Bürgerinformationssystem
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Ein Bürger weist darauf hin, dass sich eine Initiative unter dem Namen „Bezahlbarer Wohnraum im Erbbau Lüneburg“ gegründet habe. Das Erbbaurecht sei ursprünglich als soziale Idee konzipiert worden. Die Belastungen hätten sich jedoch durch die explodierenden Grundstückspreise bis zur Unzahlbarkeit erhöht, was er an einem Beispiel darstellt. Er fragt den Rat der Hansestadt Lüneburg, wie sich die Stadt bei einem aktuell verlangten Erbbauzinssatz von 4% und sogar 5 % bei der Klosterkammer zu dem Problem positioniert.
Ratsherr Blanck erklärt, dass die Problematik bereits bekannt sei. Er gehe davon aus, dass sich erst 2026 ein Handlungsbedarf ergeben werde. Bis dahin wolle man die Zeit nutzen, um Lösungen zu entwickeln.
Ratsfrau Lotze bestätigt, dass sie in der Vergangenheit wiederholt auf das Thema angesprochen worden sei. Man werde sich mit dem Thema befassen und auf die soziale Komponente achten. Die Grundstücke sollten aber nicht verkauft werden, um Spekulationsgeschäfte zu vermeiden.
Ratsherr Pols verweist auf unterschiedliche Erbbaurechtsgeber und die freie Vertragsgestaltung. Es sei richtig, dass auslaufende Verträge unter Umständen teurer würden, dies sorge für sozialen Sprengstoff. Die Grundstücke sollten nicht verkauft werden, die Erbbaurechtsnehmenden hätten aber die Möglichkeit, den Heimfall zu beantragen. Das führe zu der Frage, wie die Stadt und die Stiftungen damit umgehen würden. Mit diesen Fragen müsse man sich beschäftigen.
Ratsherr Neumann spricht sich dafür aus, dass die 4% - Regelung für Erbbauzinsen fallen müsse. Dies könne man jedoch nicht eigenmächtig umsetzen. Andererseits seien die Einnahmen für die Stadt willkommen, da damit auch freiwillige Leistungen ermöglicht würden. Dennoch sei es richtig, die Ausgaben zu verringern.
Ratsfrau Esders erklärt, dass sie sich im Gespräch befinde, um zu erfahren, welche Grundstücke betroffen seien. Grundsätzlich setze sie sich dafür ein, dass Wohnraum bezahlbar bliebe.
Ratsherr Soldan berichtet, dass man sich bereits interfraktionell zu dem Thema verständige. Es seien alle Verträge zu betrachten. Er halte eine Sozialklausel für individuelle Fälle für möglich. Nach seiner Kenntnis würden in den kommenden zwei Jahren keine Verträge auslaufen. Diese Zeit wolle man nutzen.
Ratsherr Köppen berichtet von einem Anschreiben der Klosterkammer, mit dem auf die Anhebung des Erbbauzinses reagiert wurde. Anpassungen würden sich bei Neuverhandlungen ergeben. Der Widerstand dagegen sei berechtigt, da es an manchen Stellen um existenzbedrohende Anhebungen ginge.
Stadtkämmerer Rink benennt die Anzahl der anzupassenden Verträge bis 2034, bei denen nur ein einzelnes Einfamilienhaus in städtischer Hand betroffen sein werde. Die Verwaltung werde den Prozess aktiv begleiten. Der Erbbauzins sei eher mit einer Miete vergleichbar als mit einer Steuer. Er sehe den Beratungen in den Gremien positiv entgegen.
Eine Bürgerin erkundigt sich, ob die Hansestadt Lüneburg die Förderung des Landes Niedersachsen für Taubenschläge in Höhe von 15.000,00 € je Taubenschlag in Anspruch nehmen werde.
Erster Stadtrat Moßmann weist darauf hin, dass es eine politische Anfrage zu diesem Thema gestellt wurde und auf der Tagesordnung stehe. Es seien bereits zwei Taubenschläge eingerichtet worden. Bevor weitere Taubenschläge errichtet würde, solle zunächst die Wirksamkeit beobachtet werde. Die Förderrichtlinie des Landes sei bekannt und der Bewilligungszeitraum verlängert worden, so dass auch später noch ein Antrag gestellt werden könne. Das Förderprogramm stehe im Übrigen auch gemeinnützigen Einrichtungen offen.
Die Einwohnendenfrage von Volker Constien wird zu Protokoll genommen und soll über das Protokoll beantwortet werden:
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, nachdem Sie im Dezember 2021 auf meine Einwohnendenfrage zur A39 und zum Nordland-Autobahnverein geantwortet hatten, habe ich darauf nicht reagiert. Ich möchte das nun, nach Ihrer Reaktion auf den Offenen Brief zu denselben Themen, nachholen. Es war gut, dass Sie in der vergangenen Ratssitzung nach nur einem Tag auf den Offenen Brief gegen den Autobahnbau reagiert haben. Ich spreche nicht für die 30 unterzeichnenden Gruppen, gehöre auch nur den wenigsten dieser Gruppen an, aber ich hatte ja wie gesagt 2021 eine entsprechende Einwohnendenfrage. Sicher gab es zeitliche Gründe vom Inhalt des Offenen Briefes lediglich die Forderungen zu nennen, leider kannten vermutlich nur wenige der Abgeordneten den gesamten Inhalt. Ihre Stellungnahme unterschied sich nicht von der Antwort auf meine Einwohnendenfrage von 2021: Sie haben ihre persönliche Meinung zur A39 wiederholt: Sie waren von Anfang an gegen den Bau. Ihr Verweis auf Beschlüsse des Verwaltungsausschusses und des Stadtrates, die den Bau der A39 befürworten, war auch 2021 schon die Begründung einer bis heute unveränderten Haltung der Stadtverwaltung. Auch der Grund für den Verbleib im Nordland-Autobahnverein hat sich seit 2021 nicht verändert.
Frage 1: Können Sie Beispiele nennen für wertvolle Informationen aus dem Nordland-Autobahnverein, die Sie auf anderem Weg nicht oder zu spät bekommen hätten? Zu Lärmschutz-Aspekt ihrer Stellungnahme: Der aktuell geplante Lärmschutz genügt den gesetzlichen Anforderungen. Darüberhinausgehende Klagen erscheinen daher aussichtslos. Warum also sollten die Planer weitere teure Verbesserungen planen?
Frage 2: Wann wurden denn zuletzt Beschlüsse gefasst, die den Bau der A39 befürworten, was steht drin und wie war die Entscheidungsfindung? Das Ratsinformationssystem konnte bei diesen Fragen nicht helfen, eine entsprechende Email-Anfrage von vor 10 Tagen ist noch in Bearbeitung.*)
Frage 3: Welcher Informationsstand der damaligen Entscheidungsträger*innen hat zu den Entscheidungen geführt? Falls die Beschlüsse bereits mehrere Jahre zurückliegen: Die letzten Jahre haben ja durchaus zu neuen Erkenntnissen geführt, die allesamt gegen den Autobahnbau sprechen. Beispiel A39: Das Umleitungskonzept, mit dem (wie bereits jetzt) jede Störung im Bereich der aktuellen Ostumgehung zu einem innerstädtischen Verkehrschaos führt, erst recht in der mehrjährigen Bauphase. Oder die katastrophalen Auswirkungen auf Natur- und Artenschutz insbesondere in den Abschnitten außerhalb des Stadtgebietes, die erst im Verlauf der Planungen richtig deutlich wurden. Über den Lüneburger Tellerrand hinauszuschauen ist hier durchaus angebracht. Genau wie bei • der Kostenentwicklung von anfangs 437 Mio. € auf mittlerweile 1,69 Mrd. €, • der möglichen Verfassungswidrigkeit des aktuellen Bundesverkehrswegeplans und • dem Versagen des Bundesverkehrsministeriums bezüglich der Emissions-Reduktionsziele. Wir brauchen eine sozial- und klimagerechte Verkehrswende, also weniger Straßenverkehr. Jeder Autobahnausbau und -neubau steht diesem Ziel entgegen, weil dadurch Anreize für mehr Straßenverkehr entstehen. Veraltete Beschlüsse müssen hinterfragt und korrigiert werden. Wie meine Einwohnendenfrage von 2021 basiert auch der Offene Brief auf der Klimakatastrophe. Auch zur Klimaschädlichkeit von Straßenbau gibt es neuere Erkenntnisse und die Stadt hat das Ziel der Klimaneutralität bis 2030. In der vergangenen Ratssitzung gab es Einwohnendenfragen bezüglich Klimaschutz von Tobias Uhlig von Fridays for Future und Karla Bauszus vom Klimaentscheid. Teile der Antworten gingen in Richtung Überprüfung künftiger Ratsbeschlüsse bezüglich Klimafreundlichkeit.
Frage 4: Gehören nicht auch veraltete Beschlüsse wie das Befürworten der A39 auf den Klima-Prüfstand? Entscheidungsträger*innen müssen umfassend über den aktuellen Sachstand informiert werden, um dann neue Beschlüsse fassen zu können. Vielen Dank
Antwort der Verwaltung:
Sehr geehrter Herr Constien!
Vielen Dank für Ihre Mail und auch ganz besonders Ihren Besuch im Stadtrat. Interesse und Engagement sind zwei wichtige Eckpfeiler einer demokratischen Stadtgesellschaft. Zum Thema A39 und zu Ihren Fragen. Vorhabenträgerin für den Bau der A 39 ist die Autobahn GmbH, Niederlassung Nord, Außenstelle Lüneburg, die im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) handelt. Die Einflussnahme der Hansestadt ist im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens rechtlich normiert und wurde in den vergangenen Jahren auch umfassend wahrgenommen. Die Hansestadt Lüneburg wird im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens als TÖB (Trägerin öffentlicher Belange) und Flächeneigentümerin beteiligt und hat sich in jedem Verfahrensschritt auf Grundlage des dafür zuständigen Verwaltungsausschusses positioniert.
Zudem besteht losgelöst von diesen formalen Beteiligungsmöglichkeiten ein regelmäßiger Austausch mit der Autobahn GmbH (und zuvor mit der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr) über den Planungstand zur A 39 auf Arbeitsebene, um die städtischen Interessen im durch die Gremienbeschlüsse vorgegebenen Rahmen frühzeitig und bestmöglich einbringen zu können. Beispielsweise geschah dies sichtbar im Zuge des Gestaltungsdialogs für den von der Hansestadt geforderten „Deckel“ im Bereich Lüne-Moorfeld.
Der von Ihnen angesprochene Nordland-Autobahnverein ist in diesem Zusammenhang eine weitere Informationsquelle und ein Spiegel der Positionen zum Vorhaben. Die Kenntnis möglichst aller Positionen zu dem Vorhaben A 39 ist für eine Kommunalverwaltung wertvoll, wenn es um die Klärung eigener Handlungsoptionen geht.
Um eine Plattform für Informationen zum Verfahrensstand zu schaffen, hat die Hansestadt Lüneburg bereits 2010 beschlossen, den Begleitausschuss A 39 einzurichten, den Sie kennen. Protokolle der Begleitausschusssitzungen gehen direkt an die Begleitausschussmitglieder bzw. sind im öffentlichen Ratsinformationssystem einsehbar.
Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt indes tagt generell nichtöffentlich; folglich sind die Vorlagen, Präsentation und Anlagen, sowie Protokolle auch nicht öffentlich einsehbar.
Der Hansestadt ist in dem Zusammenhang aber an Transparenz gelegen, weshalb alle Stellungnahmen und Einwendungen zum Planungsverfahren vollständig auf der Homepage der Hansestadt einsehbar und herunterzuladen sind: Mobilität (hansestadt-lueneburg.de)
Aus den Stellungnahmen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens werden die Forderungen der Hansestadt zur Reduzierung der Beeinträchtigungen durch das Vorhaben, insbesondere für die direkte Anwohnerschaft, deutlich und wurden über die Jahre hinweg auch bestärkt.
Letztmalig sind im Rahmen der Erörterungstermine am 22. und 23.06.2023 durch die Hansestadt die Forderungen z.B. nach Verlängerung des Tunnelbauwerkes, optimalem Immissions- und Erschütterungsschutz oder auch Beibehaltung der Rad- und Fußwegeverbindung durch das Lüner Holz vorgetragen worden. Sie sehen also, dass dieser Prozess aufmerksam verfolgt und die der Kommune eingeräumten Einflussmöglichkeiten im Sinne unserer Bürgerschaft wahrgenommen werden. Ihr Ansinnen die Bundesverkehrswegeplanung unter Klimaschutzaspekten zu hinterfragen, ist natürlich nachvollziehbar, jedoch auf anderer politischer und vor allem auf gesetzlicher Ebene umzusetzen.
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