Bürgerinformationssystem
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Erster Stadtrat Moßmann begrüßt Herrn Müller von der Ingenieurgemeinschaft Dr.-Ing. Schubert. Er stellt zunächst die strategischen Ausgangspunkte und Rahmenvorgaben, die die Verwaltung bei einer Parkraumbewirtschaftung zu beachten hätte, dar. Seine Präsentation ist als Anlage im digitalen Informationssystem hinterlegt (Folien 23-27). Erster Stadtrat Moßmann hält das Ziel der Umsetzung eines Parkraumbewirtschaftungs-konzeptes im ersten Halbjahr 2024 aufgrund der Personalsituation in 32 für ambitioniert. Im Hinblick auf Bewohnerparken verweist er auf die im Bundesrat gescheiterte Gesetzesreform zum StVG und zur StVO. Vorgesehen waren erleichterte Anordnungsmöglichkeiten für das Bewohnerparken.
Herr Müller stellt den Entwurf eines Parkraumkonzeptes für die Hansestadt Lüneburg vor. Seine Präsentation ist in zwei Teile gegliedert, Bestandsanalyse und Bewirtschaftungskonzept, wobei nach jedem Teil ein Fragenblock vorgesehen ist. Aus Lesbarkeitsgründen werden Diskussion und Fragen im Protokoll zusammengefasst dargestellt. Die Präsentation Herrn Müllers ist als Anlage im digitalen Informationssystem hinterlegt (Folien 28-66). Zur Bestandsanalyse:
Ratsherr Soldan fragt, ob sich die Ergebnisse der Bestandsanalyse aufgrund der im Sommer durchgeführten Untersuchung nun im Winter anders darstellen würden. Herr Müller erwidert, dass im Herbst/Winter mit einer etwas höheren Auslastung der Parkhäuser zu rechnen sei.
Ratsherr Heerbeck möchte wissen, ob es eine Bewertungsmatrix zur Attraktivität eines Parkhauses gebe. Diese hänge aus seiner Sicht nicht nur mit den Parkgebühren zusammen. Herr Müller antwortet, dass die Attraktivität eines Parkhauses auch von Ausstattung, Beleuchtung und Befahrbarkeit abhängig sei. Bei dem Ziel, Straßenräume vom ruhenden Verkehr zu entlasten und die Auslastung der Parkhäuser zu erhöhen, müsse man daher nicht nur wirtschaftlich steuern, sondern auch die Ausstattung der Parkhäuser insgesamt verbessern. Bei der Untersuchung zur Parkraumbewirtschaftung seien die Parkhäuser jedoch nicht gesondert betrachtet worden.
Herr Wenk, stellvertretendes beratendes Mitglied auf Vorschlag des ADFC, fragt, wie viele Stellflächen für Pkw im öffentlichen Verkehrsraum der Hansestadt Lüneburg zur Verfügung stünden. Herr Müller beziffert die Anzahl der Stellflächen in dem untersuchten Gebiet auf ca. 5000 – 6000. Herr Meyer, stellvertretendes beratendes Mitglied auf Vorschlag des LCM, hält den Standard der Lüneburger Parkhäuser für sehr unterschiedlich. Er erkundigt sich, welche Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität der Parkhäuser, gerade für Anwohnende, getroffen werden könnten. Herr Müller nennt als wesentlichen Anreiz zur vermehrten Nutzung der Parkhäuser den finanziellen Aspekt. Bezugnehmend auf das Parkhaus am Klinikum hält er ein arbeitgeberseitiges Engagement zur Bereitstellung von Parkplätzen für Angestellte des Klinikums für denkbar. Zu einem attraktiven Parkhaus gehörten auch gute Erreichbarkeit, ausreichende Beleuchtung und Wegesicherheit im direkten Umfeld. Herr Siewert, stellvertretendes beratendes Mitglied auf Vorschlag der IHK, erkundigt sich nach der Systematik der Zählweise von Parkhäusern und Stellplätzen. Herr Müller führt aus, dass zu den Parkhäusern nicht nur auf die Zahlen der Betreibergesellschaften zurückgegriffen wurde, sondern wie die Stellplätze im Straßenraum seien auch die Parkplätze in Parkhäusern durch das Ingenieurbüro gezählt worden. Die Auslastung von über 100% sei durch die Berücksichtigung von Falschparkenden errechnet worden.
