sollte, bliebe als
letzte Möglichkeit eine getrennte Bearbeitung der Leistungen von BA und Stadt
Lüneburg bzw. Landkreis Lüneburg. Die
Zeit während der Übergangsregelung wird für die Erarbeitung der Grundlagen
solch einer Arge genutzt werden. Informativ wird mitgeteilt, dass es derzeit
bundesweit noch keine unterzeichnete Vereinbarung für eine Arge gibt. Herr
Bodendieck führt weiterhin aus, dass Ende August diesen Jahres 1700 Anträge für
ALG II (= Leistungen nach SGB II) an
die bisherigen BSHG-Bezieher verschickt wurden. Bis zum heutigen Tag ist eine
Rücklaufquote von über 50 % zu verzeichnen. Die
Stadt Lüneburg hat für die vielfältigen Fragen nach den Reformgesetzen eine
Hotline eingerichtet. Ein Mitarbeiter, Herr Meyer, steht während der normalen
Öffnungszeiten, Tel.-Nr.: 309-309, für Fragen zur Verfügung und vereinbart
Termine zur Hilfe bei Ausfüllen von Anträgen. Herr
Koch weist auf die Internetseite der Stadt Lüneburg ‚www.lueneburg.de’ hin, wo
u.a. der Antrag auf SGB II-Leistungen nebst Ausfüllhinweisen im Downloadbereich
zur Verfügung steht. Antragsformular-Muster werden zur Information
herumgereicht. Weiterhin
wird mitgeteilt, dass die Maßnahmen über die Fachstelle ‚Hilfe zur Arbeit’ ,
die §19-er-Kräfte,
ab dem 01.01.2005 von sog. 1.-€-Jobs abgelöst werden. Für eine Vorbereitung auf
das neue Recht und ein entsprechendes Programm schon in 2004 werden von der
Stadt derzeit Informationsveranstaltungen abgehalten. Anschließend
stellt Frau Zielke die 1.-€-Jobs vor (s.a. beigefügte Anlagen). Für den Bereich
der Stadt Lüneburg sind bis zu 500 Stellen denkbar. Zum
Abschluss führt Herr Koch aus, dass mit dieser Sachstandsmitteilung zu Hartz IV
die Beantwortung der Anfrage zur kommenden Ratssitzung nicht vorweggenommen werden
sollte. Der Verwaltung war es indes wichtig, die Mitglieder des Sozial- und
Gesundheitsausschusses rechtzeitig über den aktuellen Stand zu informieren,
zumal das hier detaillierter möglich sei als in einer Ratssitzung. Beschluss: Die
Mitglieder des Sozial- und Gesundheitsausschusses nehmen den Bericht über die
Auswirkungen der Arbeitsmarktreform ‚Hartz IV’ (SGB II) auf die Stadt Lüneburg
und des künftigen Sozialhilferechts (SGB XII) sowie das beabsichtigte Vorgehen
zur Kenntnis.
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