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Beschluss: Beschlussvorschlag:
a) Der Jahresabschluss 2022 der Stiftung Hospital St. Nikolaihof gemäß Anlage 1 wird festgestellt. Aus dem Jahresüberschuss des Jahres 2022 in Höhe von insgesamt 498.580,91 EUR wird ein Betrag in Höhe von 166.193,64 EUR der freien Rücklage sowie ein Betrag von 328.353,02 EUR der zweckgebundenen Rücklage / Gebäuderücklage zugeführt.
Darüber hinaus wird ein Betrag von 4.034,25 EUR als Inflationsausgleich dem satzungsgemäß zu erhaltenden Kapitalvermögen zugeführt. Dies geschieht unter Ausschöpfung des zulässigen Rahmens der abgaberechtlichen Vorschriften der §§ 55 ff. der Abgabenordnung.
b) Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 der Stiftung Hospital St. Nikolaihof wird zur Kenntnis genommen.
c) Der Oberbürgermeisterin wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2022 erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:8 Nein-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
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