Ratsherr Blanck sieht bezüglich der schlechten Auslastung der Parkhäuser eine Art Ost-West-Aufteilung der Stadt. Im Westen würden seiner Meinung nach zunächst die kostenfreien Parkplätze auf den Sülzwiesen angesteuert, bevor Autofahrende die Nutzung eines Parkhauses in Betracht zögen. Tendenziell zunehmende Pkw-Ausmaße machten es schwieriger, in älteren Parkhäusern mit engeren Bemessungen zu rangieren und könnten ebenfalls ein Grund für die schlechte Auslastung für Parkhäuser sein. Herr Müller entgegnet, dass sein Büro hinsichtlich der Auslastung von Parkhäusern keine Verkehrsströme analysiert habe. In der Untersuchungsphase sei durchgängig beobachtet worden, dass kostenfreie Parkflächen meist voll ausgelastet seien, während kostenpflichtige Parkmöglichkeiten tendenziell viel weniger ausgelastet seien. Er stimme Ratsherrn Blanck zu, dass die Parkhäuser sozusagen nicht mit den größeren Pkws mitgewachsen seien. Die „Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs“ (EAR) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) sähen inzwischen Parkflächen von 2,65 m Breite und 5,20 m Länge vor. Diese Maße würden in älteren Parkhäusern doch häufig unterschritten und diese von größeren Fahrzeugen nicht oder nur erschwert nutzbar.
Ratsherr Schultz plädiert dafür, dass Parkhäuser sowie deren Ein- und Ausgänge komfortabler und damit attraktiver werden. Insbesondere das Karstadt-Parkhaus sei sehr schlecht befahrbar und nicht mehr zeitgemäß.
Gleichstellungsbeauftragte Fischer verweist auf belastbare Statistiken im Zusammenhang von motorisierter Mobilität und Geschlecht. Die meisten Pkw seien auf Männer angemeldet, mehr Männer als Frauen verursachen Unfälle mit Kfz. Daher bitte sie, in der Diskussion auf das Narrativ, Frauen könnten nicht bzw. schlechter Auto fahren und parken, zu verzichten.
Ratsherr Soldan bittet um Auskunft zu der Auslastung von Bewohnerparkflächen im Innenstadtbereich. Herr Müller teilt mit, dass die meisten Parkflächen für Bewohner in Mischnutzung bewirtschaftet würden (Parkscheinregelung und Anwohnerausweis). Die Zahlen zu der Gesamtauslastung von Bewohnerparkflächen wurden erhoben, es erfolgte keine Überprüfung, in welcher Relation Parkflächen von Bewohnern oder übrigen Besuchenden genutzt würden.
Erster Stadtrat Moßmann gibt zu bedenken, dass laut der Analyse (Folien 48 und 49) insbesondere Pendler:innen unter der Woche kostenlose Parkplätze in den Wohnquartieren in Anspruch nehmen und dadurch zu dem enormen Parkdruck beitragen.
Fragenblock Bewirtschaftungskonzept:
Ratsherr Lühmann fragt, welche Alternativen für den Entfall von Parkplätzen in der westlichen Altstadt geschaffen werden könnten. Diese Frage sei insbesondere für ältere und mobilitätseingeschränkte Personen von großer Wichtigkeit. Herr Müller führt aus, dass bestimmte Parkflächen deshalb entfallen müssten, da deren Ausweisung rechtlich nicht zulässig sei. In anderen, benachbarten Bereichen solle daher das Angebot an Bewohnerparkplätzen erweitert werden.
Erster Stadtrat Moßmann macht deutlich, dass die vorgeschlagene Ausweitung von Bewohnerparkflächen zur Reduzierung der Parksuchverkehre führen werde. Einige stadtnahe Flächen, z.B. der Marienplatz und die Reitende-Diener-Straße, seien überwiegend von dauerparkenden Bewohnern belegt und nur wenige öffentliche Parkplätze stünden zur Verfügung. Diese wenigen Parkplätze induzierten jedoch ein Übermaß an Parksuchverkehren, obwohl sich das Parkhaus Am Graalwall in unmittelbarer Nähe befinde. Daher müsse u. a. intensiv über die Preisgestaltung in den Parkhäusern nachgedacht werden.
Ratsherr Neumann ist der Meinung, dass Bewohner in der Altstadt ein Recht auf Bewohnerparken haben sollten. Es sei nachvollziehbar, dass bestimmte öffentliche Parkflächen entfallen sollen, um den Parksuchverkehr zu reduzieren. Die Ausstattung der Parkhäuser müsse darum auch im Hinblick auf Beleuchtung, Videoüberwachung und ausreichend große Parkflächen verbessert werden. Er sehe die vorgeschlagene Erhöhung der Gebühren für Bewohnerparkausweise kritisch, da dies insbesondere Menschen mit mittlerem und geringem Einkommen treffe, die überwiegend in engbebauten Quartieren in Mietwohnungen lebten. Ratsherr Neumann regt bezüglich der Parksituation rund um das Klinikum an, einmal in das Gespräch mit der Gesundheitsholding zu gehen.
