Bürgerinformationssystem
- Herr Forster berichtet, dass der Beschluss der Bundesregierung, die Beratung und Vermittlung von Bürgergeld-Empfängern, die unter 25 Jahre alt sind, aus den Jobcentern in die Arbeitsagenturen zu verlagern (Rechtskreiswechsel) aufgehoben wurde und daher nicht zur Umsetzung kommt. Der geplante Gesprächstermin mit den Jugendämtern Landkreis Lüneburg und Hansestadt Lüneburg, dem Jobcenter sowie der Agentur für Arbeit findet daher nicht statt. - Herr Forster berichtet, dass in der Oberbürgermeisterkonferenz der Vorschlag eingebracht wurde, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, regulär in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht werden können. Das Land Niedersachsen wird dem Vorschlag auch im Hinblick auf die Regelungen des § 42a Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) nicht folgen. Die Hansestadt Lüneburg schließt sich der Einschätzung des Landes Niedersachsen an. - Herr Forster berichtet, dass im Rahmen des Inobhutnahmeverfahrens das Objekt in der Schießgrabenstraße ertüchtigt wird, um weitere 20 Plätze für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu schaffen. Laut Stellungnahme des Landesjugendamtes Niedersachsen sind die Räumlichkeiten geeignet. - Frau Zabel berichtet, dass es im Oktober 2023 zu zwei Budgetverschiebungen im Haushalt 2023 kam. Gründe hierfür sind, die Eröffnung einer dritten Gruppe im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), für die im Haushalt 2023 keine Finanzmittel zur Verfügung standen sowie die Weiterleitung von Fördermitteln aus der Richtlinie Qualität, die beim Land Niedersachsen abgerufen und an die Freien Träger von Kindertagesstätten weitergeleitet wurden. - Frau Bauer berichtet, dass durch das Land Niedersachsen zwei Fördermittelbescheide eingegangen sind:
Frau Schäfer möchte wissen, ob sich die Fördersumme aus der Richtlinie Qualität II in der gleichen Höhe bewegt, wie in den vorherigen Förderzeiträumen. Frau Penzkofer sagt zu, die Beträge zu ermitteln und nachfolgend im Protokolltext einzufügen. Die Fördersummen der Richtlinien Qualität und Qualität II gestalten sich für die drei Förderzeiträume wie folgt:
- Frau Skrobanek geht auf die neuen Benutzungs- und Elternbeitragsordnungen ab 01.08.2023 und der damit einhergehenden neu gestalteten Beitragsberechnungen unter Anwendung der neuen Einkommensstaffelung und der prozentualen Berechnung der Elternbeiträge ein. Die Umstellung des Berechnungsprogramms durch die Fachfirma nimmt doch mehr Zeit in Anspruch, als zunächst angenommen. Bereits mit Elternbrief im Juni 2023 wurden die Familien über die Änderungen in den Benutzungs- und Elternbeitragsordnungen informiert und es wurde die Empfehlung ausgesprochen, den errechneten Elternbeitrag vorsorglich zurück zu legen. Anfang November 2023 erging zusätzlich noch eine Elterninformation an die Kitas, die diese in ihren Einrichtungen ausgehängt haben und den Familien bei Bedarf aushändigen. Mit dieser wird den Familien empfohlen, den bisher festgesetzten Elternbeitrag weiterzuzahlen, wenn sich das Kind bereits vor August 2023 in der Betreuung in einer städtischen Kita befand, bzw. sich den errechneten Elternbeitrag zurück zu legen, falls das Kind erst ab August 2023 oder später in einer städtischen Kita betreut wird. Das Team Kindertagesstätten - Verwaltung und Controlling steht den Familien beratend und unterstützend zur Verfügung. Mit einer Umstellung des Programms wird aktuell Ende November 2023 gerechnet, so dass voraussichtlich ab Dezember 2023 die neuen Beitragsschreiben versendet werden können.
Ergebnis: Zur Kenntnis genommen.
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