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Auszug - Jahresabschluss der Stiftung Hospital zum Graal für das Haushaltsjahr 2022 und Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 sowie Entlastung der Oberbürgermeisterin  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Interne Services
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Finanzen und Interne Services Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 14.12.2023    
Zeit: 17:00 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/10996/23 Jahresabschluss der Stiftung Hospital zum Graal für das Haushaltsjahr 2022 und
Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 sowie Entlastung der Oberbürgermeisterin
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Schnackenbeck
Federführend:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Schnackenbeck, Isabell  Fachbereich 2 - Finanzen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Das Rechnungsprüfungsamt, Herr Jonas, berichtet über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2022 der Hospitäler, die keinerlei Anlass zu Beanstandungen gegeben habe. Daher stehe einer Entlastung der Oberbürgermeisterin nichts entgegen.

Die folgenden Beschlüsse zu den TOP 6 bis 8 erfolgen jeweils einstimmig.

 


Beschluss:

Beschlussvorschlag:

a) Der Jahresabschluss 2022 der Stiftung Hospital zum Graal gemäß Anlage 1 wird festgestellt. Aus dem Jahresüberschuss des Jahres 2022 in Höhe von insgesamt 75.893,64 EUR wird ein Betrag i. H. v. 8.267,72 EUR der freien Rücklage zugeführt sowie ein Betrag von 981,39 EUR der zweckgebundenen Rücklage.

 

Darüber hinaus wird insgesamt ein Betrag von 66.644,53 EUR als Inflationsausgleich dem satzungsgemäß zu erhaltenden Kapitalvermögen zugeführt. Dies geschieht unter Ausschöpfung des zulässigen Rahmens der abgaberechtlichen Vorschriften der §§ 55 ff. der Abgabenordnung.

 

b) Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 der Stiftung Hospital zum Graal wird zur Kenntnis genommen.

 

c) Der Oberbürgermeisterin wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2022 erteilt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:8 

Nein-Stimmen:0 

  Enthaltungen:0