Ratsherr Soldan bittet Herrn Müller um eine Einschätzung zur Bereitstellung von Parkflächen in städtischen Parkhäusern für Bewohner, ggfs. subventioniert durch die Stadt. Des Weiteren möchte er wissen, ob Bewohnerparken auch auf bewirtschafteten Flächen erfolgen könne und welche Auswirkungen eine Verteuerung des Bewohnerparkausweises vermutlich hätte. Bei der Diskussion um Parkgebühren halte er auch Informationen über die durchschnittliche Parkdauer in Parkhäusern für wichtig. Herr Müller betont die Relation der Kosten von privaten und öffentlichen Parkflächen. Private Stellplätze seien um ein Vielfaches teurer, den vorgeschlagenen Preisanstieg für Bewohnerparken halte er für moderat. Das innerstädtische Flächenangebot sei begrenzt, eine Bewirtschaftung mit Lenkungswirkung daher geboten. Bewohnerparken mit gleichzeitiger Parkscheibenregelung bzw. Bewirtschaftung (sog. Mischnutzung) sei möglich. Für das Hanseviertel halte er dies allerdings nicht für sinnvoll, da dort kein Parkdruck bestehe.
Ratsherr Blanck spricht sich für die im Konzept vorgeschlagenen Preiserhöhungen aus. Seiner Meinung nach könnten Menschen, die sich den Kauf eines Autos leisten könnten, auch für die Bereitstellung öffentlicher Flächen als Parkmöglichkeit einen Preis entrichten. Dieser liege aller Erfahrung nach deutlich unter den Preisen für privat angemietete Stellplätze. Eine Bereitstellung von Flächen in Parkhäusern als Bewohnerparken könne durchaus diskutiert werden.
Ratsherr Bieber verlässt die Sitzung um 18 Uhr.
Herr Siewert, stellvertretendes beratendes Mitglied auf Vorschlag der IHK, fragt, ob die Ausweitung des Bewohnerparkens das öffentliche bzw. Besucherparken ausschließen würde. Herr Müller entgegnet, dass für die Bewohnerparkzonen in den Randgebieten eine Mischnutzung vorgesehen werden könne. Herr Siewert gibt zu bedenken, dass neben einer generellen Attraktivitätssteigerung von Parkhäusern auch die Themen Verkehrsinformation und Verkehrslenkung, insbesondere für Besuchende von außerhalb, von Bedeutung seien. Im Hinblick auf die Parkflächen auf den Sülzwiesen bittet er zu berücksichtigen, dass diese auch viele Mitarbeitende der Innenstadt nutzen. Am Bewirtschaftungskonzept erachte er den Ansatz für Kurzzeitparken rund um den Marktplatz als positiv. Er schlägt vor, diesen Ansatz in wenigen weiteren innenstadtnahen Zonen umzusetzen.
Ratsherr Heerbeck erkundigt sich bei Herrn Müller, ob eine Aufteilung der Parkgebührenzonen in Ost und West sinnvoll wäre. Herr Müller hält dies nicht für zielführend.
Ratsherr Schultz spricht sich dafür aus, die Erhöhung von Parkgebühren mit „Augenmaß“ zu betrachten. Er weist darauf hin, dass mobilitätseingeschränkte Personen auf einen Pkw und damit auch auf einen Stellplatz angewiesen seien. Er wünsche sich, dass die Innenstadt weiter mit dem Pkw erreichbar sei. Eine autofreie Innenstadt erachte er nicht als erstrebenswert.
Herr Müller teilt mit, dass Behindertenstellplätze auch in zentralen Bereichen geplant werden bzw. bestehen bleiben.
Herr Meyer, stellvertretendes beratendes Mitglied auf Vorschlag des LCM, spricht sich dafür aus, dass gerade Senior:innen die Möglichkeit haben müssten, mit dem Auto die Innenstadt zu erreichen, dass Kurzzeitparken in der Innenstadt möglich sein sollte und dass die Sülzwiesen weiterhin als kostenfreie Parkmöglichkeit bestehen bleiben sollten. Er weist auf die Bedeutung Lüneburgs als Oberzentrum hin, das auch aus dem ländlichen Raum gut erreichbar sein sollte. Herr Meyer kritisiert den Zeitpunkt der Analyse, die erhobenen Zahlen seien im Sommer 2022 einmal durch die Jahreszeit („Radfahrsaison“) als auch durch die Nachwirkungen der Corona-Pandemie verzerrt und würden nicht den aktuellen Bedarf abbilden. Herr Müller betont, dass die Innenstadt selbstverständlich auch künftig mit dem Auto erreichbar sein werde. Durch die Ausweitung von Bewohnerparken gäbe es sicherlich einige Verlagerungseffekte. Die mögliche Umsetzung eines Parkraumbewirtschaftungskonzeptes bedürfe einer fortwährenden Evaluierung, um die Push- und Pull-Maßnahmen in ihren Auswirkungen auf verschiedene städtische Gruppen bewerten zu können. Weitere Pull-Maßnahmen, wie z.B. Förderung von ÖPNV und Radverkehr, sollten parallel erfolgen.
