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Auszug - Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil  

 
 
Sitzung des Schulausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Schulausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 08.02.2024    
Zeit: 16:00 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

 


4.1 Verlängerung der Genehmigung für die Außenstelle der Wilhelm-Raabe-Schule

 

Die Wilhelm-Raabe-Schule betreibt derzeit in den Räumlichkeiten der Stiftung Leuphana Universität (Wilschenbrucher Weg 84/84, 21335 Lüneburg) eine Außenstelle. Die Genehmigung des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung Lüneburg (RLSB) liegt derzeit nur bis zum 30.06.2024 vor.

 

Auf Antrag der Verwaltung wurde mit Schreiben des RLSB Lüneburg vom 18.01.2024 die Genehmigung für die Außenstelle der Wilhelm-Raabe-Schule bis längstens 31.12.2026 verlängert.

 

Derzeit ist mit einem Abschluss der stattfindenden Bauarbeiten bis spätestens 31.12.2026 zu rechnen. Mit der Stiftung Universität Leuphana wurde ein bis zum 31.12.2026ltiger Nachmietvertrag geschlossen.

Auf Nachfrage Herrn Kohlstedts zu einem Mietzins für das Gebäude wird auf die Beratung im nichtöffentlichen Teil des Verwaltungsausschusses am 07.11.2023 verwiesen.

 

 

4.2 Ausnahmeantrag nach § 129 Abs. 3 i. V. m. § 157 Abs. 1 NSchG der St.-Ursula-Schule betreffend

 

Entsprechend dem Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 30.05.2023 wurde zwischenzeitlich beim zuständigen Kultusministerium ein Ausnahmeantrag nach § 129 Abs. 3 i. V. m. § 157 Abs. 1 NSchG gestellt, um das Verhältnis von katholischen zu nichtkatholischen Kindern (derzeit 70:30) für die Dauer von vier Jahren auf 60:40 verändern zu können.

 

Nach Mitteilung des Kultusministeriums würde eine Entscheidung so rechtzeitig ergehen, dass das angepasste Verhältnis zu Beginn des Schuljahres 2024/2025 Anwendung finden kann.

 

Über die Entscheidung des Kultusministeriums wird zu gegebener Zeit unterrichtet.

 

 

4.3 Einrichtung von Funktionspostfächern für den Stadteltern- und Stadtschülerrat

 

Entsprechend dem Beschluss des Schulausschusses aus der Sitzung vom 14.09.2023 wurde bei der Lünecom ein entsprechendes Angebot zur Einrichtung von zwei Funktionspostfächern eingeholt. Dieses Angebot wurde nunmehr am 07.02.2024 seitens des Bereichs 12 (EDV) gegenüber der Lünecom angenommen.

 

Sobald die Funktionspostfächer eingerichtet und in Betrieb genommen wurden, wird darüber berichtet.

 

 

4.4 Information über den Fassadenschaden an der Wilhelm-Raabe-Schule

 

Seitens der Verwaltung wird ausgeführt, dass sich durch einen Frostschaden Dachziegel am Türmchen gelöst haben. Der Bereich sei unverzüglich abgesichert worden; ein Gerüst wurde aufgestellt, um den Giebel einzurüsten. Geplant ist eine komplette Sanierung, eine Photovoltaikanlage ist teilweise vorgesehen.

 

Grundsätzlich werden Dachflächen städtischer Gebäude 1-mal pro Jahr auf etwaige Schäden überprüft.

 

 

4.5 Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

 

Frau Bauer stellt die bisherigen Regelungen und Vorgaben auf Bundes- und Landesebene zu dem Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung anhand einer Power-Point-Präsentation vor (s.a. Anlage zu TOP 4.6).

 

Hiernach besteht ab Schuljahr 2026/27 ein Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung, beginnend mit dem 1.Jahrgang. Eine Verpflichtung zur Errichtung von Ganztagsschulen wird indes nicht ausgesprochen.

So können u.a auch sog. Schwerpunktschulen geschaffen werden.

 

Die Umsetzung des Rechtsanspruches obliegt den Ganztagsschulen; der Träger der öffentlichen Jugendhilfe (=HLG) hat grundsätzlich für die Ferienbetreuung zu sorgen.

 

Das Land stellt für die Maßnahmen des öffentlichen Jugendhilfeträgers keine Mittel bereit.

 

r die Hansestadt Lüneburg als Schulträger bleiben derzeit viele Fragen hinsichtlich der Umsetzung des Anspruches und dessen Finanzierung offen.

 

Herr Forster teilt mit, dass sich auch der NSt mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung befasse.

So habe es kürzlich ein Schreiben von Frau Hamburg (Nds. Kultusministerin) hierzu gegeben, wonach aktuell verschiedene Gespräche auf Bundes- und Landesebene geführt werden. Hinsichtlich der Schwerpunktschulen wurde die Empfehlung ausgesprochen, jene zu schaffen, sofern dies sinnvoll erscheine.

Aus dem Inhalt des Schreibens gehen leider keine konkreten Handlungsempfehlungen hervor.

 

Auf Nachfrage von Frau Henze wird mitgeteilt, dass es sich bei den sog. kapitalisierten Lehrerstunden um in einen monetären Wert umgewandelte Lehrerstunden handele, mit dem auf Antrag beim Land Ganztagsangebote der Schule von Dritten „eingekauft“ werden können.

 

 

Laut Herrn Pols würden sog. Schwerpunktschulen kurze Wege für Grundschüler:innen entgegenwirken.

 

Herr Forster hebt hervor, dass in der heutigen Sitzung lediglich über den aktuellen Sachstand informiert wurde; eine inhaltliche Auseinandersetzung wird nicht erfolgen.

 

Laut Herrn Kohlstedt sei es erforderlich, eine Sondersitzung zu dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung vorzusehen, da die nächste Sitzung des Schulausschusses erst am 06.06.2024 erfolge.

 

Laut Herrn Forster gibt es derzeit noch keinen Erlass zu dem Rechtsanspruch, sondern lediglich ein unverbindliches Schreiben. Es müsse daher erstmal der Erlass abgewartet werden. Sobald der Verwaltung belastbare Informationen vorliegen, können jene aufbereitet und den Mitgliedern des Schulausschusses vorgestellt werden.


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 4.5 Aktueller Sachstand Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für SuS im Grundschulalter (680 KB)