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Auszug - Flächennutzungsplan 95. Änderung "Städtebauliche Entwicklung Rettmer/Oedeme" Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 26.02.2024    
Zeit: 15:00 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/11137/24 Flächennutzungsplan 95. Änderung "Städtebauliche Entwicklung Rettmer/Oedeme"
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Bauer
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Beteiligt:01N Nachhaltige Stadtentwicklung
Bearbeiter/-in: Hauschild, Kristin  Fachbereich 6 - Stadtentwicklung
   DEZERNAT VI
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Eberhard stellt anhand der als Anlage beigefügten Präsentation, die Fläche vor, die als Entwicklungsbereich in der 95. Flächennutzungsplan-Änderung vorgesehen ist. Die Fläche stehe in der Nähe und im Austausch mit dem zentralen Siedlungsbereich. Erkennbar werde jedoch auch, dass die umliegenden Bereiche, welche einen hohen Wert für Natur und Landschaft haben, frei bleiben sollen.

Es solle keine flächendeckende Bebauung stattfinden, sondern Vorbereitungen getroffen werden, um einen Teil des benötigten Wohnbedarfs decken zu können.

 

Weiter stellt Herr Eberhard Flächenbeziehungen und mögliche, zu schaffende Nutzungsbereiche vor. Absehbar sei, dass die neuen Siedlungsflächen von den bisher bestehenden Siedlungsbereichen Abstand halten und eine schnelle fußufige Verbindung zum Bahnhaltepunkt Rettmer geben könnte.

 

Die konkreten Vorstellungen und Nutzungsmöglichkeiten werden sich im Laufe des Verfahrens ändern und konkretisieren. Mit diesem Konzept solle nun zunächst die fhzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gestartet werden. Aus den Anregungen und Bedenken könne man einen Plan entwickeln und ausarbeiten. Herr Eberhard erklärt, dass im Beschlussvorschlag ein besonderes Vorkaufsrecht aufgenommen wurde.

 

Durch das Vorkaufsrecht nne die Stadt bei Verkaufsfällen eingreifen und die Entwicklung auf möglichst vielen Flächen vorantreiben.

 

Ratsherr Gros merkt an, dass in der Planung mögliche Konflikte im Hinblick aufs Natura 2000-Gebiet beurteilt werden müssen.

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig folgenden Beschluss zu fassen.

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

 

  1. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur 95. Änderung des Flächennutzungsplans sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planungen berührt werden kann, frühzeitig gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äerung aufzufordern. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird auf der Grundlage des Vorentwurfes mit der Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen durch Bekanntmachung im Internet und als Aushang im Bereich Stadtplanung durchgeführt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 BauGB zu entwerfen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 0

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 7_2024-02-23_Präsentation_95Ä (2024 KB)