Bürgerinformationssystem
Frau Vossers, Kreisrätin des Landkreises Lüneburg, begrüßt die Anwesenden zu diesem Thema, welches Hansestadt Lüneburg und Landkreis Lüneburg gleichermaßen schon länger begleitet. Sie freut sich über die Zusammenarbeit und die heutige Vorstellung.
Herr Ostermann, Geschäftsführer des Beregnungsverbandes Elbe-Seitenkanal, leitet zu dem Vortrag ein. Es wurden Maßnahmen entwickelt, die auch zur Umsetzung kommen könnten. Es gebe genug Partner, die die Umsetzung auf den Weg bringen würden.
Prof. Dr.-Ing. Röttcher, Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften in Suderburg, und Herr Martens, Kreisverband der Wasser- und Bodenverbände Uelzen, berichten gemeinsam über das Konzept anhand einer Präsentation. Diese ist als Anlage im digitalen Ratsinformationssystem hinterlegt.
Ratsherr Grimm stellt eine Frage zum Wasserrückhalt durch Aufbringen von humushaltigen Böden. Ergänzend stellt er fest, dass allgemein die Kostenübernahme bei Maßnahmen nicht geklärt sei.
Ratsherr Feldhaus merkt an, dass nicht hinreichend Informationen gegeben wurden, inwieweit eine Verschiebung von täglichen Beregnungszeiten den Wasserbedarf senken könnte. Auch sollten die verschiedenen Beregnungstechniken und ihr jeweiliger Wasserverbrauch erläutert werden.
Herr von Northeim, Kreistagsmitglied des Landkreises Lüneburg, regt an, bei allen Überlegungen die Waldstandorte mit zu berücksichtigten. Er bittet zudem um die Definition von „kritisch“ im Zusammenhang mit Grundwasserneubildung und Grundwasserentnahme.
Ratsfrau Raiher möchte wissen, ob die genehmigten Entnahmemengen zum Zwecke der Feldberegnung mit den tatsächlichen Entnahmemengen deckungsgleich sind. Sie bittet um Erläuterung, ob mit neuen Beregnungsanlagen Effizienzgewinne erzielt werden können.
Herr Wiesner, Kreistagsmitglied des Landkreises Lüneburg, erfragt, wie sich Windkraftanlagen auf die Wasserwirtschaft auswirken.
Herr Stilke, beratendes Mitglied im Ausschuss für Umweltschutz des Landkreises Lüneburg, weist darauf hin, dass seit 10 Jahren sinkende Grundwasserspiegel beobachtet werden und seiner Ansicht nach daher nicht alles im Griff scheint.
Ratsherr Feldhaus geht auf das größte Potential zu Wasserentnahmen aus dem Elbe-Seitenkanal und der Elbe ein. Er hat Bedenken, dass durch die Entnahme irgendwann zu wenig Wasser für das Ökosystem Elbe zur Verfügung stehe.
Herr Hövermann, Kreistagsmitglied des Landkreises Lüneburg, merkt zum einen an, dass allgemein bei Ackerflächen lediglich von 30% drainierter Fläche auszugehen ist. Er beschreibt zum anderen den landwirtschaftlich bedeutenden Zusammenhang von Düngung und Bewässerung.
Herr Prof. Röttcher und Herr Martens beantworten alle Fragen und ergänzen stellenweise ihre Vorträge.
Ratsherr Grimm erfragt, was politisch auf den Weg gebracht werden müsse und welches der nächste sinnvolle Schritt sei.
Erster Stadtrat Moßmann führt aus, dass zu dem heutigen Vortrag nun noch der Abschlussbericht fehle. Er sieht es als Aufgabe der Verwaltung an, nach Vorlage des Abschlussberichtes in die Abstimmung zu gehen und konkrete Maßnahmen, ggf. durch Fördermaßnahmen finanziert, daraus abzuleiten.
Frau Hapke, Einwohnerin der Hansestadt Lüneburg, möchte wissen, wie sích eine jährliche Entnahme von 1,3 Mio m³ Elbewasser im Jahr auf den Fluss auswirke, und sie möchte wissen, wie der Eingriff ausgeglichen werde.
Herr Bartscht, Leitung Fachdienst Umwelt des Landkreises Lüneburg, erläutert, dass eine Entnahme nur nach Erteilung einer Erlaubnis durchgeführt werden dürfe. Im Genehmigungsverfahren müssten alle Aspekte des Umweltschutzes überprüft und abgewogen werden.
Herr Bendzko, Kreisnaturschutzbeauftragter des Landkreises Lüneburg, bittet um Auskunft darüber, auf welcher Kartengrundlage die Bewertung der Ökosysteme erfolgt sei.
Frau Temmesfeld, Verein BI Unser Wasser, geht zunächst darauf ein, dass einige Themen, wie das Siedlungswasser, Kaskadennutzung, Upcycling und die im Sommer immer wieder trockenfallenden Biotope, nicht mit bearbeitet wurden. Sie bittet um Auskunft, wer das Konzept fortsetzt und mit welchen Geldern es finanziert werden soll.
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie schreibt ein Verbesserungsgebot vor. Das wird aus ihrer Sicht außer Acht gelassen.
Prof. Dr.-Ing. Röttcher betont, dass durch die Versickerungsmaßnahmen eine Verbesserung der Oberflächengewässer gefördert wird. Eine Anhebung des Wasserstands und dadurch mehr Wasser zur Verfügung zu stellen, wirkt sich positiv auf das gesamte System aus. Es handelt sich um ein Teilkonzept, welches in den einzelnen Bereichen bestimmt werden muss.
Herr Bartscht ergänzt dazu, um für die Biotope und die Fließgewässer etwas zu tun, muss das Gewässer angehoben werden. Die Kommunen sind jetzt in der Verantwortung für Detailplanungen zur Umsetzung künftiger Maßnahmen.
Erster Stadtrat Moßmann ergänzt dazu, dass mit dem Konzept bereits gute Denkanstöße vermittelt wurden.
Herr Ostermann hält abschließend fest, dass in dem Konzept Maßnahmen vorgestellt wurden, die realistisch umsetzbar sind. Am Ende können nur die Wassernutzer ein Projekt in Bewegung setzen, damit am Ende genug Wasser zur Verfügung steht, ohne die Wasserkörper zu überlasten.
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