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Auszug - Sachstandsbericht getrennte Gebühr  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 22.09.2004    
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sodmeisterkörkammer
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

Der Leiter des Projektes “getrennte Abwassergebühr“, Herr Wohlberg, erläutert den Sachstand: Nachdem das beauftragte Ingenieurbüro WTEB die für das Stadtgebiet Lüneburg relevanten Grundstücke – insgesamt 15.145 - zur Ermittlung der befestigten Flächen erfasst hat, wurden am 13. und 20. August Erfassungsblätter für 13.844 Grundstücke versandt. Die Rücklaufquote von bisher 73 % ist erfreulich. Für die restlichen 1.301 Grundstücke müssen noch Erfassungsblätter versandt werden.

Die in der Zeit vom 16.08. bis 10.09. geschaltete Hotline bei der Firma WTEB wurde von 1.155 Bürgern in Anspruch genommen.

Die Verwaltung hat zeitgleich 10 Bürgersprechstunden an späten Nachmittagen und in den Abendstunden angeboten, die in verschiedenen Stadtteilen und in den Ortsteilen durchgeführt wurden. Auch diese Sprechstunden wurden gut angenommen (320 Bürger).

Ferner wurden zwei Infoveranstaltungen für die Wohngebäudeverwaltungen und für die Mitglieder der IHK und der Handwerkskammer durchgeführt.

Die ins Internet gestellte Seite wurde 495 mal besucht. Insgesamt 32 Anfragen wurden von der Verwaltung per E-Mail beantwortet.

Seit Versendung der Erfassungsblätter wurden durch den Bereich Umweltschutz 340 Bürger telefonisch sowie 267 Bürger persönlich beraten.

 

Ratsherr Burgdorff fragt nach, ob die Verwaltung auch bereits Stichproben gemacht hat. Herr Wohlberg erklärt, dass jeder eingegangene Erfassungsbogen zunächst geprüft werde, ob er auch stimmig ist. Ratsfrau Verlinden erkundigt sich, ob der Zeitplan eingehalten werden kann. Herr Wohlberg bestätigt dies. Herr Schulz ergänzt, dass bereits ab einer Rücklaufquote von 70 % kalkuliert werden kann. Der Bürger hat ferner die Möglichkeit, sich noch zu äußern, wenn er die Grundlageninformation über die befestigten Flächen von der Verwaltung erhalten hat.

Beschluss:

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