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Auszug - Haushaltsplanentwurf 2024 für den Bereich Umwelt  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten (Dez. III)
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 23.11.2023    
Zeit: 16:01 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/10956/23 Haushaltsplanentwurf 2024 für den Bereich Umwelt
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Allerheiligen
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Beteiligt:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
Bearbeiter/-in: Allerheiligen, Sandra  DEZERNAT III
   Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Erster Stadtrat Moßmann leitet ein, dass durch Stadtrat Rink eine allgemeine Vorstellung der Haushaltslage erfolgen wird und sich danach die Berichte der Bereiche 31 und 34 anschließen werden.

 

Ausschussvorsitzender Gros erfragt, ob sich die derzeitige Haushaltslage negativ auf die Projekte, für die eine Förderung beantragt wurde, auswirken wird.

 

Erster Stadtrat Moßmann erwidert, dass es noch keine Mitteilung gibt, dass Förderzusagen nicht bedient werden können. Mittel, die im Klima- und Transformationsfonds bereitgestellt sind, müssen auch geleistet werden. Perspektivisch kann es zu Verzögerungen kommen.

 

Stadtrat Rink ergänzt dazu, dass sich die Sperre bundesweit auswirkt. Daher muss abgewartet werden.

 

Weiter wird durch Stadtrat Rink zum Thema anhand einer Präsentation berichtet. Diese ist als Anlage im digitalen Ratsinformationssystem hinterlegt.

 

Erster Stadtrat Moßmann erläutert dazu, dass aus seiner Sicht zum Thema Stellenplananträge ein guter Mittelweg gefunden wurde. Die Personaldecke ist, auch wenn es in den letzten Jahren bereits Personalzuwachs gab, noch nicht ausreichend. Es sind neue gesetzliche Aufgaben und erhöhte Fallzahlen hinzugekommen. Wenn die Klimaschutzziele, Klimaneutralität in 2030, erreicht werden sollen, so wird weiteres Personal benötigt.

 

Herr Schulz, Leitung des Bereiches 31 Umwelt -, berichtet zum Thema anhand einer Präsentation. Diese ist als Anlage im digitalen Ratsinformationssystem hinterlegt.

 

Ratsherr Grimm geht bei der Anmeldung der Verwaltungsstellen darauf ein, dass das Thema Ersatzbaustoffverordnung und Umsetzung der DIN 19639 bereits seit 2019 bekannt sei und ihm nicht klar ist, warum zu diesen Themen nicht bereits im vorherigen Haushalt eine Stelle angemeldet wurde.

 

Herr Schulz erläutert, dass die Vorgaben zur Umsetzung der Mantelverordnung (Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung, zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung) seit 2022 bekannt sind. Erst nach erfolgter Konkretisierung der Aufgaben durch das niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz sei eine Beantragung einer Stelle gerechtfertigt.

 

Stadtrat Rink ergänzt, dass zur Anmeldung neuer Stellen der Arbeitsumfang ganz konkret benannt werden muss.

 

Ratsherr Pols geht darauf ein, dass die Ilmenau bis zur Brausebrücke eine Bundeswasserstraße ist und erfragt, wo genau die Grenze zwischen der Hansestadt Lüneburg und dem Bund verläuft. Er möchte wissen, ob unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen eine Ursache für die Schäden sein könnten und man den Bund in Anspruch nehmen kann.

 

Zur Wasserrahmenrichtlinie bittet er um Auskunft darüber, ob für vorbereitende Maßnahmen zu dem Projekt Fischaufstiegsanlagen bereits Mittel im Haushalt mit eingestellt werden müssen.

 

Herr Schulz erläutert, dass gemäß Anlage 1 zum Bundeswasserstraßengesetz die Ilmenau von der Einmündung der Elbe bis zur Nordwestkante der Brausebrücke an der Abtsmühle in Lüneburg verläuft. Wenn eine Anlage an einem Gewässer defekt ist, haben die Eigentümer der Anlage für die ordnungsgemäße Instandsetzung zu sorgen. Das Wasserstren- und Schifffahrtsamt ist für die Sohle zuständig und die Anlagen am Ufer sind durch die Hansestadt Lüneburg zu unterhalten.

 

Aufgrund des aktuellen Standes der Abstimmungen zwischen den Beteiligten sei es derzeit noch nicht notwendig, Haushaltsmittel einzuplanen. Am 29.11.2023 werde es einen fachlichen Austausch zwischen dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) und der Hydroenergie Lüneburg GmbH & Co. KG geben. Ein Bericht wird der Hansestadt Lüneburg danach zugehen.

 

Erster Stadtrat Moßmann ergänzt, dass die Verwaltung den Termin für die gesetzliche Frist zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2027) nicht aus den Augen verliere und ein hohes Interesse an einer zeitnahen Entwicklung und Umsetzung einer Lösung für beide Standorte habe.

 

Ausschussvorsitzender Gros erläutert dazu, dass das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) für die Unterhaltung der Schiffbarkeit zuständig ist. Zudem wird kein Hafen durch den Bund betrieben.

 

Zur Sanierung des Uferbereiches erfragt Herr Spliesgar, beratendes Mitglied auf Vorschlag des NABU, warum das Ingenieurbüro mit der Erstellung zweier Planungsvarianten für die Maßnahme am Uferbereich der Ilmenau beauftragt wurde. Er geht auf die Bepflanzung ein und hebt hervor, dass für die Bepflanzung nicht viel Platz vorhanden sei. Er ergänzt, dass bei einer Bepflanzung mit der Bebauung weiter nach außen gegangen werden muss.

 

Erster Stadtrat Moßmann schlägt vor, die Vorplanung abzuwarten. Ein Bericht wird danach im Ausschuss erfolgen.

 

Ausschussvorsitzender Gros erfragt, ob gewährleistet werden kann, dass die Naturmauer bei der Baumaßnahme erhalten bleibt.

 

Herr Schulz berichtet, dass das angestrebt wird.

 

Ratsherr Grimm möchte wissen, wo sich der Erdfall befindet und ob der Erdfall Auswirkungen auf die bereits geplante Baumaßnahme des Fahrradweges hat.

 

Herr Schulz betont, dass die Naherholung beim Bauablauf mitberücksichtigt wird.

 

Ratshherr Pols geht davon aus, dass es sich bei der Ufermauer um ein eingetragenes Denkmal handelt.

 

Herr Schulz führt aus, dass es sich nach einem Gespräch mit dem Bereich Denkmalpflege bei der Ufermauer nicht um eingetragenes Denkmal handelt. Allerdings sollen die Steine erhalten bleiben.

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Ausschuss nimmt den Haushaltsplanentwurf 2024 des Bereiches Umwelt mit dem Teilergebnisplan 31000 und dem Teilfinanzplan 31000 zur Kenntnis und empfiehlt für die weiteren Gremienberatungen den entsprechenden Mittelansatz.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

[Ratsherr Gerlach hat an der Sitzung teilgenommen, konnte sich aber technisch bedingt nicht an der Abstimmung beteiligen.]

 

 

   Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 2

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 6 - Haushaltsplanentwurf 2024 für den Bereich Umwelt (8987 KB)