Herr Dorn, Leitung des Bereiches 32 – Ordnung und Verkehr –, informiert zur Auswertung von Kurzzeitparken über das Handyparken. Durchschnittlich werde etwa eine Stunde über das Handyparken geparkt. Die Parksituation an Markttagen rund um den Marktplatz hätte der Bereich 32 bereits einmal ausgewertet, die Ergebnisse würden im nächsten Diskussionsprozess aufbereitet präsentiert.
Ratsfrau Raiher hält eine Erhöhung der Gebühren für Bewohnerparken bei gleichzeitiger Reduzierung der Jahresgebühr für einen Stellplatz im Parkhaus für überlegenswert. Sie fragt bezugnehmend auf die Angaben der Folie 54 der Gesamtpräsentation nach dem zeitlichen Horizont der Einführung der Parkgebührenzonen. Herr Müller antwortet, dass „kurzfristig“ als sofortige Umsetzung bzw. Umsetzung in 2024 zu verstehen sei. Die Mittelfristigkeit bemesse sich an der Evaluation der kurzfristigen Umsetzung.
Ratsherr Soldan verweist auf den parallel laufenden Prozess des NUMP und fragt, ob aus den Überlegungen zum Parkraumbewirtschaftungskonzept Ideen abgeleitet werden könnten, welche Parkflächen möglicherweise entfallen und ob Parkflächen ggfs. neu entstehen müssten. Herr Müller antwortet, dass er die Anzahl der Stellplätze insgesamt für Lüneburg als ausreichend erachte. Aufgrund des fehlenden Flächenangebots halte er es aktuell nicht für möglich, weitere Parkflächen und/oder Park-and-Ride-Anlagen zu generieren. Andererseits solle der Bestand an Parkhäusern auch nicht verringert werden, eher sollten die vorhandenen Flächen optimaler an den aktuellen Bedarf angepasst werden.
Ausschussvorsitzende Redenius bedankt sich bei Herrn Müller für die Vorstellung des Parkraumbewirtschaftungskonzepts und die Bereitschaft, sich den Fragen des Gremiums zu stellen.
Erster Stadtrat Moßmann fasst aus der Diskussion zum Parkraumbewirtschaftungskonzept abschließend den aus seiner Sicht wahrgenommen Konsens zusammen, nämlich eine moderate Anhebung der Parkgebühren, eine Erhöhung der Auslastung der Parkhäuser und insgesamt eine Verringerung der Parksuchverkehre und des motorisierten Individualverkehrs (MIV) in der Innenstadt. Er greife den Gedanken auf, Entgeltsenkungen bei gleichzeitiger höherer Auslastung der Parkhäuser zu prüfen und gehe dafür gerne in Gespräche mit der Geschäftsführung der Lüneparken GmbH. Erster Stadtrat Moßmann wünscht sich eine rechtmäßige Regelung zum Kurzzeitparken in Nähe des Marktes an Markttagen. Er betont, dass die Lüneburger Innenstadt nicht nur Wirtschafts-, sondern auch Wohnraum sei. Denn auch die Menschen die in der Innenstadt leben, beleben diese und tragen zu ihrer Attraktivität bei. Durch die angestrebte Reduzierung des MIV werde sich die Aufenthaltsqualität erhöhen. Eine autofreie Innenstadt sei jedoch nicht Ziel für Lüneburg; dies widerspreche dem wohl ebenfalls einhelligen Postulat, die Erreichbarkeit der Innenstadt für alle zu gewährleisten. Mit dem Parkraumbewirtschaftungskonzept würden sich die verantwortlichen Gremien im ersten Halbjahr 2024 weiter beschäftigen. Eine Beschlussfassung durch den Rat solle für die Mitte des Jahres angestrebt werden. Mit der Verabschiedung einer neuen Parkgebührenordnung seien auch finanzielle Verbesserungen für den städtischen Haushalt zu erwarten.
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