Bürgerinformationssystem
5.1 Einwohnerfrage 1 Es liegt eine Einwohnerfrage zum Stand des Bauvorhabens Grundschule Rotes Feld aus dem Jahr 2021 vor.
Herr Vogel erläutert seine Anfrage. Derzeit seien drei Klassen der Grundschule in Containern untergebracht. Die Zahl der Ganztagsschüler:innen habe sich erhöht und werde sich weiter erhöhen. So sei damit zu rechnen, das rund 2/3 eines jeden Jahrganges eine Ganztagsbetreuung wünschen. Nach den vorgesehenen Baumaßnahmen der Hansestadt Lüneburg sei die Grundschule im Roten Feld bis zum Haushaltsjahr 2027 nicht berücksichtigt. Dies sei nicht nachvollziehbar, zumal auch über das Bauvorhaben aus dem Jahr 2021 noch nicht entschieden wurde.
Herr Forster teilt mit, dass es ab Schuljahr 2026/27 einen Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung gibt. Das Thema wird ganzheitlich betrachtet. Bei den Baumaßnahmen müssen Prioritäten -im Hinblick auf die finanziellen und personellen Ressourcen- gesetzt werden. Der gesetzliche Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung würde nicht zwangsläufig mit einer Baumaßnahme einhergehen.
Aus den Reihen der Ausschussmitglieder wird die Priorisierung der städtischen Baumaßnahmen als notwendig und nachvollziehbar angesehen.
Die Einwohnerfrage als auch die Stellungnahme der Verwaltung sind als Anlagen dem Protokoll beigefügt.
5.2 Einwohnerfrage 2 Die zweite Einwohnerfrage bezieht sich auf einen kürzlich erschienenen LZ-Artikel zum Neubau des Schulhofes Johanneum. Es wird angefragt, ob bei der Planung und anschließenden Umsetzung auf eine barrierefreie Gestaltung geachtet wurde und die Einbindung des Behindertenbeirates erfolgte.
Frau Lucht teilt mit, dass Fragen zu einer barrierefreien Gestaltung von Außenanlagen mit der jeweiligen Schule besprochen werden; vorliegend wird die Außenanlage in vielen Teilen, aber nicht vollständig, barrierefrei sein. Es erfolge grundsätzlich eine Einbindung des Behindertenbeirates.
5.3 Grundsätzliches Frau Dartenne fragt an, aus welchen Gründen vorab eingehende Einwohnerfragen seitens der Verwaltung nicht auch gleich an die Ausschussmitglieder verschickt werden.
Laut Herrn Forster werden Einwohnerfragen, welche im Rahmen einer Sitzung gestellt werden, dem Protokoll beigefügt.
Grundsätzlich liegt es in der Entscheidungsgewalt des Einwohners/der Einwohnerin, an wen und wann eine Frage gestellt wird. Handelt es sich um Anfragen, bei denen die Verwaltung in cc, also lediglich in Kenntnis gesetzt wird, besteht seitens der Verwaltung kein Handlungsbedarf, die Frage weiterzuleiten.
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