Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beratungsinhalt:
Herr Eberhard, Leiter des Bereichs Stadtplanung, beschreibt den Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung und den aktuellen Verfahrensstand. Er stellt dar, welche Ideen im Rahmen der Planung untersucht werden sollen, insbesondere um dem Wohnungsdruck gerecht zu werden. Die Besonderheiten der größeren Flächenentwicklung würden berücksichtigt.
Ratsherr Grimm, beratendes Mitglied im Ortsrat, erkundigt sich, ob die Planung verworfen würde, wenn das Umspannwerk doch kommen sollte.
Herr Eberhard geht auf die Planungen und die rechtlichen Möglichkeiten ein, die auch noch im Plan-feststellungsverfahren bestehen würden. Man werde so lange an der Planung festhalten, wie es möglich sei. Die Planungen der Stadt würden in die Raumverträglichkeitsprüfung einbezogen werden müssen. Je weiter man im Verfahren sei, desto gewichtiger seien die Belange in der Abwägung.
Ein Bürger geht auf die bestehende 110 kV Leitung ein. Herr Eberhard erläutert, dass der Geltungsbereich nicht dem zu bebauenden Flächenanteil entspreche. Unter den Freileitungen würden Grünflächen geplant. Da der Stadt nur ein Teil der Flächen gehörten, müsse eine Vorkaufsrechtssatzung mitbeschlossen werden. Beschluss:
Der Ortsrat Oedeme nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.
Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss beschließt:
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |