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Beratungsinhalt:
Frau Voll (BauBeCon Sanierungsträger GmbH) stellt sich, den Sanierungsträger und das Sanierungsgebiet Westliches Wasserviertel vor. Aufgrund einer Neufassung der Niedersächsischen Städtebauförderungsrichtlinie R-StBauF sei die Einführung einer kommunalen Modernisierungsrichtlinie notwendig geworden. Anhand der als Anlage beigefügten Präsentation erläutert Frau Voll die entsprechenden Rechtsgrundlagen und weitere Hintergrundinformationen zur neuen R-StBauF. Anschließend stellt sie einzelne Regelungen der Richtlinie, Beispiele für Fördergegenstände und die Förderhöhen vor.
Ratsfrau John erkundigt sich, ob bei Dachsanierungen auch PV-Anlagen erlaubt werden.
Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass die historische Dachlandschaft als Denkmal unter Schutz steht. Dieses ungestörte und homogene Bild wolle man behalten. Es gebe ein Solarkataster (von vor 10 Jahren), welches darstellt, wo PV-Anlagen ohnehin schon möglich sind. Zudem müsse auch die Dachkonstruktion entsprechend geeignet sein. Derzeit führe man Listen mit Anträgen zu Solaranlagen und mit einfachen Anfragen im Bereich der Gestaltungssatzung. Es werden sich die Anfragen und Anträge im Einzelfall angesehen und die Antragssteller:innen entsprechend beraten. Solaranlagen seien wichtig und es gebe große Potenziale auf Freiflächen, Parkplätzen, etc., sodass nicht zwingend in der historischen Innenstadt anfangen werden müsse. Dennoch stehe sie dem Thema offen gegenüber und man werde die Möglichkeiten prüfen.
Ratsherr Gros erkundigt sich, ob unter § 3 die Gestaltungssatzung in die Aufzählung aufgenommen werden sollte.
Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass diese unabhängig davon gilt. Zudem gelte auch die Denkmalschutzgesetzgebung, sodass die Aufzählung dann unvollständig würde. Es gebe Städtebaufördermittel für private Hauseigentümer:innen, die ausgeben werden könnten und man habe gezielt Private angesprochen und nach dem Interesse befragt. Inzwischen hätten sich schon einige Eigentümer:innen gemeldet, die an einer Förderung interessiert seien.
Stadtbaurätin Gundermann erläutert außerdem weitere Fragen des Ratsherrn Kohlstedt zu den eingestellten Haushaltsmitteln und verschiedene Jahresscheiben.
Außerdem erklärt sie, dass derzeit viel in Bewegung sei und es Solardachziegel gebe, die allerdings noch nicht so aussehen, wie es für die historischen Gebäude wünschenswert wäre. Die Nikolaikirche denke über verschiedene Lösungen nach, zuständig sei jedoch die Baubehörde der Kirche selbst. Die Stadt würde prüfen, wie sich ein Solardach der Kirche auf die Umgebung auswirken würde. Ihr liege viel daran, dass man positive Beispiele schaffe.
Frau Voll ergänzt, dass es für Kirchen keine Förderungen geben würde.
Ratsherr Schultz erkundigt sich nach dem Mehraufwand für das Personal und nach der Bürokratie.
Stadtbaurätin Gundermann berichtet, dass es in den letzten Jahren viele verschiedene Teamleitungen in der Stadtsanierung gegeben habe. Jetzt habe man mit Frau Hoffmann eine neue, sehr engagierte Mitarbeiterin gefunden, die mit viel Freude dabei ist und eigene Ideen entwickelt. Die Städtebauförderung sei eine sehr große Chance für die Stadt sowie die 1500 Einzeldenkmäler. Man könne dort eingreifen, wo etwas vernachlässigt wurde, weshalb sie sehr dankbar für dieses Programm ist.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss:
Die Förderrichtlinie der Hansestadt Lüneburg für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet „Westliches Wasserviertel“ – kurz Modernisierungsrichtlinie – wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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