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Beratungsinhalt:
Das Rechnungsprüfungsamt, Herr Jonas, berichtet über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2022 der Hospitäler, die keinerlei Anlass zu Beanstandungen gegeben habe. Daher stehe einer Entlastung der Oberbürgermeisterin nichts entgegen. Die folgenden Beschlüsse zu den TOP 6 bis 8 erfolgen jeweils einstimmig.
Beschluss: Beschlussvorschlag: a) Der Jahresabschluss 2022 der Stiftung Hospital zum Graal gemäß Anlage 1 wird festgestellt. Aus dem Jahresüberschuss des Jahres 2022 in Höhe von insgesamt 75.893,64 EUR wird ein Betrag i. H. v. 8.267,72 EUR der freien Rücklage zugeführt sowie ein Betrag von 981,39 EUR der zweckgebundenen Rücklage.
Darüber hinaus wird insgesamt ein Betrag von 66.644,53 EUR als Inflationsausgleich dem satzungsgemäß zu erhaltenden Kapitalvermögen zugeführt. Dies geschieht unter Ausschöpfung des zulässigen Rahmens der abgaberechtlichen Vorschriften der §§ 55 ff. der Abgabenordnung.
b) Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 der Stiftung Hospital zum Graal wird zur Kenntnis genommen.
c) Der Oberbürgermeisterin wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2022 erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:8 Nein-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
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