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Auszug - Bebauungsplan Nr. 190 "Spielhallen und Wettbüros" Aufstellungsbeschluss Beschluss über die Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange   

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 29.01.2024    
Zeit: 15:00 - 17:35 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/11078/23 Bebauungsplan Nr. 190 "Spielhallen und Wettbüros"
Aufstellungsbeschluss
Beschluss über die Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Tödter
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Hauschild, Kristin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Die Tagesordnungspunkte 7-10 werden gemeinsam beraten.

 

Stadtbaurätin Gundermann berichtet, dass im Juni 2022 das Spielhallenkonzept vorgestellt und jeweils einstimmig im Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat beschlossen wurde. Bei der Vorstellung des Konzeptes wurde dargestellt, dass ein Konzept alleine nicht ausreiche, um Spielhallen ablehnen zu können. Anhand der als Anlage beigefügten Präsentation erläutert sie, dass der Verwaltung aktuell 3 Nutzungsänderungsanträge von Spielhallen in Wettbüros (Lünertorstraße 9, hrsteg 1, Max-Jenne-Straße 5) sowie 1 Nutzungsänderungsantrag von Ladengeschäft in Spielhalle (Apothekenstraße 6) vorliegen. Das Konzept selbst habe noch keine rechtsverbindliche Wirkung, sondern es sei durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes rechtsverbindlich umzusetzen. Da die Nutzungsänderungsantge den beschlossenen Konzeptzielen entgegenstehen, besteht zudem der Bedarf, Veränderungssperren zu beschließen, um die Inhalte des beschlossenen Spielhallen- und Wettbürokonzepts rechtsverbindlich werden zu lassen.

 

Ende des letzten Jahres habe das Oberverwaltungsgericht ein Urteil in Bezug auf eine abgelehnte Bauvoranfrage für eine Spielhalle in der Apothekenstraße 6 abgegeben. Das Urteil, welches die Stadt Lüneburg zum Erlass eines Bauvorbescheides verpflichtet, werde am 10.02.2024 rechtskräftig. Mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie dem Erlass einer Veränderungssperrennte eine neue Spielhalle an diesem Standort verhindert werden. Dafür müsse vor dem 10.02.2024 die vorliegenden Vorlagen vom Rat beschlossen werden und die Aufstellung des B-Planes sowie die Veränderungssperre durch Veröffentlichung im Amtsblatt rechtskräftig sein.

 

Die Verwaltung beabsichtige die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 190 „Spielhallen und Wettbüros“, welcher als einfacher Bebauungsplan lediglich Textfestsetzungen zur Steuerung von Spielhallen und Wettbüros trifft. Anhand der Präsentation stellt Frau Gundermann den Geltungsbereich des Bebauungsplans dar. r den gesamten Geltungsbereich dieses einfachen Bebauungsplans rden die erforderlichen Textfestsetzungen zur empfohlenen Steuerung und Ausschluss von Spielhallen und Wettbüros entsprechend des Konzeptes getroffen.

 

In Bezug auf die vier erwähnten Nutzungsänderungsanträge erklärt sie, dass einer der Anträge aufgrund eines entgegensprechenden vorhanden B-Planes (nertorstraße 9; B-Plan Nr. 171 Altenbrücker Damm/Lüner Damm) abgelehnt werden könne.

 

r die übrigen drei Anträge würden Veränderungssperren erforderlich sein.

 

 

Ratsherr Kohlstedt befürwortet das Vorgehen und erinnert, dass Spielhallen immer auch mit dem sozialen Abstieg von rger:innen einhergehen. Daher müsse dies in der Innenstadt verhindert werden.

 

Ratsherr Grimm fragt, ob in der Max-Jenne-Straße eine aktive Spielhalle angesiedelt ist oder nur eine Spielhalle genehmigt wurde.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass der Antragssteller viele Spielhallen in neburg besitze, einige davon jedoch nicht mehr in Betrieb seien. Durch veränderte Rechtsbedingungen gehe der Trend hin zu Wettbüros.

 

Herr Eberhard, Bereichsleiter 61, bestätigt, dass es momentanen den Trend zu geben scheint. Über Gründe lasse sich nur spekulieren.

 

Ergänzung:

Der Gesetzgeber hat die Anforderungen an die Betreiber von Spielhallen und Wettannahmevermittlungsstellen über die Jahre verschärft. Besonders gilt dies für den Betrieb von Spielhallen, u.a. durch höhere Anforderungen an das Aufsichtspersonal, zum Nichtraucherschutz, durch Unterbindung der Abgabe von kostenfreien Getränken an Kunden aber auch durch eine erhöhte Besteuerung von Spielhallen. Neben der gegenüber Wettvermittlungsstellen stärkeren Konkurrenz durchOnline-Spielhallen“hrt dies dazu, dass der Betrieb von Spielhallen weniger lukrativ für die Betreiber wird.

 

 

Auf Nachfrage von Ratsherr Neumann erklärt Stadtbaurätin Gundermann, dass die Veränderungssperre nicht mehr gebraucht werde, sobald der B-Plan rechtskräftig sei.

 

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. r den dargestellten Geltungsbereich wird der (einfache) Bebauungsplan Nr. 190Spielhallen und Wettbüros aufgestellt. Der Geltungsbereich ist in der Anlage dieser Beschlussvorlage dargestellt.
  2. Planungsziel ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Steuerung von Spielhallen und Wettbüros als Unterart der Vergnügungsstätten im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg.
  3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang im Bereich Stadtplanung und im Internet durchzuführen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 0

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 7-10_B-Plan 190 Spielhallen und Wettbüros 29-01-2024 (2420 KB)