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Auszug - Auswirkungen der Arbeitsmarktreform 'Hartz IV' (SGB II) auf die Stadt Lüneburg und des künftigen Sozialhilferechts (SGB XII) - aktueller Bericht, ohne Vorlage -   

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Sozial- und Gesundheitsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 23.09.2004    
Zeit: 15:30 - 17:55 Anlass: Sitzung
Raum: Glockenhaus (Erdgeschoss)
Ort: Glockenstraße, 21335 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Bodendieck teilt mit, dass die gegenwärtigen Tätigkeiten für eine pünktliche und zuverlässige Umsetzung der Reformgesetze durch einen gewissen Zeitdruck geprägt sind - zumal sich die Rahmenbedingungen noch täglich ändern.

Erst vor wenigen Tagen sei etwa das Niedersächsische SGB II- AusführungsG beschlossen worden.

 

Mit diesen Nds. Ausführungsgesetzen zum SGB II und XII wird den örtlichen Trägern der Sozialhilfe wieder die Möglichkeit eingeräumt, kreisangehörige Gemeinden zur Aufgabenerfüllung heranzuziehen. Die Stadt Lüneburg ist derzeit über den „Lüneburg-Vertrag“ u. a. zur Aufgabenerfüllung der Sozialhilfe herangezogen. Es wird davon ausgegangen, dass sich hieran zukünftig nichts grundlegendes ändern wird. Da die Stadt jedoch nicht selbst örtlicher Träger der Sozialhilfe ist, werden die mit der Umsetzung der Reformgesetze verbundenen notwendigen politischen Beschlüsse ausschließlich auf Kreisebene herbeizuführen sein. Aus diesem Grund werden die politischen Gremien der Stadt auf diesem Wege lediglich über den jeweiligen Sachstand informiert.

 

Die Reformgesetze SGB II und SGB XII werden die Sozialhilfe nach dem BSHG ablösen, es wird aber für einen kleinen Personenkreis nicht Erwerbsfähiger weiterhin Sozialhilfe als letztes Auffangnetz geben.

Es wird keine Übergangsregelung geben, so dass die Leistungen nach BSHG mit Ablauf des 31.12. diesen Jahres eingestellt und ab 01.01.2005 nur noch Maßnahmen nach den Vorschriften des SGB XII zu gewähren sind.

Ziel wird es sein, so weit wie möglich die unterbrechungsfreie Berechnung und Auszahlung aller Leistungen sicherzustellen.

 

In der Stadt Lüneburg werden ca. 500 Familien und Einzelpersonen Bezieher von SGB XII-Leistungen sein.

 

Die Regelungen zum SGB II stellen sich etwas anders dar.

Die Landkreise Harburg, Lüneburg und Stadt Lüneburg haben sich mit der Lüneburger Agentur für Arbeit zu einer Arbeitsgruppe zusammengeschlossen, um sämtliche klärungsbedürftigen Punkte zu klären. Ziel ist es, eine Arbeitsgemeinschaft zur gemeinsamen Aufgabenerfüllung aller SGB II-Themen zu bilden. Die Rechtsform einer Arge ist in Niedersachsen indessen noch klärungsbedürftig. Personalrechtliche als auch haftungsrechtliche Fragen gilt es zukünftig zu lösen. Alle drei Behörden werden von der sog. Übergangsregelung Gebrauch machen, das bedeutet, dass sämtliche Bestandsfälle bis Ende 09/05 in der jeweiligen Zuständigkeit der bisherigen Leistungserbringer bleiben, diese aber für ihre bisherigen ‚Kunden’ alle neuen Leistungen erbringen.

Von dem sog. Optionsmodell (Übernahme auch der Arbeitsvermittlung in kommunaler Hand) wird kein Gebrauch gemacht.  Sofern eine Gründung in Form einer Arge nicht kommen sollte, bliebe als letzte Möglichkeit eine getrennte Bearbeitung der Leistungen von BA und Stadt Lüneburg bzw. Landkreis Lüneburg.

Die Zeit während der Übergangsregelung wird für die Erarbeitung der Grundlagen solch einer Arge genutzt werden. Informativ wird mitgeteilt, dass es derzeit bundesweit noch keine unterzeichnete Vereinbarung für eine Arge gibt.

 

Herr Bodendieck führt weiterhin aus, dass Ende August diesen Jahres 1700 Anträge für ALG II (= Leistungen nach SGB II)  an die bisherigen BSHG-Bezieher verschickt wurden. Bis zum heutigen Tag ist eine Rücklaufquote von über 50 % zu verzeichnen.

 

Die Stadt Lüneburg hat für die vielfältigen Fragen nach den Reformgesetzen eine Hotline eingerichtet. Ein Mitarbeiter, Herr Meyer, steht während der normalen Öffnungszeiten, Tel.-Nr.: 309-309, für Fragen zur Verfügung und vereinbart Termine zur Hilfe bei Ausfüllen von Anträgen.

 

Herr Koch weist auf die Internetseite der Stadt Lüneburg ‚www.lueneburg.de’ hin, wo u.a. der Antrag auf SGB II-Leistungen nebst Ausfüllhinweisen im Downloadbereich zur Verfügung steht. Antragsformular-Muster werden zur Information herumgereicht.

Weiterhin wird mitgeteilt, dass die Maßnahmen über die Fachstelle ‚Hilfe zur Arbeit’ , die

§19-er-Kräfte, ab dem 01.01.2005 von sog. 1.-€-Jobs abgelöst werden. Für eine Vorbereitung auf das neue Recht und ein entsprechendes Programm schon in 2004 werden von der Stadt derzeit Informationsveranstaltungen abgehalten.

 

Anschließend stellt Frau Zielke die 1.-€-Jobs vor (s.a. beigefügte Anlagen). Für den Bereich der Stadt Lüneburg sind bis zu 500 Stellen denkbar.

 

Zum Abschluss führt Herr Koch aus, dass mit dieser Sachstandsmitteilung zu Hartz IV die Beantwortung der Anfrage zur kommenden Ratssitzung nicht vorweggenommen werden sollte. Der Verwaltung war es indes wichtig, die Mitglieder des Sozial- und Gesundheitsausschusses rechtzeitig über den aktuellen Stand zu informieren, zumal das hier detaillierter möglich sei als in einer Ratssitzung.                              

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Mitglieder des Sozial- und Gesundheitsausschusses nehmen den Bericht über die Auswirkungen der Arbeitsmarktreform ‚Hartz IV’ (SGB II) auf die Stadt Lüneburg und des künftigen Sozialhilferechts (SGB XII) sowie das beabsichtigte Vorgehen zur Kenntnis.


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1-Euro-Jobs Gegenüberstellung Recht alt und neu (10 KB) PDF-Dokument (4 KB)    
Anlage 2 2 Informationen-Alhi-Bezieher (54 KB) PDF-Dokument (26 KB)