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Auszug - Widmung und Einziehung von Straßen, Änderung der Straßenreinigungsverordnung  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 21
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 01.02.2024    
Zeit: 17:00 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturforum Lüneburg e.V.
Ort: Gut Wienebüttel, 21339 Lüneburg
VO/11116/24 Widmung und Einziehung von Straßen, Änderung der Straßenreinigungsverordnung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Richter
Federführend:Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Richter, Angelika  Bereich 21 - Steuern
   Bereich 72 - Straßen- und Brückenbau, Geodaten
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Widmung

Die nachstehend aufgeführten bautechnisch hergestellten Straßen werden gem. § 6 NStrG gewidmet:

An der Roten Bleiche

Gemarkung Lüneburg, Flur 30,

Flurstück 5/24

Hansestraße, Fußwege in der Grünanlage

Gemarkung Lüneburg, Flur 41,

Flurstück 120/303 tlw.

Die Nutzung wird auf den Fußngerverkehr beschränkt

Jens-Schreiber-Straße, Stichwege zur Grünanlage

Gemarkung Lüneburg, Flur 41, Flurstücke 120/98 und 120/103

Die Nutzung wird auf den Fußngerverkehr beschränkt

Memeler Straße, Parkplatz

Gemarkung Lüneburg, Flur 55, Flurstück 11/38 tlw.

An der Wittenberger Bahn

Gemarkung Lüneburg, Flur 25, Flurstück 18/44. Die Nutzung soll auf den Fuß- und Radfahrer- sowie den Anliegerverkehr beschränkt werden.

An der Buchholzer Bahn

Gemarkung Ochtmissen, Flur 5, Flurstück 30/8, Die Nutzung soll auf den Fuß- und Radfahrer- sowie den Anliegerverkehr beschränkt werden.

Hansestraße Stichstraße und Straßenbegleitgrün

Gemarkung Lüneburg, Flur41, Flurstück 137/206

 

Einziehung

Die nachstehend aufgeführten Verkehrsflächen werden gem. § 8 NStrG eingezogen oder teileingezogen:

Carl-Friedrich-Goerdeler-Str. 50,

ehemaliges Parkdeck

Gemarkung Lüneburg, Flur 50, Flurstück 501/5 tlw.

Viskulenhof, Durchgang zwischen den Häusern Salzstraße am Wasser 2 und Salzstraße am Wasser 3, 4, 5

Gemarkung Lüneburg, Flur 22, Flurstück 222/9 tlw. Die Nutzung wird auf den Fußngerverkehr beschränkt.

 

Straßenreinigungsverordnung

Die anliegende 12. Änderungsverordnung zur Änderung der Verordnung der Hansestadt Lüneburg über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung (Straßenreinigungsverordnung) wird mit Wirkung zum Tag nach der Veröffentlichung erlassen. Die Anlage ist Bestandteil der Sitzungsvorlage.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 38

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 0